Unfall bei Fahrspurwechsel

Folgende hypothetische Situation: PKW A fuhr Innerorts auf einer Straße entlang. Diese hat knapp doppelte Spurbreite, ist allerdings nicht durch eine Fahrbahnmarkierung in der Mitte geteilt.

Erste Frage: Gilt dies als eine Spur?

PKW A setzte den linken Blinker und wechselte somit vom linken an den rechten Rand der Spur, um an der nächsten Ampel links abzubiegen. Offensichtlich versuchte ihn zu diesem Zeitpunkt PKW B zu überholen, den PKW A vorher (trotz Schulterblick) nicht gesehen hatte. Folge wäre eine kleine Kollision, glücklicherweise mit geringem Schaden an den Autos und keinem an den Fahrern. PKW B behauptet nun, er wäre die ganze Zeit neben PKW A gefahren und dieser hätte nicht geblinkt. Die Polizei nimmt den Unfall auf. Nun erhält PKW A eine schriftliche Verwarnung mit folgendem Inhalt: „Sie wechselten den Fahrstreifen und verursachten dabei einen Unfall.“ Meiner Ansicht nach wäre die Zahlung dieses Verwarnungsgeldes ein Schuldeingeständnis.

Zweite Frage also: Wäre dies ein Schuldeingeständnis?

Dritte Frage: Hat PKW A überhaupt den Fahrstreifen gewechselt? (siehe oben)

Ich danke im Voraus für Eure Antworten.

Folgende hypothetische Situation: PKW A fuhr Innerorts auf
einer Straße entlang. Diese hat knapp doppelte Spurbreite, ist
allerdings nicht durch eine Fahrbahnmarkierung in der Mitte
geteilt.

Erste Frage: Gilt dies als eine Spur?

wenn keine linien in der mitte markiert sind, dann hat die straße keine normbreite. es bleibt trotzdem eine 2 spurige straße.
sind keine leitlinien markiert ist das rechtsüberholen verboten bei solchen 2 spurigen nicht markierten fahrstreifen.

PKW A setzte den linken Blinker und wechselte somit vom linken

an den rechten Rand der Spur, um an der nächsten Ampel links
abzubiegen.

wieso wechselt man um links abzubiegen nach rechts.??

… wer links abbiegen will hat sich möglichst weit links, und wer rechts abbiegen will möglichst weit rechts einzuordnen.

Offensichtlich versuchte ihn zu diesem Zeitpunkt

PKW B zu überholen, den PKW A vorher (trotz Schulterblick)
nicht gesehen hatte. Folge wäre eine kleine Kollision,
glücklicherweise mit geringem Schaden an den Autos und keinem
an den Fahrern. PKW B behauptet nun, er wäre die ganze Zeit
neben PKW A gefahren und dieser hätte nicht geblinkt. Die
Polizei nimmt den Unfall auf. Nun erhält PKW A eine
schriftliche Verwarnung mit folgendem Inhalt: „Sie wechselten
den Fahrstreifen und verursachten dabei einen Unfall.“ Meiner
Ansicht nach wäre die Zahlung dieses Verwarnungsgeldes ein
Schuldeingeständnis.

Zweite Frage also: Wäre dies ein Schuldeingeständnis?

könnte man so werten

Dritte Frage: Hat PKW A überhaupt den Fahrstreifen gewechselt?
(siehe oben)

ja.

Erste Frage: Gilt dies als eine Spur?

wenn keine linien in der mitte markiert sind, dann hat die
straße keine normbreite. es bleibt trotzdem eine 2 spurige
straße.
sind keine leitlinien markiert ist das rechtsüberholen
verboten bei solchen 2 spurigen nicht markierten fahrstreifen.

Woran erkenne ich denn dann ob es sich um eine breite einspurige oder schmale zweispurige Straße handelt?

Hallo (

wenn 2 fahrzeuge nebeneinander fahren können ohne in den gegenverkehr zu kommen. meist fährt man dann versetzt . das nennt sich dann gestaffeltes fahren.
h.

an den rechten Rand der Spur, um an der nächsten Ampel links
abzubiegen. Offensichtlich versuchte ihn zu diesem Zeitpunkt
PKW B zu überholen, den PKW A vorher (trotz Schulterblick)
nicht gesehen hatte.

Hallo,

nach rechts rübersetzen, um links abzubiegen, klingt erstmal unlogisch. Noch unlogischer ist allerdings, dass der Schulterblick erfolgt sein soll… wie konnte das andere Fz dann übersehen werden?! Mit Spiegel + Schulterblick eigentlich unmöglich.

Zweite Frage also: Wäre dies ein Schuldeingeständnis?

Ja. Ist aber doch unerheblich, denn der Fahrer hat den Unfall ja auch verursacht. Nicht absichtlich, aber fahrlässig, und somit „schuldig“.

Grüße, M

Mit Spiegel + Schulterblick eigentlich
unmöglich.

Außer, das andere Auto befand sich gerade im toten Winkel. Was sich mit der Aussage des zweiten Fahrers decken würdn: „PKW B behauptet nun, er wäre die ganze Zeit neben PKW A gefahren“.

Gruß,
Max

Mit Spiegel + Schulterblick eigentlich
unmöglich.

Außer, das andere Auto befand sich gerade im toten Winkel. Was
sich mit der Aussage des zweiten Fahrers decken würdn: „PKW B
behauptet nun, er wäre die ganze Zeit neben PKW A gefahren“.

Also haben Spiegel und Schulterblick beide einen (den gleichen) toten Winkel?

  1. Wo ist der denn bitte beim Schulterblick?
  2. Wenn sich das Auto, das ich beim Manöver beschädige, im toten Winkel befindet, befreit mich das von meiner Schuld?

Hallo!

Also haben Spiegel und Schulterblick beide einen (den
gleichen) toten Winkel?

Meiner Erfahrung nach gibt es einen kleinen Bereich, der weder von den Spiegeln noch vom Schulterblick erfasst wird. Für überholende, schnellere Autos spielt das idR keine Rolle, weil dieser Berreich relativ schnell durchquert wird. Relevant wird er meiner Erfahrung nach nur bei Autos, die tatsächlich längere Zeit in einer bestimmten Position schräg neben einem herfahren. Deswegen halte ich die Aussage von B, er sei schon länger nebenher gefahren, für plausibler als die Aussage von A, B habe plötzlich überholt.

  1. Wenn sich das Auto, das ich beim Manöver beschädige, im
    toten Winkel befindet, befreit mich das von meiner Schuld?

Merkwürtdige Vorstellung. Wie kommst Du da drauf? Wenn es so war, daß B schon länger nebenher fuhr, dann deutet das doch eher auf ein größeres Verschulden von A hin und nicht auf ein kleineres?

Gruß,
Max

Also, zum einen wechselte A natürlich vom rechten an den linken Fahrbahnrand. (Tippfehler)

PKW B wurde sehr wohl im Seitenspiegel wahrgenommen, allerdings war er zu diesem Zeitpunkt so weit entfernt, dass er nicht als „Gefahr“ wahrgenommen wurde. Die aufnehmenden Polizeibeamten vermuteten (mündlich) eine deutlich überhöhte Geschwindigkeit von PKW B. Leider wurden die Bremsspuren nicht vermessen, so das sich nun niemand an diese Aussage erinnern will…

Die zentrale Frage bleibt aber: Wäre das Verhalten von PKW A überhaupt als Spurwechsel zu werten?

Gibts da auch eine Meter - Angabe?

nein, eine fahrspur ist die breite, die ein fahrzeug zum ungehinderten weiterkommen benötigt. zb passen 2 pkw gerade so in 2 fahrspuren ein lkw aber braucht beide. dann gibts für den lkw nur 1 fahrspur. das gilt aber nur bei unmarkierten fahrstreifen.

hauptmann