Unfall durch Ausweichen - Wer hat Schuld?

A fährt gerade aus, B möchte links abbiegen. A hat seine Fahrt etwas verlangsamt und als es schien, dass B warten würde (und A’s Vorfahrt erkannt hätte) ist A weiter gefahren. Unerwartet ist B dann doch - ohne Blinker – auf A’s Fahrspur eingebogen.
Bei einem Ausweichmanöver + Vollbremsung kam A auf der Gegenfahrbahn auf einem Erdhügel zum stehen. Tiefer Riss in der Stoßstange.

Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen A wurde eingestellt (Bremsspurenvermessung).

Ca. 15 Min. später kamen Leute, die B kannten, hinzu. Er fuhr aber alleine im Auto. Er beabsichtigt wahrscheinlich diese Leute als Zeugen einsetzen. A hat zwei Personen, somit 2 Zeugen, im Auto gehabt.

Wer hat eurer Meinung Schuld und wie soll sich A nun weiterhin verhalten? Die Versicherung wartet erstmal den Polizeibericht ab. Gutachten wurde erstellt, Werkstatt hat schon die Teile eingekauft und ist startbereit.

Hallo,

A fährt gerade aus, B möchte links abbiegen. A hat seine Fahrt

Ich gehe mal davon aus, dass A und B sich entgegenkamen.

etwas verlangsamt und als es schien, dass B warten würde (und

Was bedeutet „etwas verlangsamt“? Welche Geschwindigkeit war erlaubt und wurde gefahren, auf was hat A verlangsamt?

A’s Vorfahrt erkannt hätte) ist A weiter gefahren. Unerwartet
ist B dann doch - ohne Blinker – auf A’s Fahrspur eingebogen.

Wie konnte A überhaupt erkennen, dass B abbiegen wollte, wenn B nicht geblinkt hat? Abbiegespur oder was?

Bei einem Ausweichmanöver + Vollbremsung kam A auf der
Gegenfahrbahn auf einem Erdhügel zum stehen. Tiefer Riss in
der Stoßstange.

Ausweichen um den Unfall zu vermeiden war sicher Reflex und hat vermutlich auch viel Schaden vermieden. Frontalcrash schon mit geringer Geschwindigkeit führt meist zu Totalschaden und Personenschaden. Ein tiefer Riss in der Stroßstange ist ja doch nur eine kleinere Sache.

Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen A wurde eingestellt
(Bremsspurenvermessung).

Wurde überprüft, ob A zu schnell unterwegs war? Da eingestellt, dann wohl nicht der Fall.

Ca. 15 Min. später kamen Leute, die B kannten, hinzu. Er fuhr
aber alleine im Auto. Er beabsichtigt wahrscheinlich diese

Da wird es aber zu extremen Widersprüchen kommen, falls das vor Gericht geht. Die Zeugen von A werden ja aussagen, dass die Zeugen von B gar nicht bei dem Unfall dabei waren.

Der Richter wird die Zeugen von B aufklären, dass sie bei einer Falschaussage Gefängnisstrafen riskieren. Wenn der Richter dann den Zeugen von A glaubt, stehen die Zeugen plötzlich vor Gericht.

Also, ich würde meine Freiheit niemals riskieren, nur damit ein Kumpel aus so einer Lapalie rauskommt.

Leute als Zeugen einsetzen. A hat zwei Personen, somit 2
Zeugen, im Auto gehabt.

Da hat A doch gute Karten.

Wer hat eurer Meinung Schuld und wie soll sich A nun weiterhin
verhalten? Die Versicherung wartet erstmal den Polizeibericht
ab. Gutachten wurde erstellt, Werkstatt hat schon die Teile
eingekauft und ist startbereit.

B könnte evtl. darauf hinauswollen, dass A verlangsamt hat und er daher davon ausgegangen ist, dass A ihn vorlässt. Vielleicht sagt er, dass A dann wieder beschleunigt hat.
Kommt also auf die Zeugenaussagen von A an.

B trägt wohl einen größeren Teil der Schuld. Wenn A also Pech hat, bekommt A nur 70 oder 80% des Schadens ersetzt. Genaues hängt sicher von den Aussagen und vom Richter ab.

Da A aber Anspruch auf Leihwagen für die Reparatur hat, hier evtl. ein kleineres Modell nimmt, als ihm zusteht oder ganz drauf verzichtet, muss A evtl. nicht draufzahlen.

Grüße

Holygrail

Hallo,

Ich gehe mal davon aus, dass A und B sich entgegenkamen.

Ja

Was bedeutet „etwas verlangsamt“? Welche Geschwindigkeit war
erlaubt und wurde gefahren, auf was hat A verlangsamt?

50 km/h war erlaubt … A ist nur etwas vom Gasgegangen, von 55 km/h auf ca. 45 km/h.

Wie konnte A überhaupt erkennen, dass B abbiegen wollte, wenn

B nicht geblinkt hat? Abbiegespur oder was?

Es war keine Abbiegerspur vorhanden. B hat einfach auf seiner Fahrspur gebremst und kam zum stehen. Links war das McDonalds-Gelände, auf das er abbiegen wollte. A nahm an, dass B die Vorfahrt erkennt und A vorbei lässt, weil B nicht einfach rübergezogen hat sondern ein paar Sekunden da nur stand. Also ist A (noch immer mit 45km/h) weitergefahren.

Wurde überprüft, ob A zu schnell unterwegs war? Da

eingestellt, dann wohl nicht der Fall.

Ja, wurde geprüft, weil B solche Aussagen machte wie „Der kam angerast“

Da wird es aber zu extremen Widersprüchen kommen, falls das
vor Gericht geht. Die Zeugen von A werden ja aussagen, dass
die Zeugen von B gar nicht bei dem Unfall dabei waren.

Der Richter wird die Zeugen von B aufklären, dass sie bei
einer Falschaussage Gefängnisstrafen riskieren. Wenn der
Richter dann den Zeugen von A glaubt, stehen die Zeugen
plötzlich vor Gericht.

Das sind aber sehr viele, ein ganzes Volk von Immigranten. Wenn die alle sagen, dass sie das Geschehen verfolgt haben, als sie z.B. gerade aus dem Gelände raus kamen? Dann sieht es schlecht für A aus, oder? Denn A hat nur 2 Zeugen …

Nachträgliche Korrektur der Formulierung:

Es hatte den ANSCHEIN, dass B abbiegen wollte (s.o.). A hat sich mittlerweile daran gewöhnt, dass der Blinker-Hebel von einige Fahrern nur noch als Zierde betrachtet wird :smiley:

IANAL - Aber ich frage ich mich, was der Erdhügel auf der Gegenfahrbahn zu suchen hatte :smile:
A

Ja, wurde geprüft, weil B solche Aussagen machte wie „Der kam angerast“

Da ist ja schon die erste Falschaussage.

Das sind aber sehr viele, ein ganzes Volk von Immigranten. Wenn die alle sagen, dass sie das Geschehen verfolgt haben, als sie z.B. gerade aus dem Gelände raus kamen? Dann sieht es schlecht für A aus, oder? Denn A hat nur 2 Zeugen …

Die Richter zählen zum Glück nicht ab, so nach dem Motto 2:8 für B.

Wenn es extrem viele Zeugen sind, ist die Chance, dass sie sich in Widersprüche verstricken, ja sogar noch größer.

Und nehmen wir einmal an, Du würdest noch einen weiteren Zeugen präsentieren können, der den Anmarsch der Gruppe erst Minuten nach dem Unfall bezeugen kann. Das könnte ja evtl. ein Anwohner sein oder ein anderer Autofahrer, der am Unfall vorbeikam. Das wissen die vorher auch nicht.

Ich war schon ein paar Mal als Zeuge nach Verkehrsunfällen bei Gericht. Nach seiner Aussage darf man ja den weiteren Prozess verfolgen. Das war sehr interessant, vor allem jedes Mal, wenn ein Zeuge mit der Wahrheit nicht rauswolte oder der Richter spürte, das da was nicht stimmt. Ich kann nicht sagen, ob alle Richter so gut geschult sind, aber die, die ich da erlebt habe, haben es verstanden, die Wahrheit aus den Zeugen zu quetschen. Was da schon alles doch noch schnell widerrufen wurde, unglaublich.

Viele Grüße

Holygrail

Ach ja, kleiner Nachtrag: eine Falschaussage vor Gericht ist eine nicht unerhebliche Straftat. Die verjährt nicht gleich nach dem Prozess.

Wenn da also jemand lügt, geht er auf Jahre ein Risiko ein. Wenn sich später Beweise ergeben oder Zeugenaussagen vorliegen, die das nachweisen, kann man natürlich noch bestraft werden.

In gewisser Weise macht man sich damit sogar erpressbar, evtl. sogar von den eigenen Kumpels.

Nehmen wir an, 8 Leute sagen aus, 7 sind so dumm und lügen, einer sagt, er hätte keine Erinnerung mehr an den Tag und könnte daher dummerweise nichts aussagen.
Derjenige ist fein raus und hat die anderen in der Hand. Später fällt ihm doch wieder ein, dass er doch mit den anderen erst später duzukam und alle sind dran, ausser ihm.

Viele Grüße

Holygrail

Guten Tag,

IANAL - Aber ich frage ich mich, was der Erdhügel auf der
Gegenfahrbahn zu suchen hatte :smile:
A

Nicht auf der Fahrbahn :smiley: Am Rande Der Fahrbahn. So besser ? :smiley: und was bedeutet das erste Wort? IANAL?