Hallo,
A fährt gerade aus, B möchte links abbiegen. A hat seine Fahrt
Ich gehe mal davon aus, dass A und B sich entgegenkamen.
etwas verlangsamt und als es schien, dass B warten würde (und
Was bedeutet „etwas verlangsamt“? Welche Geschwindigkeit war erlaubt und wurde gefahren, auf was hat A verlangsamt?
A’s Vorfahrt erkannt hätte) ist A weiter gefahren. Unerwartet
ist B dann doch - ohne Blinker – auf A’s Fahrspur eingebogen.
Wie konnte A überhaupt erkennen, dass B abbiegen wollte, wenn B nicht geblinkt hat? Abbiegespur oder was?
Bei einem Ausweichmanöver + Vollbremsung kam A auf der
Gegenfahrbahn auf einem Erdhügel zum stehen. Tiefer Riss in
der Stoßstange.
Ausweichen um den Unfall zu vermeiden war sicher Reflex und hat vermutlich auch viel Schaden vermieden. Frontalcrash schon mit geringer Geschwindigkeit führt meist zu Totalschaden und Personenschaden. Ein tiefer Riss in der Stroßstange ist ja doch nur eine kleinere Sache.
Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen A wurde eingestellt
(Bremsspurenvermessung).
Wurde überprüft, ob A zu schnell unterwegs war? Da eingestellt, dann wohl nicht der Fall.
Ca. 15 Min. später kamen Leute, die B kannten, hinzu. Er fuhr
aber alleine im Auto. Er beabsichtigt wahrscheinlich diese
Da wird es aber zu extremen Widersprüchen kommen, falls das vor Gericht geht. Die Zeugen von A werden ja aussagen, dass die Zeugen von B gar nicht bei dem Unfall dabei waren.
Der Richter wird die Zeugen von B aufklären, dass sie bei einer Falschaussage Gefängnisstrafen riskieren. Wenn der Richter dann den Zeugen von A glaubt, stehen die Zeugen plötzlich vor Gericht.
Also, ich würde meine Freiheit niemals riskieren, nur damit ein Kumpel aus so einer Lapalie rauskommt.
Leute als Zeugen einsetzen. A hat zwei Personen, somit 2
Zeugen, im Auto gehabt.
Da hat A doch gute Karten.
Wer hat eurer Meinung Schuld und wie soll sich A nun weiterhin
verhalten? Die Versicherung wartet erstmal den Polizeibericht
ab. Gutachten wurde erstellt, Werkstatt hat schon die Teile
eingekauft und ist startbereit.
B könnte evtl. darauf hinauswollen, dass A verlangsamt hat und er daher davon ausgegangen ist, dass A ihn vorlässt. Vielleicht sagt er, dass A dann wieder beschleunigt hat.
Kommt also auf die Zeugenaussagen von A an.
B trägt wohl einen größeren Teil der Schuld. Wenn A also Pech hat, bekommt A nur 70 oder 80% des Schadens ersetzt. Genaues hängt sicher von den Aussagen und vom Richter ab.
Da A aber Anspruch auf Leihwagen für die Reparatur hat, hier evtl. ein kleineres Modell nimmt, als ihm zusteht oder ganz drauf verzichtet, muss A evtl. nicht draufzahlen.
Grüße
Holygrail