Unfall auf nicht geräumter Hauptstraße

Hallo Community,

X ist kürzlich auf einer nicht geräumten oder gestreuten innerstädtischen Hauptstraße aus einer Kurve gerutscht und in ein parkendes Auto gekracht.

Da der Fahrer des anderen PKW auch vor Ort war wurde auf die Polizei verzichtet.

nun ist der Fahrer jedoch der Meinung das Er, trotz gegenlenken und Bremsen, nur in das andere KFZ gerutscht ist, da die Fahrbahn durch festgefahrene Matsch spiegel Gatt war.
Es gibt eine Passantin als Zeugin die bestätigen kann das X auf keinen Fall zu schnell war.

Nun die Frage: hat es Aussicht auf Erfolg wenn man hier gegen die Stadt vorgehe, da nicht geräumt wurde?
benötige man hierzu ein Gutachten o.ä. oder reichen selbst gemachte Fotos?

Wäre toll wenn es hier noch ein paar Tips gäbe.

danke schon mal
peppy

Hallo peppy,

da gibt es eine ganz klare Regel:
STVO:frowning:Wurde eins weiter unten von qtreiber auch schon zitiert)
§3 Geschwindigkeit
(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein :Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit :insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen :sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von :Fahrzeug und Ladung anzupassen.

Wenn der X mit seinem PKW aus der Kurve gerutscht ist, war er zu schnell. Egal was die Zeugin dazu sagt. Auch sie kann die physikalischen Gesetze nicht ausser Kraft setzen.
Mehr gibt es da eigentlich nicht zu schreiben.

Rumburak

Hallo,

X ist kürzlich auf einer nicht geräumten oder gestreuten
innerstädtischen Hauptstraße aus einer Kurve gerutscht und in
ein parkendes Auto gekracht.

das ist ärgerlich.

Da der Fahrer des anderen PKW auch vor Ort war wurde auf die
Polizei verzichtet.

dies auch!

nun ist der Fahrer jedoch der Meinung das Er, trotz
gegenlenken und Bremsen, nur in das andere KFZ gerutscht ist,
da die Fahrbahn durch festgefahrene Matsch spiegel Gatt war.

ja dies ist dieser Tage extrem möglich!

Es gibt eine Passantin als Zeugin die bestätigen kann das X
auf keinen Fall zu schnell war.

Tja und hier scheiden sich die Geister. Im Polizeibericht hätte gestanden „unangepasste Geschwindigkeit“.

Nun die Frage: hat es Aussicht auf Erfolg wenn man hier gegen
die Stadt vorgehe, da nicht geräumt wurde?

Null Chance! Denn selbst Schäden durch tiefe Schlaglöcher werden kaum oder garnicht entschädigt.
Wer das Auto bewegt trägt ebenso eine Gefährdungshaftung. Daher sicher keine Chance! Leider!

benötige man hierzu ein Gutachten o.ä. oder reichen selbst
gemachte Fotos?

Daher benötigt man dies nicht!

VG René

Hallo,

Nun die Frage: hat es Aussicht auf Erfolg wenn man hier gegen die Stadt vorgehe, da nicht geräumt wurde?

Nö. Es gibt sicher keine Verpflichtung der Gemeinde dies zu tun. Hier war man einfach zu schnell, sonst wäre es ja nicht passiert.
Indem man nicht noch die Polizei gerufen hat, hat man u.U. schon das Optimale draus gemacht. Denn die hätten einem sicher noch ein Ticket aufgebrummt: Wegen nicht angepaßter Geschwindigkeit und Unfall verursacht.

Wäre toll wenn es hier noch ein paar Tips gäbe.

Jetzt hinterher nicht mehr.

Grüße

Null Chance! Denn selbst Schäden durch tiefe Schlaglöcher
werden kaum oder garnicht entschädigt.

Hallo,

nur eine Anmerkung: nein, Schlaglöcher sind ein ganz anderer Sachverhalt, und bei „extremen“ SL hat man sogar sehr gute Chancen auf Schadenersatz.

Grüße, M

Hallo,

trotz
gegenlenken und Bremsen,

Gegenlenken und Bremsen passt schon mal gar nicht zusammen.

Es gibt eine Passantin als Zeugin die bestätigen kann das X
auf keinen Fall zu schnell war.

Das wäre dann bereits eine Interpretation durch die Passantin. Wenn er nicht zu schnell war, wieso ist er dann in den anderen PKW reingerutscht? Man nennt das „nicht angepasste Geschwindigkeit“ vulgo „zu schnell“.

Nun die Frage: hat es Aussicht auf Erfolg wenn man hier gegen
die Stadt vorgehe, da nicht geräumt wurde?

Und sobald es schneit muss die Stadt überall geräumt haben?

benötige man hierzu ein Gutachten o.ä. oder reichen selbst
gemachte Fotos?

Man kann natürlich einen Gutachter heranziehen, wenn man außer der Reparatur noch weitere Kosten propuzieren will.

Wäre toll wenn es hier noch ein paar Tips gäbe.

Reparatur bezahlen und nächstes mal die Geschwindigkeit den Witterungsverhältnissen anpassen.

Gruß, Niels

Hallo!

Du warst zu schnell. Sonst hätte es nicht gekracht.

Die Gemeinde, der Asphalthersteller oder Petrus im Himmel sind nicht für Deine fahrerischen Defizite verantwortlich.

Gruß,
M.