Unfall beim Kindertoben

Hallo,

beim Toben im Klassenzimmer, verliert ein Kind die echte Zähne. Können die Eltern des verletzten Kindes das unfallverursachte Kind anzeigen? Ist das überhaupt strafbar oder können die Eltern Schmerzgeld verlangen?

Danke im Voraus
Jasmin

Hallo,

beim Toben im Klassenzimmer, verliert ein Kind die echte
Zähne. Können die Eltern des verletzten Kindes das
unfallverursachte Kind anzeigen?

sofern es unter 14 Jahre alt ist, schonmal gar nicht (wirksam).
Außerdem wäre da die Frage, wer denn da das „verursachende Kind“ ist.

Ist das überhaupt strafbar

Was?

können die Eltern Schmerzgeld verlangen?

Den Eltern wurde kein Schmerz zugefügt, also gibt’s für die auch kein Schmerzensgeld.

Allerdings fügen Eltern mir mit solchen Fragen Schmerz zu, denn für solch einen Gedankengang muss man schon ziemlich bescheuert sein.

Zum einen dürfte das verletzte Kind zu einem guten Teil selbst zu diesem Unfall beigetragen haben, zum anderen gehören auch solche Unfälle zum Kindsein dazu.

Herr, schick Hirn vom Himmel…

beim Toben im Klassenzimmer, verliert ein Kind die echte
Zähne.

Dann hätte es nicht Toben sollen.

Können die Eltern des verletzten Kindes das
unfallverursachte Kind anzeigen?

Sie können das eigene Kind übers Knie legen.

Ist das überhaupt strafbar

Ist das Dein Ernst ?

oder können die Eltern Schmerzgeld verlangen?

Wofür denn ? Dafür das ihr Kind getobt hat ?

Schulrecht
Hallo,

Ein Unfall im Klassenzimmer während der Schulzeit wird von der Schule an die Versicherung der Schule gemeldet. Diese setzt sich mit dem erstbehandelnden Arzt in Verbindung und kümmert sich um die Behandlungskosten. Das betrifft auch Spätfolgekosten (also in diesem Fall die Zahnprothese, wenn das Kind dann mal 80 ist). Oder wenn - hoffentlich nicht - mal ernsthafte Unfälle mit Spätfolgen vorkommen.

Zur Sprache kommt dann, ob eine Aufsicht da war oder ob eine Aufsichtspflichtverletzung stattgefunden hat.

Gruß
Elke

@Malte und Fragestellerin
*schnipp*

Allerdings fügen Eltern mir mit solchen Fragen Schmerz zu,
denn für solch einen Gedankengang muss man schon ziemlich
bescheuert sein.

Zum einen dürfte das verletzte Kind zu einem guten Teil selbst
zu diesem Unfall beigetragen haben, zum anderen gehören auch
solche Unfälle zum Kindsein dazu.

Herr, schick Hirn vom Himmel…

Hallo Malte,

ich finde diesen Teil deiner Antwort schon ein wenig daneben. Ich kann mich gut in diesen hypothetischen Fall einfühlen, denn mein eigener Sohn hat vor ca. einem Jahr ebenfalls einen bleibenden Schneidezahn zur Hälfte verloren, ebenfalls in der Schule durch die Mitwirkung eines anderen Kindes.
Glaub mir, Eltern stellen sich in diesem Fall solche Fragen. Man ist da völlig hilflos, das Kind hat Schmerzen und natürlich fragt man sich, ob das Kind dann nicht einen Anspruch auf Schmerzensgeld hat.

Und woher willst du denn nach der kurzen Schilderung wissen, ob das Kind „zu einem guten Teil“ selbst schuld ist?

Sorry, aber ich fände diese Wertung von dir beleidigend.

LG, Conny

@Fragestellerin: (sorry, weiß gerade deinen Namen nicht) Die Schule hat eine Unfallversicherung, die die Behandlungskosten komplett übernimmt, auch Folgekosten, die erst Jahre später entstehen. Allerdings muss der Unfall gemeldet sein, dann wird Person XYZ (hier die Eltern des verletzten Kindes) angeschrieben.
Schmerzensgeld gibt es in diesem Fall normalerweise nicht. Ansonsten wären Eltern von „Rabauken“ schon vor Eintritt der Pubertät pleite…
Allerdings würde ich persönlich trotzdem ein sachliches Gespräch mit dem Verursacher und seinen Eltern erwägen, schon allein deshalb, weil das eine Signalwirkung hat, beim nächsten Toben besser aufzupassen.

LG, Conny

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Hi

Und woher willst du denn nach der kurzen Schilderung wissen,
ob das Kind „zu einem guten Teil“ selbst schuld ist?

Egal was man von Maltes Antwort hält, aber bei der Formulierung von Jasmin beim Toben im Klassenzimmer, verliert ein Kind die echte Zähne. würde ich davon ausgehen, daß das verletzte Kind mitgetobt hat und nicht unbeteiligt in einer Ecke stand.

In meiner Kinderzeit ist so was auch manchmal vorgekommen, daß beim Rumtoben was passiert ist - egal ob jetzt eine Aufsicht da war oder nicht - aber meine/unsere Eltern wären nie auf die Idee gekommen von jemanden Schmerzensgeld zu verlangen.

Gruß
Edith

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In meiner Kinderzeit ist so was auch manchmal vorgekommen, daß
beim Rumtoben was passiert ist - egal ob jetzt eine Aufsicht
da war oder nicht - aber meine/unsere Eltern wären nie auf die
Idee gekommen von jemanden Schmerzensgeld zu verlangen.

Naja, nicht, dass ich jetzt unbedingt auf der Schmerzensgeld-Seite stehe, aber wenn ein Kind einen zweiten Zahn, einen Schneidezahn verliert, dann ist das schon entstellend. Und zahlt eine entsprechende Zahnbehandlung, also dritte Zähne, die Krankenkasse? Obwohl sie sonst alles bei Kindern zahlt, wäre ich mir da nicht sicher. Und dann ist da noch eine gewisse seelische Belastung, wenn man weiß, man hat schon im Kindesalter dritte Zähne…

Ich kann das schon nachvollziehen, dass die Eltern gerne einen Schuldigen hätten, der möglichst jegliche Zahnbehandlung zahlen muss.

Wobei ich, um die Wogen wieder zu glätten :smile:, auch denke, dass da jedes Kind gleichermaßen Schuld war und so, wie bei den Großen auch, die Schuld geteilt wird und somit jeder seinen eigenen „Schaden“ zahlt. Es sei denn natürlich, es war eine Aufsichtsperson anwesend…oder es war keine Aufsichtsperson anwesend. Letzteres, wenn die Pause schon vorbei war, könnte auch bös für die Schule/den Lehrer ausgehen…

Gruß,
-Efchen

Man ist da völlig hilflos, das Kind hat Schmerzen und

aber das ist das leben, oder nicht?

natürlich fragt man sich, ob das Kind dann nicht einen
Anspruch auf Schmerzensgeld hat.

wieso natürlich?
die tendenz, seine kinder in watte zu packen ist noch keine 20 jahre alt. nicht nur meiner meinung nach wird ihnen da sehr viel größeres leid mit angetan, als wenn sie sich gelegentlich mal irgendwo eine schramme holen oder ein stück vom zahn abbricht.

gruß
ann

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Zahn der Zeit
Hallo,

ich finde diesen Teil deiner Antwort schon ein wenig daneben.
Ich kann mich gut in diesen hypothetischen Fall einfühlen,
denn mein eigener Sohn hat vor ca. einem Jahr ebenfalls einen
bleibenden Schneidezahn zur Hälfte verloren, ebenfalls in der
Schule durch die Mitwirkung eines anderen Kindes.
Glaub mir, Eltern stellen sich in diesem Fall solche Fragen.
Man ist da völlig hilflos, das Kind hat Schmerzen und
natürlich fragt man sich, ob das Kind dann nicht einen
Anspruch auf Schmerzensgeld hat.

ich kann mich dunkel erinnern, daß ich auch mal jung war und damals nicht selten mehr oder weniger mit dem Kopf unter dem Arm nach Hause kam. Auch wenn wir die ein oder andere Nacht im Krankenhaus verbracht haben, kam da niemand auf den Gedanken, Schadenersatz oder Schmerzensgeld zu verlangen (*). Das ganze nannten wir damals Kindheit.

Dieser Zustand hat nun einmal Folgen. Wenn nun Kinder als erstes lernen, daß bei kindlicher Rumtollerei Schadensersatz rauszuholen ist, kann ich mir schon lebhaft vorstellen, wie das Rechtsempfinden der nächsten Generation aussehen wird, und was ich da auf uns zukommen sehe, gefällt mir gar nicht.

Gruß
Christian

(*) Wohlgemerkt: wir reden hier von Unfällen beim Spielen und Toben. Bei vorsätzlich zugefügten Verletzungen sieht die Sache natürlich anders aus.

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Hi

Ich kann das schon nachvollziehen, dass die Eltern gerne einen
Schuldigen hätten, der möglichst jegliche Zahnbehandlung
zahlen muss.

Hier geht es aber nicht um die Zahnbehandlung, sondern um zusätzliches Schmerzensgeld.
Daß die Zahnbehandlung von der Versicherung des Verantwortlichen übernommen wird bzw. werden soll, steht außer Diskussion, aber zusätzliches Schmerzensgeld?

Gruß
Edith

Hi,

ein interessanter Link zum Thema.

http://www.andreas-kalt.de/blog/fundsachen/wir-waren…

Gruß keki

Hallo,

ein interessanter Link zum Thema.

http://www.andreas-kalt.de/blog/fundsachen/wir-waren…

da schmückt sich jemand mit fremden Federn. Der Text ist schon gut sechs Jahre alt.

Gruß
Christian

Allerdings fügen Eltern mir mit solchen Fragen Schmerz zu,
denn für solch einen Gedankengang muss man schon ziemlich
bescheuert sein.

Zum einen dürfte das verletzte Kind zu einem guten Teil selbst
zu diesem Unfall beigetragen haben, zum anderen gehören auch
solche Unfälle zum Kindsein dazu.

Herr, schick Hirn vom Himmel…

ich finde diesen Teil deiner Antwort schon ein wenig daneben.

Ist Dein gutes Recht, wie es meines ist, die Frage daneben zu finden.

Glaub mir, Eltern stellen sich in diesem Fall solche Fragen.

Oh, ich glaube gern, dass es solche Eltern gibt. Der Normalfall ist das offenbar nicht.

Man ist da völlig hilflos, das Kind hat Schmerzen und
natürlich fragt man sich, ob das Kind dann nicht einen
Anspruch auf Schmerzensgeld hat.

Ich finde das nicht natürlich, sondern ziemlich abstrus.

Und woher willst du denn nach der kurzen Schilderung wissen,
ob das Kind „zu einem guten Teil“ selbst schuld ist?

Das ist laut Schilderung beim Toben passiert. Das ist normalerweise keine passive Angelegenheit. Man steht nicht unbeteiligt in der Ecke und will seine Ruhe haben und verliert dann beim Toben Zähne.

Sorry, aber ich fände diese Wertung von dir beleidigend.

Ich finde die Frage beleidigend.

@Fragestellerin: (sorry, weiß gerade deinen Namen nicht) Die
Schule hat eine Unfallversicherung, die die Behandlungskosten
komplett übernimmt, auch Folgekosten, die erst Jahre später
entstehen. Allerdings muss der Unfall gemeldet sein, dann wird
Person XYZ (hier die Eltern des verletzten Kindes)
angeschrieben.

Das ist eine ganz andere Sache als eine Strafanzeige und Schmerzensgeld.

.m

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off t
Hi,

ich kann mich dunkel erinnern, daß ich auch mal jung war und
damals nicht selten mehr oder weniger mit dem Kopf unter dem
Arm nach Hause kam.

DU??! Nie und nimmer glaub ich das :wink:

Elke

Hallo,

Naja, nicht, dass ich jetzt unbedingt auf der
Schmerzensgeld-Seite stehe, aber wenn ein Kind einen zweiten
Zahn, einen Schneidezahn verliert, dann ist das schon
entstellend. Und zahlt eine entsprechende Zahnbehandlung, also
dritte Zähne, die Krankenkasse? Obwohl sie sonst alles bei
Kindern zahlt, wäre ich mir da nicht sicher. Und dann ist da
noch eine gewisse seelische Belastung, wenn man weiß, man hat
schon im Kindesalter dritte Zähne…

Hast du nachgelesen ,was andere geschrieben haben? Die Schule ist in so einem Fall versichert.

Ich kann das schon nachvollziehen, dass die Eltern gerne einen
Schuldigen hätten, der möglichst jegliche Zahnbehandlung
zahlen muss.

Das macht die SChulversicherung. Auch wenn das Kind mal 90 ist. Wurde schon gesagt.

Wobei ich, um die Wogen wieder zu glätten :smile:, auch denke, dass
da jedes Kind gleichermaßen Schuld war und so, wie bei den
Großen auch, die Schuld geteilt wird und somit jeder seinen
eigenen „Schaden“ zahlt. Es sei denn natürlich, es war eine
Aufsichtsperson anwesend…oder es war keine Aufsichtsperson
anwesend.

In beiden Fällen zahlt die Schulversicherung (nur im letzteren kriegt die Schulleitung erstmal Ärger).

Letzteres, wenn die Pause schon vorbei war, könnte
auch bös für die Schule/den Lehrer ausgehen…

Wieso? Das hat überhaupt nichts mit der Pause zu tun.
Kinder sind auch auf dem Schulweg versichert.

Gruß
Elke

Hast du nachgelesen ,was andere geschrieben haben?

Nein, habe ich nicht. Ich bin dem Thread chronologisch gefolgt und habe das erst später gelesen.

Die Schule ist in so einem Fall versichert.

Hast Du gelesen, dass ich das so im Prinzip auch geschrieben habe, am Ende meines Postings? Naja, zumindest in die selbe Richtung gezeigt. :smile:

Das macht die SChulversicherung.

In beiden Fällen zahlt die Schulversicherung

Jaja, ich habs schon verstanden, musst DU nicht gleich dreimal schreiben :wink:

Letzteres, wenn die Pause schon vorbei war, könnte
auch bös für die Schule/den Lehrer ausgehen…

Wieso? Das hat überhaupt nichts mit der Pause zu tun.
Kinder sind auch auf dem Schulweg versichert.

Ich meinte damit, wer den Ärger kriegt. Ich denke, in der Pause kann man nicht alle Kinder beaufsichtigen. Und in der Zeit zwischen den Stunden, bei Lehrerwechsel, ist nunmal auch kein Lehrer da. Aber wenn der Lehrer zu spät kommt oder so meinte ich, könnte ich mir vorstellen, dass das anderes mit sich zieht…aber das schweift ja eh schon weit ab.

Schönes Wochenende,
-Efchen

Guten Abend,

upss, hier ist ja richtig los. Erstmal vielen Dank für alle Beiträge. Ich bin nicht so oft bei wer-weiss-was, und bin wirklich wirklich erstaunt, wie unterschiedlich die Meinungen an einer Sache sein kann.

Erstens es war doch nur eine Frage, keinen Grund sich aufzuregen.
Zweitens keiner weisst wirklich, wie es wirklich passiert war ausser die Kinder. Ich habe mich nur in der Lage des verletzten Kindes und deren Eltern versetzt, wie ich mich fühlen sollte, falls ich wirklich nicht schuld daran bin und viele Vorderzähne verliere in dem Alter. Das wäre für mich ein riesiger Horror!

Immerhin gibt es ja noch gefühlvolle Menschen wie Conny. Das finde ich echt super gut. Das macht die Welt doch viel schöner. Ein besonderer Dank an Conny :wink:

So, wie auch immer habe ich viele nützliche Hinweise bekommen von vielen. Vielen Dank nochmals.

Schön, dass es wer-weiss-was.de gibt. Danke!

Grüße
Jasmin

Hi

Ich kann das schon nachvollziehen, dass die Eltern gerne einen
Schuldigen hätten, der möglichst jegliche Zahnbehandlung
zahlen muss.

Hier geht es aber nicht um die Zahnbehandlung, sondern um
zusätzliches Schmerzensgeld.
Daß die Zahnbehandlung von der Versicherung des
Verantwortlichen übernommen wird bzw. werden soll, steht außer
Diskussion, aber zusätzliches Schmerzensgeld?

Gruß
Edith

Hallo Malte,

nur nochmal kurz:

Ich verstehe dich schon. Mich hat nur die Art und Weise der Antwort gestört. Nur weil man sich über alles informieren will, ist man doch noch lange nicht bescheuert. Lieber hier angefragt und negative Auskunft bekommen, als zu den Betroffenen zu rennen und die Tür einzutreten…

Natürlich fände ich eine Strafanzeige gegen ein Kind ebenso daneben. Aber ich habe vor einem Jahr, als das bei meinem Sohn passiert ist, zumindest daran geglaubt, daß es irgendeine Art von Versicherung (z.B. Privathaftpflicht) gibt, die in so einem Fall einspringt. Es geht mir auch nicht um ein gebrochenes Bein oder sowas (was verheilt), sondern tatsächlich darum, daß ein Kind ja vielleicht fürs Leben entstellt sein könnte. (Zähne raus, Auge blind, was weiß ich)

LG, Conny

PS: Wobei ich vielleicht noch dazu sagen sollte, daß mein Sohn damals tatsächlich nicht getobt hat, sondern angegriffen wurde, also liegt der Fall eventuell ja doch ein wenig anders, dennoch gab es kein Schmerzensgeld und wir haben trotzdem überlebt… Das Zahnstück wurde nun schon zum zweiten Male angeklebt und muss nur noch lausige 6 Jahre durchhalten, bis der Zahn überkront werden kann.