am Dienstag hatte mein Vater einen Verkehrsunfall beim
Überholvorgang der sich u. g. ereignete:
Vor ihm fuhr eine Autoschlagne mit drei Autos mit einer Geschwindigkeit von ca. 30-40 kmh, da es schon dunkel war und die Witterungsverhältnisse auch nicht so gut waren. Da er ein gutes Auto hatte setzte er zum
Überholvorgang an, als während dieses Vorgangs das zweite Auto den Blinker setzte und auscherte zum Überholen, somit kam es zur seitlichen Kollison. Die Polizei traf ein kontrollierte die Papiere beider Unfallbeteiligten, musste jedoch wg. eines Banküberfalls wieder weg. Nach ca. einer halben Stunde
kam eine andere Polizeistreife, wie sich auch herausstellte waren die Papiere von meinem Vater weg und die Polizistin behauptete er müsse Sie erhalte haben und meinte noch 100,00 Ordnungsgeld für meinen Vater als Schuldiger und 10,00 Euro für die Unfallgegenerin. Sie sagte aus, sie habe beim Rausfahren meinen Vater nicht gesehen und ausserdem habe Sie doch geblinkt.
Meine Frage, wie sieht hier die Schuldfrage aus. Bin ich als Überholer schuldig?
Übrigens nach drei Tagen brachte die Unfallgegnerin die Papiere von meinem Vater bei der Polizei persönlich vorbei (es ging nicht früher wg. Schock) und machte nochmal eine Anzeige wegen Körperverletzung.
Darf Sie die persönlichen Papiere, die er eigentlich der Polizei übergab eigentlich solange oder überhaupt bei der Unfallgegnerin privat liegen?
Übrigens mein Vater hat eine schwere Handverletzung davon getragen, die mehrere Wochen in der Unfallklinik behandelt und operiert werden muss.
wer bereits links fährt und überholt, hat Vorfahrt. Der Ausscherende darf nur ausscheren, wenn dabei auch der nachfolgende Verkehr nicht gefährdet wird.
Insofern würde ich nach der Schilderung die Hauptschuld beim Ausscherer sehen.
Zur besseren Klärung empfehle ich aber die Hinzuziehung eines auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalts, beim ADAC mal fragen oder bei einer evtl. vorhandenen Rechtsschutzversicherung.
Zu den Papieren kann ich nichts sagen, so richtig verstanden hab ich das nicht, aber das ist auch relativ irrelevant für die Klärung des Unfalls.
Selten so einen Müll gehört wie Du es hier geschrieben hast. Ein Ordnungsgeld von 100 Euro gibt es nicht. 10 Euro für Unfallgegner gibt es nicht!
Auch die Polizei weiß das man einen Fahrstreifenwechsel nur machen darf, wenn man sich überzeugt hat das niemand gefährdet oder behindert wird. Siehe § 5 Abs 4 STVO.
Sollte hier ein Bußgeldbescheid kommen, sofort einen Widerspruch einlegen. Was die Polizei sagt ist nicht Gesetz. Deine Versicherung sofort informieren.
Frag Deinen Vater was wirklich passiert ist.
Als außenstehender, der das Geschehen nicht mitbekommen hat, ist es immer schwierig was dazu zu sagen.
Nach Deiner Schilderung hört es sich für mich so an, wie wenn Dein Vater eher weniger Schuld hat. Die Unfallgegnerin hat offensichtlich nicht den nachfolgenden Verkehr beobachtet, bevor sie zum Überholvorgang angesetzt hat. Das bestätigt ja ihre eigene Aussage, sie hätte Deinen Vater nicht gesehen. Warum die Polizei Deinen Vater als Hauptschuldigen ausgemacht hat, kann ich aus der Entfernung nicht sagen. Meine Empfehlung: Ab zum Verkehrsrechtsanwalt.
also die Schuldfrage klärt nie die Polizei, sondern ein Gericht.
Aber in dem Fall ist es so, dass beim Überholen immer der den Vorrang hat, der als erstes hinter dem zu überholenden Fahrzeug fährt. Das heißt, die Dame hatte Vorrang und durfte zuerst überholen. Natürlich hat sie aber auch die Pflicht den Verkehr der von hinten kommen kann, zu beobachten. Wenn es dann zu einem Unfall kommt, ist sie auch mit Unfallverursacherin. Die „Hauptschuld“ trägt aber ihr Vater.
Die Anzeige erfolgte von ihr ,weil sie verletzt wurde. Dabei handelt es sich aber um Fahrlässige Körperverletzung. Das hat die Frau gemacht um Schmerzensgeldansprüche geltend zu machen. Strafrechtlich hat dies keine Konsequenzen für ihren Vater…keine Sorge.
Das mit den Papieren kann passierten, ist aber nicht tragisch, da ihr Vater die Papiere ja wieder hat. War wohl ein Versehen.
Im übrigen kann es sein, dass ihr Vater grob verkehrswidrig handelte, weil er bei schlechtem Wetter mehrere Fahrzeuge überholen wollte. Speziell beim überholen muss man als Fahrer extrem vorsichtig sein und im Zweifelsfall dahinter bleiben. Wenn es zum Unfall kommt, ist man halt meist der Verursacher.
Hallo Frau Hippele,
Ihr Vater hat sich nichts zuschulden kommen lassen. Das ausscherende Auto hat die Pflicht den nachfolgenden Verkehr zu beachten. Ich zeige Ihnen jetzt den § 5 der StVO (Straßenverkehrsordnung) und verweise aufden betreffenden (4) Absatz .
§ 5 StVO Überholen
(1)Es ist links zu überholen.
(2)Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.
(3)Das Überholen ist unzulässig:
bei unklarer Verkehrslage oder
wo es durch Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) angeordnet ist.
(3a)Unbeschadet sonstiger Überholverbote dürfen die Führer von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t nicht überholen, wenn die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m beträgt.
(4)Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden. Der Überholende muss sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Er darf dabei den Überholten nicht behindern.
(4a)Das Ausscheren zum Überholen und das Wiedereinordnen sind rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
(5)Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall‐ oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.
(6)Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muss seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.
(7)Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen. Schienenfahrzeuge sind rechts zu überholen. Nur wer das nicht kann, weil die Schienen zu weit rechts liegen, darf links überholen. Auf Fahrbahnen für eine Richtung dürfen Schienenfahrzeuge auch links überholt werden.
(8)Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Radfahrer und Mofa‐Fahrer Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.
Das die Papiere Ihres Vaters bei der Unfallbeteiligten gelangten, ist ein Verschulden der Polizeibeamten. Die Verzögerung bei der Herausgabe der Papiere ist unerheblich. Die Unfallbeteiligte ist nicht verpflichtet Ihnen die Papiere auszuhändigen. Sie hätte diese auch bei jeder Polizeidienststelle abgeben können.
Ich würde einen Rechtsbeistand beauftragen meine Interessen zu vertreten. Zahlungen sollten nicht erfolgen und Auskünfte über den Unfall nur über den RA.
Mit freundlichem Gruß
W. Gebauer
Überholen bei Dunkelheit, schlechter Witterung und drei Fahrzeugen ist ordnungswidrig weil: Überholen trotz unklarer Verkehrslage - es sei denn, der Fahrer konnte die ganze Strecke, die er zum Überholen braucht einwandfrei einsehen - das geht aber nur bei vollkommen gerader Straße und Steigung oder Senke. … insoweit 3 Punkte, 100,00 € eigentlich zu wenig, weil wenn Unfall dann 300,00 € und 4 Punkte (siehe Tatbestandskataolg)
Ausscheren zum Überholen ohne auf ein bereits überholendes Fahrzeug zu achten … eigentlich 2 Punkte 80,00 € - bei Unfall das doppelte…
Privatpersonen dürfen die Unterlagen garnicht erhalten und behalten… wahrscheinlich hat die erste aufnehmende Streife versehentlich der Gegnerin die falschen Papiere ausgehändigt… m.E. fahrlässiger Verstoß Datenschutz… ggfs. deswegen Beschwerde über die übergordnete Dienststelle möglich (offensichtlich waren die Herren im Stress - ist auch kein Wunder - sie würden sicher eine Rüge bekommen)… die Frechheit liegt bei der Gegnerin, die die Unterlagen einfach behält.
Ich hoffe, ihr Vater hat auch eine Anzeige wegen Körperverletzung gestellt… ggfs. bei der Polizei noch nachholen - wegen Folgeschäden und Versicherung wichtig!
Fazit: Je nach Sachlage wahrscheinlich beide Schuld… Versicherungen werden sich streiten… Schuld ihres Vaters hängt von den örtlichen Verhältnissen ab… wenn er die Gegnerin nicht blinken sehen hat und die Gegenerin ihn auch nicht gesehen hat, war der Straßenverlauf wahrscheinlich nicht übersichtlich.
Letztendlich entscheidet die StA / das Gericht wegen der Körperverletzung und die Bußgeldstelle wegen der ordnungswidrigen Handlungen… zu beachten dabei - was die Polizei vor Ort gesagt hat ist nicht verbindlich (sie wird die Sache aber mit diesem Vorschlag weitergeben), die StA oder Behörden können die Sachlage ganz anders einschätzen…
Grüße
Conny
Wenn sich der Unfall so ereignet hat wie du es schilderst, hat dein Vater meiner Meinung nach nicht Schuld.
Das zweite Auto hätte bzw. der die Fahrer,in hätte einen Schulterblick machen müssen. Der Unfall wäre dann nicht passiert.
Aber!!!
Die Schilderungen von dir reichen so nicht aus um die Schuld dem zweiten Auto komplett zu geben. Liegt beispielsweise ein Überholverbot vor, so hat dein Vater eine Teilschuld. Oder lag Nebel vor, oder war die Verkehrslage unklar, Kurvenbereich und und und.
Ich hoffe ich konnte weiterhelfen
das ist wirklich eine knifflige Angelegenheit.
Da sind ein paar Ungereimheiten. Was bedeutet … da es schon dunkel war und die Witterungsverhältnisse auch nicht so gut waren.??Was bedeutet …da er ein gutes Auto hat, setzt er zum Überholen an???
Durfte er bei diesen Witterungsverhältnissen überhaupt überholen?
Bedingt durch die o.a. Unklarheiten kann ich Ihre Fragen leider nicht beantworten.
Hallo,
als erstes würde ich raten, einen Rechtsanwalt einzuschalten und ihm den Sachverhalt vorzutragen, da die Zusammenhänge kompliziert sind und Sach- und Personenschaden vorliegen. Außerdem hat Dein Vater Rechtsansprüche (Schadenersatz-, Auskunfts-, Einsichtsrechte etc), die er nicht versäumen sollte, geltend zu machen.
Aus meiner Sicht hätte der zweite Fahrer - auch nach Setzen des Blinkers nicht mehr ausscheren dürfen und versäumt zurück zu sehen (Pflicht zur ersten Rückschau vor dem Ausscheren und zweite während des Ausscherens).
Möglicherweise hat er nur in den Rückspiegel geschaut und das reicht nicht. Er muss sich auch beim zweiten Mal umsehen also umdrehen und zurück schauen. Dann wäre der Unfall vermeidbar gewesen. Also trifft Deinen Vater kaum eine Schuld - wenn überhaupt und er hat alle Schadensersatzansprüche aus dem betreffenden Unfall, die nur über den Rechtsanwalt evtl auch vor Gericht geltend gemacht werden können. Dein Vater hat Anspruch auf einen Rechtsanwalt, den die gegnerische Versicherung zahlen muss (je nach Schuldmaß). Die Comey-Einlage mit den Papieren erübrigt sich wohl. Der Gegner hat keinen Anspruch auf Aushändigung der Papiere Deines Vaters.
Gruß
webcruiser
Hallo,
also haben Sie im Prinzip drei Fragen gestellt, die ich wie folgt beantworten möchte:
Die Polizei hat wohl versehentlich die Papiere Ihres Vaters an die Unfallgegenerin ausgehändigt. Aufgrund eines anderen Soforteinsatzes ein mehr als verständlicher Fehler. Ob die Gegnerin huete oder morgen die Papiere der Polizei bringt ist nirgends geregelt und auch völlig unerheblich
Sie schreiben selbst, dass das Wetter zum Unfallpunkt ungünstig war. Ein Überholen verbietet sich da von selbst!!
Natürlich hat die Fahrerin des zweiten Wagens sich ebenfalls schuldhaft verhalten. Schulterblick vergessen und ein überholendes Fahrzeug behindert bzw. geschädigt.
Abschließend ist festzustellen, dass sich beide Fahrer falsch und schuldhaft verhalten haben. Die Polizei hat bereits die verkehrsrechtliche Verfolgung geregelt und zivilrechtlich wird vermutlich jeder seinen Schaden selbst tragen. Allerdings ist vor Gericht jeder der Entscheidung des Richters ausgesetzt…
Sorry für die verspätete Antwort. Ich hatte vor Jahren den gleichen Unfall, ich war bereits auf der linken Spur, als vor mir jemand ausscherte.
Bei mir war der UNfallgegner schuldig. Er darf nicht einfach den Fahrstreifen wechseln, wenn dieser nicht frei ist.