Unfall auf Parkplatz - wer hat Schuld?

Hallo,

wie müßte ein Richter den folgendem Fall entscheiden?

Autofahrer X fährt auf einem Supermarkt-Parkplatz (siehe Skizze http://respublica.re.ohost.de/Unfallskizze.gif) rückwärts, in der Absicht anschließend vorwärts in eine freie Parklücke einzufahren. Während X seinen Wagen zurücksetzt, kreuzt plötzlich Radfahrer Y, der aus selbiger Parklücke herausfährt, seine Bahn. Beide Teilnehmer nehmen sich gegenseitig erst wahr, als es in Höhe der Parklücke zur Kollision des Auto-Hecks mit der linken Seite des Fahrrades kommt.

Wer muß für diesen Unfall zur Verantwortung gezogen werden? X, der rückwärts fährt und Y deshalb übersieht oder Y, der aus einer Parklücke herausgefahren kommt?

Gruß, Uwe

Hi, wenn nicht anders geregelt, gilt auf Parkplätzen immer rechts vor links!
Weiterhin gilt, dass bei Rückwärtsfahrten erhöhte Vorsicht geboten ist!
Meines Erachtens hat hier d. PKW Fahrer die Alleinschuld.
MfG ramses90

Aua!
Hi,

Hi, wenn nicht anders geregelt, gilt auf Parkplätzen immer
rechts vor links!

nein, auch auf großen Parkplätzen hat man es i.d.R. nicht mit Einmündungen oder Kreuzungen zu tun, weil es keine Straßen sind. Hier ist Schritttempo und ständige Aufmerksamkeit gefragt, dann kann es eigentlich auch nicht zu Unfällen kommen.

Und in Bezug auf die Frage ist dieser Hinweis völlig deplaziert. Beim Ausfahren aus einem Parkplatz gilt auch im normalen Straßenverkehr kein rechts vor links, Parkplätze sind eben keine Straßen.

Wie die Haftung in der vorgestellten Situation verteilt würde, kann man kaum vorhersagen. Tendenziell zwar eher in Richtung KFZ (wegen der erhöhten Betriebsgefahr), aber je nach Verhalten des Radfahrers kann da auch eine fast vollständige Haftung rauskommen. Entscheidend ist, welche Vorstellung der Richter am Ende vom Unfallhergang und vom Verhalten der Beteiligten hat.

Gruß Stefan

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Hi, da lag ich wohl daneben, sorry! Aber, selbst Gerichte scheinen sich da nicht so einig zu sein wie es Deine Aussage impliziert.

http://www.verkehrslexikon.de/Module/RechtsVorLinks…
MfG ramses90

Hallo!

Gilt auf dem Privatparkplatz nach dem Willen des Eigentümers denn die Straßenverkehrsordnung? Oder hat er eine spezielle Parkplatzordnung an der Einfahrt ausgehängt?

Gruß

smalbop

Auch hallo,

egal, welche „Verkehrsregelung“ hier gilt: der Fz.-Halter haftet immer, auch ohne Verschulden, aus der Betriebsgefahr, § 7 StVG.

Grüße, M