Unfall auf Spielplatz - Schmerzensgeld

Ein 8 jähriges Mädchen war auf dem Spielplatz. Sie ist mit einem manuellen Drehkarusell gefahren. Am Drehteller in der Mitte (der der feststeht) ragte eine Schraube an der die Mutter fehlte ca. 5 cm raus. Das Kind hat sich mit dem Schuh in der Schraube verhakt und sich daher eine Fraktur an Schien- und Wadenbein zugezogen. Der Bruch wurde noch am selben Tag operativ versorgt.

Lt. der Stadtverwaltung besteht keinerlei Verschulden von seitens der Stadt. Der Betreiber des Spielplatz ist die Stadt. Diese sagt jedoch, dass das Gerät gewartet und dokumentiert ist und somit keine Schuld vorliegt.

Wer ist für eventuellen Schadenersatz bzw. Schmerzensgeld zuständig? Die Stadt meldet den Vorgang ohne Anerkennung einer Schuld an die Versicherung. Welche Rechte und Möglichkeiten hat die Geschädigte?

Die Aufsichtsperson, die ihre Aufsichtspflicht vernachlässigte.

vnA

hallo
aufsichtspflicht verletzt bei einem 8 jährigen kind? muss man als mutter da noch mit auf den spielplatz um rechtlich auf der sicheren seite zu sein?

ich denke, wenn die stadt nachweisen kann, dass sie in regelmäßigen abständen die geräte kontrolliert, dürfte es schwer werden, s-geld zu bekommen. dürfte unter „allgemeines risiko“ fallen.

käthe

Ich würde das Gerät jetzt mal aufsuchen und nachschauen, ob die Stadt (die jetzt von dem Defekt weiß) irgendwelche Vorkehrungen getroffen hat. Wäre dies nicht der Fall, könnte das ein Hinweis darauf sein, dass die Wartung auch in der Vergangenheit nicht gewissenhaft vorgenommen worden wäre.

Verkehrssicherungspflicht
Halli,hallo,

die regelmäßige Kontrolle und schriftliche Dokumentation von Spielplätzen,Treppenhäusern,privaten Wegen usw.ist erforderlich.

Ohne diesen schriftlichen Nachweis wird(kann) im Schadensfall auch die Haftplichtversicherung des Betreibers die Schadensabwicklung ablehnen.
Der Eigentümer bleibt dann auf sämtliche evtl. entstehenden Kosten sitzen,weil er seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist.

Sollte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen,wird der Richter als erstes nach der schriftlichen Mängeldokumentation fragen.
Liegt diese nicht vor, hat der Eigentümer schon mal ein dickes MINUS auf seinem Konto.
Ob Schadensersatz gezahlt werden muss,ist trotzdem sicher immer vom Fall zu Fall unterschiedlich.

Hier muss man sicher einen Anwalt um Hilfe bitten.

allgemeines Lebensrisiko
Hallo,

Wer ist für eventuellen Schadenersatz bzw. Schmerzensgeld
zuständig?

derjenige, der vorsätzlich oder fahrlässig und nicht zuletzt widerrechtlich die fraglichen Ereignisse verursacht hat. Ein weitverbreiteter Irrtum ist jedoch, daß immer, wenn etwas unerfreuliches passiert, jemand anderes zur Verantwortung gezogen bzw. zur Kasse gebeten werden kann.

Dies ist - wie gesagt - ein Irrtum. Vielmehr gibt es etwas, das allgemeines Lebensrisiko genannt wird und - falls das Gericht der Ansicht ist, daß der Schaden darauf zurückzuführen ist - dazu führt, daß der Geschädigte auf seinem Schaden sitzen bleibt.

Ob dieser Fall hier vorliegt, vermag ich nicht zu beurteilen, nur sollte man in Erwägung ziehen, daß die Stadt ihren Pflichten nachgekommen ist und auch in einem eventuellen späteren Gerichtsverfahren Recht behält. Wenn man davon ausgeht, daß die ärztliche Behandlung von der Krankenkasse bezahlt wird, hat man in diesem Fall nicht nur kein Schmerzensgeld bekommen, sondern auch noch die Kosten für das Verfahren am Hals.

Will sagen: es ist (sofern meine Annahme der Kostenübernahme durch die KV zutrifft) kein materieller Schaden entstanden, wohl kann aber einer entstehen, wenn man die Sache bis zum Ende durchzieht und verliert.

Gruß
Christian

Hallo

Diese sagt jedoch, dass das Gerät gewartet und dokumentiert ist und somit keine Schuld vorliegt.

Ich weiß, dass zumindestens vor ca. 2-3 Jahrzehnten die Stadt schadenersatzpflichtig war, wenn auf der öffentlichen Straße oder Gehweg eine scharfkantige Unebenheit von 3,5 cm vorlag, auch wenn sie die betreffende Stelle ständig wartete.

Kann sein, dass die Einzelheiten nicht ganz stimmen, ob es 3,5 cm oder mehr waren usw. Ich wollte damit sagen, dass die Stadt halt schadenersatzpflichtig war, wenn sowas vorlag. Ich kann mir allerdings vorstellen, dass das nicht mehr so ist, oder die Rechtsprechung andere Fakten geschaffen hat.

Wenn aber nicht, dann wäre sie sicher auch schadenersatzpflichtig, wenn aus Spielgeräten Schrauben rausgucken.

Viele Grüße

(Ich persönlich fände es aber sinnvoller, wenn man die Kinder nicht dazu erziehen würde, dass ihre Umgebung immer idiotensicher zu sein hat. Kinder können es z. B. auch lernen, sich um Urwald mit Giftschlangen etc sicher zu bewegen, wenn man ihnen dabei hilft. Da liegt nicht das Problem.)

Die Aufsichtsperson, die ihre Aufsichtspflicht
vernachlässigte.

Wo in der Schilderung liest Du, daß eine Aufsichtspflicht verletzt wurde?

Es ist ein Irrtum, daß sich eine Aufsichtspflichtverlwetzung zwingend daraus ergibt, daß ein Unfall passiert ist …

Gruß,
M.

Für mich ergibt sich die Aufsichtspflicht aus dem Alter des Kindes. Ob eine aufsichtspflichtige Person ihrer Pflicht mit einer reinen Sichtkontrolle des Spielplatzes genüge getan hat oder ob mehr erforderlich gewesen wäre, entzieht sich meiner Kenntnis als juristischer Laie. Auch ob der Schaden an dem Spielgerät von ihm hätte erkannt werden müssen ist mir nicht bekannt, es wird letztendlich nur ein Richter beurteilen (können / sollen / müssen)

vnA

Für mich ergibt sich die Aufsichtspflicht aus dem Alter des
Kindes.

Das war aber nicht meine Frage. Meine Frage war: Woraus ergibt sich für dich, daß die Aufsichtspflicht vernachlässigt wurde? Denn das war doch deine sehr klare und definite Antwort:

„Die Aufsichtsperson, die ihre Aufsichtspflicht vernachlässigte.“

Ob eine aufsichtspflichtige Person ihrer Pflicht mit
einer reinen Sichtkontrolle des Spielplatzes genüge getan hat
oder ob mehr erforderlich gewesen wäre, entzieht sich meiner
Kenntnis als juristischer Laie.

Das widerspricht aber deiner ersten Antwort.

M.

Ok. hinter meiner ersten Antwort

Die Aufsichtsperson, die ihre Aufsichtspflicht vernachlässigte.

fehlt ein „oder sonst niemand.“
Abgesehen davon bin ich der Ansicht, dass ein 8-jähriges Kind nichts unbeaufsichtigt auf einem städtischen Spielplatz zu suchen hat. Und wenn ich es trotz allem als Eltern so richtig finde, halte ich es für ziemlich …, dann nach einem Unfall nach einem Schadensersatzpflichtigen zu schreien.
( Wenn ein Deutscher hinfällt, steht er nicht einfach wieder auf, sondern sieht sich um, wen er dafür verantwortlich machen kann)

vnA

Guten Abend,

Abgesehen davon bin ich der Ansicht, dass ein 8-jähriges Kind
nichts unbeaufsichtigt auf einem städtischen Spielplatz zu
suchen hat.

??
8jährige gehen allein in die Schule und dürfen nicht mehr auf dem Gehweg Fahrrad fahren, aber auf einen Spielplatz sollen sie nicht allein dürfen?

MverständnislosenGrüßen
GWS

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off topic
Hi!

Abgesehen davon bin ich der Ansicht, dass ein 8-jähriges Kind
nichts unbeaufsichtigt auf einem städtischen Spielplatz zu
suchen hat.

Du hast kein Kind, was dieses Alter schon erreicht hat, oder?

Amüsierter Gruß
Guido

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Die Aufsichtspflicht von seiten der Eltern wurde m.E. nicht verletzt, da eine befreundete Mutter anwesend war. Sollen Eltern alle Spielgeräte und Schrauben vor der Nutzung prüfen?!

Eine Dokumentation der Stadt liegt lückenlos vor, aber ist die Stadt dadurch „fein raus“? Wofür braucht sie dann überhaupt noch eine Versicherung?

Servus, Mietzekatze,

wenn die Stadt ordnungsgemäß die regelmäßige Wartung und Überprüfung dokumentiert hat, ist sie für Unfälle auch nicht haftbar.

In D kann man nicht wie in den USA für jedes Malheur andere verantwortlich machen und zur Kasse bitten.
Und die Behandlungskosten werden ja wahrscheinlich sowieso von der KV übernommen.

Gruß Manu

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Hi MK,

Wer ist für eventuellen Schadenersatz bzw. Schmerzensgeld
zuständig? Die Stadt meldet den Vorgang ohne Anerkennung einer
Schuld an die Versicherung. Welche Rechte und Möglichkeiten
hat die Geschädigte?

ein Schuldeingeständnis sehen Versicherungen nicht gern. Lies mal die AGBs deiner Haftpflicht nach. Von daher ist das Verhalten der Stadt erstmal verständlich.

Zum Rest kann ich nicht viel sagen, außer dass unser Staat bei sich selbst mehr Augen zudrückt, als er zu haben scheint. Privatleuten wird dagegen übermenschliches abverlangt.

Bleibt nur, gute Besserung zu wünschen, und beim nächsten Unfall ein Privatgelände, Zoelomat

Grundsätzlich definiert die DIN EN 1176 (Bau von Spielplatzgeräten) Schutzziele welche einen Sicherheits Standart beim Bau von Spielplatzgeräten deffinieren.
Dabei muß klar sein, dass es keine 100 %ige Sicherheit bei der Benutzung von Spielplatzgeräten geben kann.
So werden Verletzungen auf Spielplätzen bewusst in Kauf genommen um das Kind auf die Lebenswirklichkeit vorzubereiten. Dabei wird als Maßstab die Sportverletzung etwa bei Fußball Spielen zu Grunde gelegt, die schlimmsten Falls mit gebrochenen Gliedmaßen oder einer Gehirnerschütterung einhergehen.
Was die Norm verhindern will sind Verluste von Gliedmaßen oder tödliche Unfälle.

Karussell. Teil 5 der Norm
Vorliegend handelt es sich offensichtlich um ein Karussell Typ B mit mitdrehendem Boden.
In dem Teil 1 der Norm (allgemein) wird beschrieben, das … Bolzengewinde nicht mehr als 8mm überstehen dürfen …
In dem Teil 5 der Norm wird beschrieben … das keine Teile überstehen dürfen an denen Körperteile hängen bleiben dürfen…

Wie beschrieben stand eine Schraube ca. 5cm über so dass nach der Beschreibung ein Mangel zu prüfen wäre.

weitere Fragen an
fs@spielplatzprüfer.eu