Folgender Fall. Arbeitsloser ( ALG2) verunfallt zu Hause beim Renovieren und bricht sich das Handgelenk so schwer das er warscheinlich eine bleibende Beeinträchtigung behält.
Wie oder besser gefragt hat der Arbeitslose Anspruch auf eine evtl Rente da er warscheinlich die beeinträchtigung lebenslang behält.
Zum Glück gibt es noch Jobs, die man auch mit nur einer Hand ausführen kann. Dementsprechend sehe ich persönlich keinen Grund jemanden vom Arbeitsleben auszuschließen und ihm eine Rente zu verpassen.
Irgendwie bekomme ich hier den fahlen Beigeschmack als wolle der ALG2-Empfänger überhaupt nicht arbeiten und suche nur nach einer Möglichkeit vom Erwerbsleben endgültig Abschied zu nehmen.
Da es kein Unfall in Verbindung mit einem sozialversicherungspflichtigen Vertragsverhältnis war, muss der Bursche alleine dafür aufkommen oder privat vorsorgen.
Hallo, genau so sehe ich das auch. Die Person will warscheinlich nicht mehr arbeiten gehen. Ein Glück das es dafür keine Ansprüche gibt! Somit hat sich auch mein Vermutung bewahrheitet.
Danke kann geschlossen werden.
LG Ruffus
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Da es kein Unfall in Verbindung mit einem
sozialversicherungspflichtigen Vertragsverhältnis war, muss
der Bursche alleine dafür aufkommen oder privat vorsorgen.
Christian
vorab : das ist nicht mein Fachgebiet.
Für ALG II Empfänger wird doch auch ein Mindestbeitrag zur GRV entrichtet ! Und es ist doch auch nicht ausgechlossen, dass bereits vor der Arbeitslosigkeit eingezahlt wurde.
Also hätte er m.E. doch im Falle einer dauerhaften Erwerbsunfähigkeit (was zugegebernmaßen sehr unwahrscheinlich ist bei einer Beschädigung des Handgelenks) zumindest Anspruch auf halbe oder volle Erwerbsminderungsrente.