Folgende Situation:
Jemand fährt eine Straße entlang (Person A). Auf der linken Seite parkt ein Auto rückwärts aus(Person B).
Person A muß bremsen/ausweichen und kommt bei den Wetterverhältnissen(Schnee und Eis) ins Rutschen und schlittert in ein parkendes Auto auf der rechten Seite. Die Geschwindigkeit von Person A beträgt den Witterungsverhätnissen angepaßt ungefähr 10km/h.
Der Schaden bei Person A Stoßstange angebrochen und bei dem parkenden Auto Beule und Lackschaden auf der Fahrerseite.
Trägt die Person B eine Teilschuld und wenn ja welchen Schaden müßte dieser übernehmen?
Hallo,
ganz einfach: Thema unangepasste Geschwindigkeit! Meines Erachtens 100% Eigenschuld. Wenn jedoch der Ausparker den fließenden Verkehr ohne Anzeichen, also unvorhersehbar, behindert hätte, dann gibts ne Teilschuld. Zeugen und Anwalt ist erforderlich.
Gruß
Selorius
Da stellt sich mir die Frage, was ist bei Schnee und Glätte eine angepasste Geschwindigkeit?
Dann ist ja theoretisch jeder der sein Auto bewegt und schneller als Schrittgeschwindigkeit fährt (oder besser steht) für seinen eigenen Schaden verantwortlich, egal wie dieser verursacht worden ist.
Gilt da nicht auch das Ursacheprinzip? Wenn Person B nicht halb auf der Straße gestanden hätte, bei einer einspurigen Fahrbahn, dann hätte Person A auch nicht bremsen/ausweichen müssen.
Hallo,
gehen wir mal nicht von einem Auto aus, es hätte ja auch ein Kind sein können, was da plötzlich auftaucht.
Ich sags mal so, es ist immer besser draufzuhalten in so einer Situation (Auto parkt aus und behindert Verkehr dabei), als versuchen den Unfall zu vermeiden und damit noch andere zu schädigen. Ok, leicht gesagt. Unter Umständen kann sogar die Schuld 100% dem rückwärtsfahrenden Ausparker zugesprochen werden!
Wenn alle Beteiligten bekannt sind ist hier mit Sicherheit anwaltlicher Rat notwendig. Einen besseren Tip kann ich auch nicht geben.
Gruß
Selorius
Hallo.
Meiner Ansicht nach hat ein „Ausparker“ die Vorfahrt des fliesenden Verkehrs zu beachten. Wenn er rückwärts ausparkt und sich nicht durch eine andere Person einweisen lässt (weil die Sicht verdeckt ist), hat er meiner Ansicht nach schlechte Karten. Leider denken und handeln Versicherungen aus Geschäftsinteresse meistens anders, da dann die Versicherungsnehmer zu ihrem Nachteil anders eingestuft werden können.
Gruss Frank
Da niemand hier dabei gewesen ist, niemand hier die genaue räumliche Situation kennt, die angeblichen 10km/h mit Sicherheit nicht stimmen, nicht darüber berichtet wurde, ob Winterreifen vorhanden waren oder wie die Straßenverhältnisse genau waren:
Das kann Dir niemand hier sagen. Nicht mal eine Hausnummer. Der Richter wird entscheiden, wenn nicht eine der beteiligten Versicherungen vollendete Tatsachen schafft.