Hallo WWWler.
Folgendes Prob: Vielleicht hat ja mal jemand ähnliches erlebt: Kurz vor dem Urlaub fährt jemand an meinem 9m Stahlschiff den Außenborder kaputt. Da dieser der Hauptmotor ist, kann ich jetzt nicht in Urlaub fahren, weil ich warten muß, bis Versicherung/sachverständiger alles geregelt hat. Zum Glück ist der Verursacher versichert.
jetzt kommt die Gretchenfrage: Muß die Versicherung vorübergehend einen Ersatzmotor bezahlen. Auf Nachfragen bei einer anderen Versicherung erhielt ich die Antwort: Das wäre nicht üblich und die Versicherungen würden das nicht bezahlen.
Wer weiß Hilfe, ohne gleich zum Anwalt zu gehen.
Mit freundl. Grüßen
Michael Hoppermann