Unfall bei Nachbarschaftshilfe

Herr A.half Herrn B.beim Holz sägen und verletzte sich dabei schwer and der linken Hand und wird eine dauerhafte behinderung davontragen.
Hat er daraus irgend einen Anspruch auf Rente oder ähnliches aus der Berufsgenossenschaft,den es war ja eine unendgeltliche Nachbarschaftshilfe?

Hallo auch!

Klares: Nein. Für solche Fälle empfiehlt sich im Vorfeld der Abschluss einer privaten Unfallversicherung. Ist diese vorhanden, den Unfall dieser umgehend melden.

MfG
CKH

Hallo tausend62.
hm, wissen tu´ich das auch nicht sicher.
Allerdings kann ich mir vorstellen, dass die Gebäudehaftpflicht von Herrn B zahlen müsste.
MfG. B.

Guten Tag Herr
Darüber müßte man den Rechtsanwalt lären,ich kann ihnen leider nicht weiterhelfen.Gruß draku11

Ihre Frage fällt nicht in mein Fachgebiet - fragen Sie einen Anwalt.

wäre zu klären ob der nachbar eine haftplichtversicherung hat ? ansonsten wäre das thema wohl über die Krankenversicherung zu klären.

wird eine dauerhafte

behinderung davontragen.
Hat er daraus irgend einen Anspruch auf Rente oder ähnliches
aus der Berufsgenossenschaft,den es war ja eine unendgeltliche
Nachbarschaftshilfe?

Hallo,
die Berufsgenossenschaft ist eine Versicherung. Wenn Herr A. in einer Firma arbeitet, die mit der BG zusammenarbeitet, und Herr A. einen Unfall hat, regelt die BG alles weitere.
Da es ein Privatunfall ist, regelt das seine KV, wenn kein Fremdverschulden vorliegt.
Hat Herr B. den Unfall verursacht, kommt seine private Haftpflicht Versicherung dafür in Frage.
Wo er dann einen Anspruch auf Rente geltend machen kann, entzieht sich meiner Kenntnis. Evtl. auch die priv. Haftpflicht-Vers. bei Fremdverschulden.
Gruß Wolfgang

Hey,
soweit ich weiß nicht, aber das is auch nicht 100% mein Thema.
Gruß