8000 Euro abzüglich des Steueranteils der potentiellen Reparatur.
Bei Problemen: gegnerische Versicherung muss deinen Anwalt, den du dann konsultieren solltest, bezahlen.
Was hast Du denn mit der Mehrwertsteuer? Wird der Wagen geschäftlich genutzt? Insgesamt (geschäftlich oder privat) bleibst Du nicht auf der Mehrwertsteuer sitzen, von daher kann man alle Rechnungen „brutto“ oder „netto“ machen.
Also Restwert wird von der Versicherung abgezogen, weil Du den selbst am Markt erwirtschaften mußt. Sprich Du gehst zu einem Verkäufer und verkaufst Dein Fahrzeug, so verunfallt wie es gerade ist.
Dieses Veräußerungsgeschäft ist zwischen Privat (Dir) und wemauchimmer, und Du wirst doch wohl keine Rechnung schreiben und eine Mehrwertsteuer ausweisen, oder? Von daher wird da schon mal nichts abgezogen/draufaddiert.
Bei der Wiederbeschaffung ist wieder ganz normal eine Mehrwertsteuer dabei, die wird die Versicherung auch so überweisen. Also 8300 + MwSt - Restwert (der ja vermutlich bereits ohne MwSt angegeben ist).
Das glaube ich nicht. Das, was ein Gutachter angibt, sind normalerweise Werkstatt- (bzw. in anderen Fällen Handwerker-)Preise, also inkl. MwSt. Wenn man sich gegen die Reparatur entscheidet, zieht die Versicherung eben die inkludierte MwSt. ab.
Hallo,
nochmal als Antwort: Es gilt 8000 (Reparatur) + 0 (Wertminderung) > 8300 (Wiederbeschaffung) - 2000 (Restwert).
Es wird also ein wirtschaftlicher Totalschaden abgerechnet, weil der gegnerischen Versicherung unwirtschaftliches Handeln (in diesem Fall die Reparatur) nicht in Rechnung gestellt werden darf.
Du bekommst:
von der Versicherung 6300 EUR plus Nutzungsausfall