Wenn Max RECHTS BLINKT und er dann auf die LINKE Fahrspur ausschert, um dann nach RECHTS in seine enge Einfahrt zu kommen und dabei ein Unfall passiert, weil Ihn während des Ausscherens jemand RECHTS überholen wollte… hat Max dann eine Teilschuld?
wie siehts aus, wenn der Unfall erst passiert, wenn Max mit dem vorderen Teil des Autos schon in der Einfahrt ist?
Wenn Max RECHTS BLINKT und er dann auf die LINKE Fahrspur
ausschert, um dann nach RECHTS in seine enge Einfahrt zu
kommen und dabei ein Unfall passiert, weil Ihn während des
Ausscherens jemand RECHTS überholen wollte… hat Max dann
eine Teilschuld?
Schon möglich, man hätte ja in den Spiegel schauen können und den Rechtsüberholer sehen können. Wobei ich es schon für grob fahrlässig halte, rechts jemanden zu überholen, der nach rechts blinkt.
Ich denke, der Rechtsüberholer ist nicht davon ausgegangen, dass man auf das Grundstück fahren will. In dem Fall hätte er sich defensiver verhalten müssen und dahinterbleiben müssen.
wie siehts aus, wenn der Unfall erst passiert, wenn Max mit
dem vorderen Teil des Autos schon in der Einfahrt ist?
Dann hätte er den Unfall wohl kaum verhindern können. Wenn Teilschuld, dann wohl zu sehr geringem maße.
Wobei ich es schon für grob
fahrlässig halte, rechts jemanden zu überholen, der nach
rechts blinkt.
es gibt so viele Leute, die irgendwohin blinken und ganz wo anders hin fahren und dann gibt es da noch eine Automarke, bei der keine Blinker verbaut zu sein scheinen. Auf den Blinker darf man sich nie verlassen.
Ich denke, der Rechtsüberholer ist nicht davon ausgegangen,
dass man auf das Grundstück fahren will.
Wenn jemand (ohne einen ellenlangen Anhänger, mit dem das vielleicht wirklich nötig ist) so weit ausschert, daß rechts ein Auto vorbeipaßt, sollte er schon auch mal schauen, was die anderen machen.
ich würde sagen, dass das rechts Ü einen so schwerwiegenden Verstoß gg. die StVO darstellt, dass der Überholer zu 100% haftet.
Urteile habe ich jetzt nicht ergooglet, vermutlich gibt es viele verschiedene in beide Richtungen und stark abhängig vom jeweiligen Gerichtsbezirk. Und letztlich ist jeder Fall für sich allein zu beurteilen…
Hallo,
die StVO erlaubt in Ausnahmen, das rechts überholt werden
kann.
Hallo borthi,
gut gebrüllt Löwe. Die StVO erlaubt auch das Fahren mit Tempo 100. Trotzdem ist es in einer Tempo-30-Zone verboten… ich hoffe Du verstehst, was ich Dir sagen will?!