Guten Abend,
mir brennt da schon länger eine Frage auf der Seele, auf die ich keine Antwort finde:
Bei einer Touristenfahrt, auf einer Rennstrecke, kommt es zu einem Unfall. Beispielweise ein Autofahrer gerät ins Schleudern und würde einen anderen Fahrer mit von der Piste reissen. Könnte man ihn in diesem Falle dafür haftbar machen?
Denkbare Punkte wären für mich fahrlässige Körperverletzung und der Ersatz des entstandenen Schadens am Fahrzeug.
Immerhin gelten ja auch auf Rennstrecken noch Regeln. Dass für selbst verursachte Schäden keine Versicherung aufkommt, ist ja im Allgemeinen bekannt. Aber wenn diese von Anderen verursacht werden, wäre es eine doofe Situation, dann auf dem Schaden sitzen zu bleiben. - Dieser Punkt hält mich auch noch von einer Touristenfahrt ab.
Also vielen Dank für eure Hilfe. Ich hoffe ihr wisst eine Antwort darauf. 
Liebe Grüße
Hallo,
dort wo ich bisher gefahren bin, stand sinngemäß in den AGB, dass der der Nutzer dies auf eigene Gefahr tut. Er ist haftbar gegenüber dem Betreiber für fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden am Eigentum den Betreibers. Eigene Schäden muss er selbst tragen, dafür übernimmt der Betreiber keinerlei Haftung. Daraus folgere ich, dass im Falle eines Unfalles zwischen 2 Teilnehmern, diese das zivilrechtlich klären müssen. Rennstrecken, Testgelände usw. sind i.d.R. Privatgelände. Hier stellt der Betreiber Regeln auf. Zumindest auf dem Vertrag (Fahrsicherheitstraining ADAC/TÜV…) oder des Fahrtickets wird auf die Regeln oder die Quelle, wo die Regeln nachzulesen sind, hingewiesen. Jedenfalls bei den großen seriösen Streckenbetreibern.
Rumburak
Hallo,
Immerhin gelten ja auch auf Rennstrecken noch Regeln. Dass für
selbst verursachte Schäden keine Versicherung aufkommt, ist ja
im Allgemeinen bekannt. Aber wenn diese von Anderen verursacht
werden, wäre es eine doofe Situation, dann auf dem Schaden
sitzen zu bleiben. - Dieser Punkt hält mich auch noch von
einer Touristenfahrt ab.
die Frage ist hier, ob es sich um eine Sportveranstaltung handelt. Bei solchen ist die Anspruchsgrundlage deutlich eingeschränkt.
http://www.bsj-miltenberg.de/Rechtsaspekte/Haftung.htm
Gruß
S.J.