Unfall durch Fehlverhalten durch Radfahrer

Hallo,

angenommen, ein Autofahrer biegt an einer Ampel ab. Gleichzeitig fährt ein Radfahrer (ohne Licht, es ist dunkel) auf dem Bürgersteig mit hoher Geschwindigkeit über eine rote Fußgängerampel.

Es kommt zu einem Unfall.

Wie ist die Schuldverteilung?

Ein zweites Beispiel:
Oft kommt es vor, dass Jugendliche oder Erwachsene (keine Kinder) auf einem unbeleuchteten Fahrrad einfach vom Bürgersteig auf die Straße fahren, ohne vorher zu schauen, ob ein Auto kommt.
Wie sieht es hier rechtlich aus, wenn es zu einem Unfall kommen würde?

Gruß
Tato

Hallo,

kann zwar leider keine Antwort geben, aber das interessiert mich auch. Habe gerade gestern wieder etwa jeden dritten Radfahrer bei dunkelheit völlig ohne Licht rumfahren sehen. Interessieren tut sich dafür ja keiner und die 10 Euro Strafe dafür sind eine Lachnummer.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi!

angenommen, ein Autofahrer biegt an einer Ampel ab.
Gleichzeitig fährt ein Radfahrer (ohne Licht, es ist dunkel)
auf dem Bürgersteig mit hoher Geschwindigkeit über eine rote
Fußgängerampel.

Es kommt zu einem Unfall.

Wie ist die Schuldverteilung?

Schwierig. Die Fußgängerampel gilt für Fußgänger. Für Radfahrer gilt die „Autoampel“. Außer es gibt eine eigene „Fahrradampel“. Zumindest soweit ich weiß. Viele Autofahrer wissen das nicht, aber man muss beim Rechtsabbiegen die Radler meistens durchlassen. Auch wenn sie widerrechtlich bei rot fahren, bietet sich das an. Schließlich beduetet Dummheit/Borniertheit nicht gleich den Entzug der Lebensberechtigung und der Stärkere gibt esben besser manchmal nach…

Auf dem Gehsteig hat der Radler nichts zu suchen, ausser der Gehsteig ist zur Nutzung von Radlern und Fußgängern ausgeschildert.

Somit schätze ich, wird der Radler in Deinem beispiel, ein reiner Fußgängerweg vorausgesetzt, den Großteil der Schuld tragen, der Autofahrer aber eine Teilschuld erhalten, da er ja immer aufpassen muss )s. § 1 StVO.

Ein zweites Beispiel:
Oft kommt es vor, dass Jugendliche oder Erwachsene (keine
Kinder) auf einem unbeleuchteten Fahrrad einfach vom
Bürgersteig auf die Straße fahren, ohne vorher zu schauen, ob
ein Auto kommt.
Wie sieht es hier rechtlich aus, wenn es zu einem Unfall
kommen würde?

s.o. analog.
Manchmal enden ja Radwege und münden dann auf die Fahrbahn. Ein schönes Beispiel hierfür findet man am Münchner Altstadtring, Isartor Richtung Viktualienmarkt. Einige Radler fahren knallhart einfach auf die Straße, obwohl sie ja einscheren wollen, also zu warten haben. Man erlaube sich dann als Autofahrer, nach der Nötigung zur Vollbremsung zu hupen. Da ist dann richtig was los… :wink:

Gestern hatte ich auch so einen Fall. Um meinen Büroparkplatz zu verlassen, muss ich einen Gehweg und den direkt daneben liegenden Radweg kreuzen. Das mache ich (natürlich) langsam. Die Übersichtlichkeit ist o.k. Es war dunkel und ein Radler kam, dunkel gekleidet, mit hoher V und ohne Licht auf dem Radweg an. Ich sah in, als er 2m vom Auto entfernt war. Er bewegte sich zudem noch in so einem ungünstigen WInkel, so dass er bis kurz vor mir von der A-Säule meines Autos verdeckt wurde (wofür er natürlich nichts kann).

Glücklicherweise konnte ich einen zusammenstoß durch schnelles Bremsen aus Schritt-V verhindern. Er plärrte gleich los. 200m weiter stand ein Streifenwagen mit angeschaltetem Blaulich auf der Straße. Ich entgegnete „Sie haben kein Licht an. Wollen wir das mit den Polizisten da vorne besprechen?“ Er zog dann maulend ab.

Am Ende des Tages bekommt der Autofahrer in solchen Fällen höchstwahrscheinlich eine Teilschuld. Man muss aber keineswegs damit rechnen, dass einem die volle Schuld aufgebrummt wird.

Zudem bezahlt meistens die Haftpflichtversicherung.

Wichtig ist, sich sofort einen Anwalt zu nehmen, wenn man einen Unfall mit einem Radler oder Fußgänger hatte.

Off the record: man könnte dem Radfahrer für seine Blödheit noch ein paar langen…
Man fragt sich manchmal, weshalb manche Radler so fahren, als ob sie einen 11 Tonner unter dem Hintern hätten…

Grüße,

Mathias

Schwierig. Die Fußgängerampel gilt für Fußgänger. Für
Radfahrer gilt die „Autoampel“. Außer es gibt eine eigene
„Fahrradampel“. Zumindest soweit ich weiß.

Ja. Und gibt es nur eine Fußgängerampel, müssen Radfahrer absteigen. Außer, sie dürfen auf der Straße fahren, was sie aber auch nur dürfen, wenn es keinen Radweg gibt oder dieser nicht benutzbar ist. Eigentlich alles ganz einfach, aber die wenigsten Radfahrer kennen die Verkehrsregeln.

Viele Autofahrer
wissen das nicht, aber man muss beim Rechtsabbiegen die Radler
meistens durchlassen.

Meistens? Immer. Und Fußgänger auch. Beim Rechts- und Linksabbiegen auch.

Auch wenn sie widerrechtlich bei rot
fahren, bietet sich das an.

Man sollte höllisch aufpassen, ja. Denn meines Wissens bekommt ein Autofahrer bei einem Unfall mit einem „kleineren“ Verkehrsteilnehmer immer Schuld (Hauptschuld, Mitschuld?), also ganz auf den Radfahrer abwälzen, nur weil der bei Rot und ohne Licht und auf dem Gehweg gefahren ist, kann ein Autofahrer das meines Wissens nicht.

Off the record: man könnte dem Radfahrer für seine Blödheit
noch ein paar langen…
Man fragt sich manchmal, weshalb manche Radler so fahren, als
ob sie einen 11 Tonner unter dem Hintern hätten…

Ja. *seufz* Ich bin auch nicht für den Fahrradführerschein, da das Fahrrad auch eine schöne Freizeit- und Sportmöglichkeit ist, aber wer sich in den Verkehr wagt, sollte doch wenigstens die grundlegensten Verkehrsregeln kennen und befolgen!
Und da spreche ich nichtmal von solchen Dingen, wie einer Fahrradampel mit Haltelinie auf einem Radweg wo keine Straße kreuzt. Ich meine: T-Kreuzung, es geht nur geradeaus und links. Radweg auf der rechten Seite mit Fahrradampel und Haltelinie an der Stelle, wo die Fußgängerampel über die Straße führt. Außer mir scheint in dieser Welt kein Radfahrer an so einer Ampel anzuhalten.

Außerdem schaltet sich bei Radfahrern scheinbar das Hirn aus. Dinge, die sie als Autofahrer nie tun würden, sind als Radfahrer plötzlich gang und gäbe.

Aber ich schweife ab… :smile:

Gruß,
-Efchen

Hi!

Schwierig. Die Fußgängerampel gilt für Fußgänger. Für
Radfahrer gilt die „Autoampel“. Außer es gibt eine eigene
„Fahrradampel“. Zumindest soweit ich weiß.

Ja. Und gibt es nur eine Fußgängerampel, müssen Radfahrer
absteigen.

Heisst das „nur“, dass Radler warten müssen, wenn es nur eine Fußgängerampel und KEINE Auto- und Radlerampel gibt?

Außer, sie dürfen auf der Straße fahren, was sie
aber auch nur dürfen, wenn es keinen Radweg gibt oder dieser
nicht benutzbar ist. Eigentlich alles ganz einfach, aber die
wenigsten Radfahrer kennen die Verkehrsregeln.

Leider…

Oder sie kennen sie so gut, dass sie damit jeden noch so unlogischen Käse rechtfertigen, um die anderen zu blockieren…

Viele Autofahrer
wissen das nicht, aber man muss beim Rechtsabbiegen die Radler
meistens durchlassen.

Meistens? Immer. Und Fußgänger auch. Beim Rechts- und
Linksabbiegen auch.

Wie ist da sjetzt mit dem o.g. Beispiel mit der roten Fußgängerampel? Bei grüner FA muss ich als rechts abbiegender Autofahrer warten, richtig?

Auch wenn sie widerrechtlich bei rot
fahren, bietet sich das an.

Man sollte höllisch aufpassen, ja. Denn meines Wissens bekommt
ein Autofahrer bei einem Unfall mit einem „kleineren“
Verkehrsteilnehmer immer Schuld (Hauptschuld, Mitschuld?),
also ganz auf den Radfahrer abwälzen, nur weil der bei Rot und
ohne Licht und auf dem Gehweg gefahren ist, kann ein
Autofahrer das meines Wissens nicht.

So kenne ich das auch.

Off the record: man könnte dem Radfahrer für seine Blödheit
noch ein paar langen…
Man fragt sich manchmal, weshalb manche Radler so fahren, als
ob sie einen 11 Tonner unter dem Hintern hätten…

Ja. *seufz* Ich bin auch nicht für den Fahrradführerschein, da
das Fahrrad auch eine schöne Freizeit- und Sportmöglichkeit
ist, aber wer sich in den Verkehr wagt, sollte doch wenigstens
die grundlegensten Verkehrsregeln kennen und befolgen!

Das „Kennen“ ist meist nicht das Thema, schätze ich.

Und da spreche ich nichtmal von solchen Dingen, wie einer
Fahrradampel mit Haltelinie auf einem Radweg wo keine Straße
kreuzt. Ich meine: T-Kreuzung, es geht nur geradeaus und
links. Radweg auf der rechten Seite mit Fahrradampel und
Haltelinie an der Stelle, wo die Fußgängerampel über die
Straße führt. Außer mir scheint in dieser Welt kein Radfahrer
an so einer Ampel anzuhalten.

Doch, ich.
Ich brauche meinen Autoführerschein.

Außerdem schaltet sich bei Radfahrern scheinbar das Hirn aus.
Dinge, die sie als Autofahrer nie tun würden, sind als
Radfahrer plötzlich gang und gäbe.

So ist es.
Viele fahren aber auch gar kein Auto und meinen, es gelte für sie keine Regel.

Aber ich schweife ab… :smile:

Nein, nein. Passt schon.

Grüße,

Mathias

Hallo,

das sind Fragen, die man „allgemeingültig“ schlichtweg nicht beantworten kann.

Grüße, M

Schwierig. Die Fußgängerampel gilt für Fußgänger. Für
Radfahrer gilt die „Autoampel“. Außer es gibt eine eigene
„Fahrradampel“. Zumindest soweit ich weiß.

Hallo,

der letzte Satz rettet Dich… :smile:

Grundsätzlichn ist jede Fußgängerampel auch eine Radfahrerampel, da Kinder den Fußweg benutzen müssen (= dürfen) beim Radeln…

Grüße, M

Hallo efchen,

Außer, sie dürfen auf der Straße fahren, was sie
aber auch nur dürfen, wenn es keinen Radweg gibt oder dieser
nicht benutzbar ist. Eigentlich alles ganz einfach, aber die
wenigsten Radfahrer kennen die Verkehrsregeln.

und Du hast Deinen Führerschein vor 1997 gemacht und deswegen die StVO-Novelle damals nicht mitgekriegt, gell?

Ja. *seufz* Ich bin auch nicht für den Fahrradführerschein, da
das Fahrrad auch eine schöne Freizeit- und Sportmöglichkeit
ist, aber wer sich in den Verkehr wagt, sollte doch wenigstens
die grundlegensten Verkehrsregeln kennen und befolgen!

Das gitl für Autofahrer ganz genauso. In München kann man praktisch nicht im Berufsverkehr überleben, wenn man sich an einer großen Ausfallstraße darauf verlässt, dass Autofahrer aus den Seitenstraßen wissen, dass auch der Radfahrer auf dem Radweg Vorfahrt hat.

Außerdem schaltet sich bei Radfahrern scheinbar das Hirn aus.
Dinge, die sie als Autofahrer nie tun würden, sind als
Radfahrer plötzlich gang und gäbe.

Da gebe ich Dir recht: Wer nur ab und zu Rad fährt, benimmt sich oft seltsam. Das macht das Radfahren im Winter so angenehm, da sind nur noch die echten Alltagsradler unterwegs.

Gruß, Karin

Und da ein deutsches Gericht entschieden hat, dass man ja weiß, dass sich Radfahrer nicht an die StVO halten und dementsprechend danach zu richten hat dürften die Fragen eigentlich irrelevant sein.

cu

Außer, sie dürfen auf der Straße fahren, was sie
aber auch nur dürfen, wenn es keinen Radweg gibt oder dieser
nicht benutzbar ist. Eigentlich alles ganz einfach, aber die
wenigsten Radfahrer kennen die Verkehrsregeln.

und Du hast Deinen Führerschein vor 1997 gemacht und deswegen
die StVO-Novelle damals nicht mitgekriegt, gell?

Ziemlich. Was habe ich verpasst?

-Efchen

Ja. Und gibt es nur eine Fußgängerampel, müssen Radfahrer
absteigen.

Heisst das „nur“, dass Radler warten müssen, wenn es nur eine
Fußgängerampel und KEINE Auto- und Radlerampel gibt?

Das heißt eigentlich nur, dass Radfahrer auch nur bei einer Radfahrerampel über die Straße fahren dürfen. Über eine Fußgängerampel dürfen nur Fußgänger gehen. Und Radfahrer, die ihr Rad schieben, sind solche.
Über Wartepflichten habe ich nichts gesagt.

Gruß,
-Efchen

Hallo efchen,

Ziemlich. Was habe ich verpasst?

Ich verlink’s ja immer wieder gerne hier: http://www.adfc.de/332_1

Gruß, Karin

Ich verlink’s ja immer wieder gerne hier:
http://www.adfc.de/332_1

Um jetzt nochmal auf Deine Aussage zurückzukommen, nachdem ich das gelesen habe und nichts für mich Neues gesehen habe:

Außer, sie dürfen auf der Straße fahren, was sie
aber auch nur dürfen, wenn es keinen Radweg gibt oder dieser
nicht benutzbar ist. Eigentlich alles ganz einfach, aber die
wenigsten Radfahrer kennen die Verkehrsregeln.

und Du hast Deinen Führerschein vor 1997 gemacht und deswegen die StVO-Novelle :damals nicht mitgekriegt, gell?

Was habe ich gesagt, was mit dieser Novelle nicht überein stimmt?

*kopfkratz*
-Efchen

Hallo efchen,

Ich verlink’s ja immer wieder gerne hier:
http://www.adfc.de/332_1

Um jetzt nochmal auf Deine Aussage zurückzukommen, nachdem ich
das gelesen habe und nichts für mich Neues gesehen habe:

Außer, sie dürfen auf der Straße fahren, was sie
aber auch nur dürfen, wenn es keinen Radweg gibt oder dieser
nicht benutzbar ist. Eigentlich alles ganz einfach, aber die
wenigsten Radfahrer kennen die Verkehrsregeln.

und Du hast Deinen Führerschein vor 1997 gemacht und deswegen die StVO-Novelle :damals nicht mitgekriegt, gell?

Was habe ich gesagt, was mit dieser Novelle nicht überein
stimmt?

Lies mal Dein Zitat oben: „Außer, sie dürfen auf der Straße fahren, was sie aber auch nur dürfen, wenn es keinen Radweg gibt oder dieser nicht benutzbar ist.“

Wenn es einen Radweg gibt, und dieser ist nicht benutzungs pflichtig ausgeschildert, dann ist es ganz egal, in welchem Zustand der Radweg ist, er muss nicht benutzt werden.

Gruß, Karin

Was habe ich gesagt, was mit dieser Novelle nicht überein
stimmt?

Lies mal Dein Zitat oben: „Außer, sie dürfen auf der Straße
fahren, was sie aber auch nur dürfen, wenn es keinen Radweg
gibt oder dieser nicht benutzbar ist.“

Wenn es einen Radweg gibt, und dieser ist nicht
benutzungs pflichtig ausgeschildert, dann ist es ganz
egal, in welchem Zustand der Radweg ist, er muss nicht benutzt
werden.

Nichts anderes habe ich gesagt. Radfahrer dürfen nur auf der
Straße fahren, wenn es keinen Radweg gibt (= kein entsprechendes
Schild aufgestellt ist) oder der Radweg in
einem nicht genügenden Zustand ist.

„Wenn es einen Radweg gibt, und dieser nicht benutzungspflichtig
ausgeschildert ist“, ist für mich gleichbedeutend mit „es gibt keinen
Radweg“. Man erkennt einen Radweg nunmal nur an einem dazugehörigen
Schild und nicht an der Art der Pflasterung oder sowas.

Gruß,
-Efchen

Hallo efchen,

„Wenn es einen Radweg gibt, und dieser nicht
benutzungspflichtig
ausgeschildert ist“, ist für mich gleichbedeutend mit „es gibt
keinen Radweg“.

das ist es eben nicht. Die StVO schreibt dort dann ausdrücklich von „anderen Radwegen“, die zwar zum Radfahren benutzt werden dürfen, und zwar nicht nur in Schrittgeschwindigkeit.

Man erkennt einen Radweg nunmal nur an einem
dazugehörigen
Schild und nicht an der Art der Pflasterung oder sowas.

Ganz im Gegenteil, sogar ein weißer Strich auf dem Gehweg kann in diesem Zusammenhang als „anderer Radweg“ interprietierbar sein, wenn auch Furten etc. dabei gemalt sind. Und ein asphlatierter Streifen neben einem gepflasterten Gehweg, aber nicht auf der Fahrbahn, ist auch im allgemeinen ein „anderer Radweg“.

Gruß, Karin