Einen schönen guten Morgen Forum,
nehmen wir an Herr U. fährt rückwärts in das Auto von Frau T. Die Polizei nimmt den Schaden/Unfall auf und Herr U. bekommt 35 Euro Busgeld. Der Schulfrage ist geklärt. Wie muss Frau T. nun vorgehen? Sie ruft bei ihrer Versicherung an um den Schaden zu melden. Diese teilt mit, dass Frau T. sich mit der gegnerischen Versicherung in Verbindung setzen muss. Das tut sie und ihr wird mitgeteilt, dass die Schuldfrage nicht geklärt ist. Sie können nichts weiteres tun. Wie ist das denn rechtlich bzw. stimmt es, dass Frau T. den Unfall mit der gegnerischen Versicherung abwickeln muss. Würde bei der Sachlage ein Anwalt übernommen werden (Frau T. hat keine Rechtschutz).
Danke für die Aufklärung.
Konni