Ein 8 jähriges Mädchen war auf dem Spielplatz. Sie ist mit einem manuellen Drehkarusell gefahren. Am Drehteller in der Mitte (der der feststeht) ragte eine Schraube an der die Mutter fehlte ca. 5 cm raus. Das Kind hat sich mit dem Schuh in der Schraube verhakt und sich daher eine Fraktur an Schien- und Wadenbein zugezogen. Der Bruch wurde noch am selben Tag operativ versorgt.
Lt. der Stadtverwaltung besteht keinerlei Verschulden von seitens der Stadt. Der Betreiber des Spielplatz ist die Stadt. Diese sagt jedoch, dass das Gerät gewartet und dokumentiert ist und somit keine Schuld vorliegt.
Wer ist für eventuellen Schadenersatz bzw. Schmerzensgeld zuständig? Die Stadt meldet den Vorgang ohne Anerkennung einer Schuld an die Versicherung. Welche Rechte und Möglichkeiten hat die Geschädigte?