Unfall Azubi

Huhu liebe Rechtsexperten,

angenommen sei folgendener Fall:

Jemand betreibt einen Betrieb und besitzt auch dazu eine Filiale ca. 8 km entfernt.

Derjenige hat nun folgende Gedanken:

Der sich im Besitz des Selbstständigen befindliche Stift, äh Lehrling, nein Auszubildene, könnte ja mal Urlaubs- und Krankenvertretungen in der Filiale leisten, allerding immer nur halbe Tage.
Leider besitzt der Azubi keinen Führerschein, und der lehrherr hätte keine Lust den Stift durch die gegend zu fahren.

Also würden die beiden sich zusammen setzten und folgenden plan schmieden:
Angenommen Arbeitsbeginn wäre um acht Uhr, und der azubi würde ab neun Uhr in der Filiale gebraucht.
Also fängt er um acht im Betrieb an, setzt sich um viertel nach acht auf sein fahrrad und arbeitet z.B. von neun bis zwei in der Filiale.
Dann radelt er gemütlich zurück, um weiter in der hauptstelle ausgenutzt zu werden.

Da der Stift und der Lehrherr gut miteinander können, würde der Azubi das gerne machen.
Klar ist, dass das radeln zur Arbeitszeit zählt, und bei mistwetter der Chef den Chauffeur spielt!

Jetzt die Frage:

geht das im zusammenhang mit der gesetztlichen unfallversicherung?
Würde diese einsprinegn, wenn dem Stift was passiert?

Danke für die vielen und netten Antworten

Der fiktive Lehrherr

Hallo, bin kein Experte
Aber ich denke da es ja zum Arbeitsweg gehört springt die gesetzl. Unfallversicherung ein wenn was passiert!

Hallo

geht das im zusammenhang mit der gesetztlichen
unfallversicherung?
Würde diese einsprinegn, wenn dem Stift was passiert?

Zwei mal „ja“

Gruß,
LeoLo

Hallo,

so sicher wie meine Vorredner bin ich mir da nicht.

Was steht denn hierzu im Ausbildungsvertrag? Meines Erachtens kann hier der Ort der Betriebsstätte fixiert sein und schließt somit Einsätze an anderen Orten aus.

Dann währe meines Erachtens auch die Unfallversicherung nicht greifbar.

Also bitte vorsicht!

Gruß
Samy

Passt schon
Hi!

Was steht denn hierzu im Ausbildungsvertrag? Meines Erachtens
kann hier der Ort der Betriebsstätte fixiert sein und schließt
somit Einsätze an anderen Orten aus.

Wenn beide Parteien einverstanden sind, ändert sich halt der Vertrag…

Gruß
Guido

Hi!

Was steht denn hierzu im Ausbildungsvertrag? Meines Erachtens
kann hier der Ort der Betriebsstätte fixiert sein und schließt
somit Einsätze an anderen Orten aus.

Wenn beide Parteien einverstanden sind, ändert sich halt der
Vertrag…

Kann hier die Handelskammer noch ein Thema sein? Muss diese befragt/informiert werden oder sogar zustimmen?

Kann sich die Unfallversicherung auf den „schiriftlichen“ Vertrag berufen? Ist eine schriftform der Änderung von daher besser?

Gruß
Samy

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Hallo Samy78

Wenn der AG den Azubi anweist, eine dienstliche Wegstrecke auf sich zu nehmen, ist der AN für diesen Weg auch versichert. Der vertraglich vereinbarte Arbeitsort ist hierbei eigentlich irrelevant.

Gruß,
LeoLo

Hoi.

Jupp, Versicherungsschutz bestünde.

Ums mal anders zu sagen: die UV ist ja eine Art (Unfall)Haftplfichtversicherung des Unternehmers. Auch wenn das Unternehmen aus mehreren Filialen besteht - die Versicherung gilt für das gesamte Unternehmen(natürlich auch im Ausland). Wenn nun der Azubi aufgrund des abhängigen Beschäftigungsverhältnisses im Auftrage des AG was tun soll, ist er versichert. Der Arbeitsvertrag ist insoweit völlig nebensächlich. Entscheidend ist der „innere Zusammenhang“ mit der Tätigkeit.

Ciao
Garrett