Unfall auf Parkplatz vor der Kaufhalle

Hi Experten, hier der Fall:

Fahrzeug A ist auf dem Parkplatz vor der Kaufhalle gefahren um ein Parkplatz zu suchen, nachdem er aber kein Parkplatz gefunden hat fährt er rückwärst wieder raus ( enge strasse, kein Wendemöglichkeit vorhanden, parkende Autos an beiden Seiten, vorwärst fahren nicht möglich dar ende der Strasse ). Fahrzeug B ( an der linke Seite Parken) fährt in dieser Zeitpunkt aus sein Parkplatz Rückwärtst raus und stösst mit der hintere Stossstange an der Fahrertür des Fahrzeug A. So und Jetzt die Frage:
Wer hat Schuld ?. Die Polizei meinte 50/50 beide hat Schuld, Richtig! ?

Und wie stehen die chancen für Fahrzeug A bzw Fahrzeug B ?

Beide haben die besondere Sorgfaltspflicht beim Rückwärtsfahren nicht beachtet. daher ist die 50/50 Einschätzung durchwegs verständlich.

Gruß ivo

Hi
Egal was die Herren in grün sagen am Ende entscheidet der Richter!!
Außerdem wäre wichtig, ob das rückwärtsfahrende Fahrzeug zum Zeitpunkt der Kollision fuhr, oder stand.
Gerechtigkeit im Verkehr gibt es in Deutschland sowieso nicht!!
Der hat Recht, der den besseren Anwalt hat. Ist leider so.

…viel Erfolg

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Egal was die Herren in grün sagen am Ende entscheidet der
Richter!!

Bzw. eventuell auch die Versicherung - wäre ja aschlimm wenn bei jedem Bagatellschaden ein Gericht bemüht würde.

Außerdem wäre wichtig, ob das rückwärtsfahrende Fahrzeug zum
Zeitpunkt der Kollision fuhr, oder stand.

Tja… wer den Text gelesen hat, der wüsste, dass beide Fahrzeuge rückwärts fuhren und keines Stand.

Gerechtigkeit im Verkehr gibt es in Deutschland sowieso
nicht!!
Der hat Recht, der den besseren Anwalt hat. Ist leider so.

Demnach hattest du wohl den schlechteren?

Gruß Ivo

Völlig richtig!

Der Richter entscheidet im Verfahren auch nach diesen Grundsätzen. Fahren im Straßenverkehr ist eben immer ein (auch eigenes) Risiko.
Gruß,
Dea

Beide haben die besondere Sorgfaltspflicht beim
Rückwärtsfahren nicht beachtet. daher ist die 50/50
Einschätzung durchwegs verständlich.

Gruß ivo

…stell Dir vor!! Und wer viel unterwegs ist, weis dass man schnell unschuldig zum Handkuß kommt.
Dieser Fall ist aber aufgrund der tatsache wohl tatsächlich gerechterweise mit 50/5o zu bewerten. (abwarten…)
Das heist aber glaube auch,(berichtige mich ruhig dazu sind wir ja hier)dass jeder den Schaden des Unfallgegners übernimmt.
A-Mercedes B- 10 Jahre Alter Golf??

O)

Trotzdem schönes Wochenende

Silvio

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Hallo,

ich gebe zu bedenken, das der Unfall sicher nicht im öffentlichen Verkehrsraum geschah. Meist sind die Parkplätze Eigentum des Marktes, also privater Grund und Boden. Und da gilt keine Straßenverkehrsordnung (auch wenn ein Schild da steht „Hier gilt die StVO“). Also bitte Vorsicht beim Klagen. Genau überlegen!

Gruß
André

Völlig falsch!

Hallo,

ich gebe zu bedenken, das der Unfall sicher nicht im
öffentlichen Verkehrsraum geschah. Meist sind die Parkplätze
Eigentum des Marktes, also privater Grund und Boden. Und da
gilt keine Straßenverkehrsordnung (auch wenn ein Schild da
steht „Hier gilt die StVO“). Also bitte Vorsicht beim Klagen.

Mal wieder ein Beitrag unter dem Motto:

Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die …
Um mir nicht die Finger wund zu schreiben, siehe hier:

http://www.fahrprofi.de/main/verkehrsrecht/verkehrsr…

ElC.