Unfall bei Nachbarschaftshilfe

Hallo,

Herr A habe den halbwüchsigen Sohn seines Mieters - gegen Zahlung eines kleinen Betrages zur Aufbesserung dessen Taschengeldes – gebeten, im Garten von A Kirschen zu pflücken. Dabei fällt der Junge vom Baum und verletzt sich.
Wer zahlt für den Unfallschaden ? Ich habe mal etwas von einer öffentlich-rechtlichen Versicherung gehört, bei der so etwas (automatisch) versichert ist. Oder trifft das nur beim Eigenheimbau zu ?

Gruß
Karl

Hallo,

Herr A habe den halbwüchsigen Sohn seines Mieters - gegen
Zahlung eines kleinen Betrages zur Aufbesserung dessen
Taschengeldes – gebeten, im Garten von A Kirschen zu pflücken.

Hallo
Wessen Leiter hat der Junge benutzt? War die in Ordnung?
War überhaupt eine Aufstiegshilfe vorhanden?
Hat A darauf geachtet, dass der Junge sich korrekt verhält?
Ansonsten denke ich(als Laie), dass keine gesetzliche Versicherung dafür einspringt.
Oder hatte A eine Geringfügige Beschäftigung mit J vereinbart, diese angemeldet und auch die anteiligen Sozialabgaben angeführt?

Fragen über Fragen
Gruß powersupply

Hallo,
Wer zahlt für den Unfallschaden ?
Gruß
Karl

Hoi Karl!
ich gehe davon aus, dass der Junge eine normale Krankenversicherung hat.
Die übernimmt die Unfallschäden, sofern kein Dritter der Verursacher ist.

Bei bleibenden Schäden zahlt eine private Unfallversicherung, die die Eltern ggfs. für ihren Sohn abgeschlossen haben.

Welche „Unfallschäden“ siehst Du denn noch???

Insgesamt .-jetzt meine private Meinung- gibt es im Leben nunmal Risiken.
Dem Kirsch-pflück-Risiko hat sich der Junior freiwillig ausgesetzt.
Sofern es bei „normalen“ Unfallschäden bleibt (was dem Jungen ja zu wünschen ist!!) wo ist der Unterschied, ob er auf einem Spielplatz verunfallt oder beim Kirschenpflücken?

Etwas anderes ist es, wenn gravierende bleibende Schäden entstanden sind.
Aber davon war ja bisher nicht die Rede!

Im Fall der Fälle wird die Frage nach dem „Verursacher“ dann mit Sicherheit geführt werden - um evtl. einen dritten zu Rentenzahlungen zu verurteilen.

Lieben Gruss
Ulli

Hallo Armin,
vorweg : zunächst handelt es sich um einen fiktiven Unfall, zum Glück ist nichts passiert. Mich interessiert in erster Linie, ob man mit solcher Nachbarschaftshilfe ein Risiko eingeht, für das man im Fall der Fälle zur Kasse gebeten werden kann.

Herr A habe den halbwüchsigen Sohn seines Mieters - gegen
Zahlung eines kleinen Betrages zur Aufbesserung dessen
Taschengeldes – gebeten, im Garten von A Kirschen zu pflücken.

Hallo
Wessen Leiter hat der Junge benutzt?

Natürlich die von A.

War die in Ordnung?

Na klar

War überhaupt eine Aufstiegshilfe vorhanden?

Ist für den fiktiven Fall nicht so relevant.

Hat A darauf geachtet, dass der Junge sich korrekt verhält?

Nein, einen Halbwüchsigen (ca 16 Jahre alt) überwacht man bei so etwas doch nicht.

Ansonsten denke ich(als Laie), dass keine gesetzliche
Versicherung dafür einspringt.
Oder hatte A eine Geringfügige Beschäftigung mit J vereinbart,
diese angemeldet und auch die anteiligen Sozialabgaben
angeführt?

Nein. Wer macht das schon bei so etwas ?

Fragen über Fragen
Gruß powersupply

Hoi Karl!
ich gehe davon aus, dass der Junge eine normale
Krankenversicherung hat.
Die übernimmt die Unfallschäden, sofern kein Dritter der
Verursacher ist.

Nimmt die Krankenkasse A in Regress, daraus abgeleitet dass A den Jungen hierbei „beschäftigt“ hatte ?

Bei bleibenden Schäden zahlt eine private Unfallversicherung,
die die Eltern ggfs. für ihren Sohn abgeschlossen haben.

Nehmen wir mal an, er habe keine Unfallversicherung.

Welche „Unfallschäden“ siehst Du denn noch???

Insgesamt .-jetzt meine private Meinung- gibt es im Leben
nunmal Risiken.
Dem Kirsch-pflück-Risiko hat sich der Junior freiwillig
ausgesetzt.
Sofern es bei „normalen“ Unfallschäden bleibt (was dem Jungen
ja zu wünschen ist!!) wo ist der Unterschied, ob er auf einem
Spielplatz verunfallt oder beim Kirschenpflücken?

Der Unterschied : Der Junge wurde gegen Entgelt für die Erledigung einer Aufgabe „beschäftigt“.

Etwas anderes ist es, wenn gravierende bleibende Schäden
entstanden sind.
Aber davon war ja bisher nicht die Rede!

Im Fall der Fälle wird die Frage nach dem „Verursacher“ dann
mit Sicherheit geführt werden - um evtl. einen dritten zu
Rentenzahlungen zu verurteilen.

Lieben Gruss
Ulli

Hallo Ulli,
vorweg : zunächst handelt es sich um einen fiktiven Unfall, zum Glück ist nichts passiert. Mich interessiert in erster Linie, ob man mit solcher Nachbarschaftshilfe ein Risiko eingeht, für das man im Fall der Fälle zur Kasse gebeten werden kann.

Nimmt die Krankenkasse A in Regress, daraus abgeleitet dass A
den Jungen hierbei „beschäftigt“ hatte ?

Solange A den Jungen nicht vom Baum schubst, besteht da keine Gefahr.

Nehmen wir mal an, er habe keine Unfallversicherung.

Dann hat er Pech gehabt.

Der Unterschied : Der Junge wurde gegen Entgelt für die
Erledigung einer Aufgabe „beschäftigt“.

Das ist sicherlich keine „Beschäftigung“ wenn A einen Nachbarn für seine Hilfe belohnst.

Linie, ob man mit solcher Nachbarschaftshilfe ein Risiko
eingeht, für das man im Fall der Fälle zur Kasse gebeten

Das ist sogar in unserem überregulierten Land nicht zu erwarten. Voraussetzung ist natürlich, dass A nicht schuldhaft einen Unfall verursacht.

Hallo,
ganz dunkel und verstaubt in der Erinnerung: Gemeindeunfallversicherungsverband. Aber ich glaube das war auch nur mal, also das Ganze unter größtem Vorbehalt…

Andreas

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