Hallo zusammen!
Ich habe eine Frage zu einem fiktiven Fall:
Nehmen wir an, ein Autofahrer A würde auf ein Privatgelände fahren(Parkplatz eines Supermarktes). Er öffnet die Tür und kramt aber erst noch im Auto rum.
Dann will A aussteigen und setzt einen Fuß nach draußen.
In dem Moment käme Unfallgegner B und fährt quasi halb ums Auto rum- hinter dem Auto, an der Fahrerseite vorbei in die Parklücke und sähe „zu spät“ die geöffnete Tür. B behauptet, A hätte die Tür just in dem Moment geöffnet, was aber nicht stimmt. Zeugen gibt es keine.
A verständigt die Polizei, die daraufhin am Telefon sagt, daß A schuld sei und ob man überhaupt noch kommen müsse. A verlangt dies und der Unfall wird vor Ort aufgenommen.
Nun würde der Unfall ein halbes Jahr überprüft etc.
Wie sollte sich dann A in diesem fiktiven Fall verhalten und muss A’s Versicherung bezahlen? Kann A zur Rückzahlung oder Teilzahlung an seine Versicherung gezwungen werden bzw. kann A eine Fahrlässigkeit unterstellt werden?
Vielen Dank für Hilfe in diesem fiktiven Fall
Gruß
Florian
Wie sollte sich dann A in diesem fiktiven Fall verhalten
Den Schaden auf jeden Fall von der eigenen Versicherung bearbeiten lassen und abwarten was herauskommt.
muss A’s Versicherung bezahlen?
Wenn ihm von der Polizei bzw. einem Gericht die Schuld zugesprochen wird, ja.
Kann A zur Rückzahlung oder
Teilzahlung an seine Versicherung gezwungen werden
Nach Deiner Schilderung nein, anders wäre es, wenn z.B. Alkohol im Spiel war, A keinen Führerschein hatte, das Auto nicht zugelassen bzw. nicht versichert war (z.B. weil die Prämien nicht bezahlt wurden).
bzw. kann A
eine Fahrlässigkeit unterstellt werden?
Das läßt sich aus der Ferne nicht beurteilen, leichte Fahrlässigkeit ist allerdings versichert.
Für einen fiktiven Fall klingt er doch sehr autentisch.
Eine Aussage wird ein Versicherungsmensch dazu kaum treffen können. Denn der geschilderte Fall wird wohl gerichtlich entschieden. Nach diesem Urteil dann wird sich auch die Versicherung richten.
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