Hi!
angenommen, ein Autofahrer biegt an einer Ampel ab.
Gleichzeitig fährt ein Radfahrer (ohne Licht, es ist dunkel)
auf dem Bürgersteig mit hoher Geschwindigkeit über eine rote
Fußgängerampel.
Es kommt zu einem Unfall.
Wie ist die Schuldverteilung?
Schwierig. Die Fußgängerampel gilt für Fußgänger. Für Radfahrer gilt die „Autoampel“. Außer es gibt eine eigene „Fahrradampel“. Zumindest soweit ich weiß. Viele Autofahrer wissen das nicht, aber man muss beim Rechtsabbiegen die Radler meistens durchlassen. Auch wenn sie widerrechtlich bei rot fahren, bietet sich das an. Schließlich beduetet Dummheit/Borniertheit nicht gleich den Entzug der Lebensberechtigung und der Stärkere gibt esben besser manchmal nach…
Auf dem Gehsteig hat der Radler nichts zu suchen, ausser der Gehsteig ist zur Nutzung von Radlern und Fußgängern ausgeschildert.
Somit schätze ich, wird der Radler in Deinem beispiel, ein reiner Fußgängerweg vorausgesetzt, den Großteil der Schuld tragen, der Autofahrer aber eine Teilschuld erhalten, da er ja immer aufpassen muss )s. § 1 StVO.
Ein zweites Beispiel:
Oft kommt es vor, dass Jugendliche oder Erwachsene (keine
Kinder) auf einem unbeleuchteten Fahrrad einfach vom
Bürgersteig auf die Straße fahren, ohne vorher zu schauen, ob
ein Auto kommt.
Wie sieht es hier rechtlich aus, wenn es zu einem Unfall
kommen würde?
s.o. analog.
Manchmal enden ja Radwege und münden dann auf die Fahrbahn. Ein schönes Beispiel hierfür findet man am Münchner Altstadtring, Isartor Richtung Viktualienmarkt. Einige Radler fahren knallhart einfach auf die Straße, obwohl sie ja einscheren wollen, also zu warten haben. Man erlaube sich dann als Autofahrer, nach der Nötigung zur Vollbremsung zu hupen. Da ist dann richtig was los… 
Gestern hatte ich auch so einen Fall. Um meinen Büroparkplatz zu verlassen, muss ich einen Gehweg und den direkt daneben liegenden Radweg kreuzen. Das mache ich (natürlich) langsam. Die Übersichtlichkeit ist o.k. Es war dunkel und ein Radler kam, dunkel gekleidet, mit hoher V und ohne Licht auf dem Radweg an. Ich sah in, als er 2m vom Auto entfernt war. Er bewegte sich zudem noch in so einem ungünstigen WInkel, so dass er bis kurz vor mir von der A-Säule meines Autos verdeckt wurde (wofür er natürlich nichts kann).
Glücklicherweise konnte ich einen zusammenstoß durch schnelles Bremsen aus Schritt-V verhindern. Er plärrte gleich los. 200m weiter stand ein Streifenwagen mit angeschaltetem Blaulich auf der Straße. Ich entgegnete „Sie haben kein Licht an. Wollen wir das mit den Polizisten da vorne besprechen?“ Er zog dann maulend ab.
Am Ende des Tages bekommt der Autofahrer in solchen Fällen höchstwahrscheinlich eine Teilschuld. Man muss aber keineswegs damit rechnen, dass einem die volle Schuld aufgebrummt wird.
Zudem bezahlt meistens die Haftpflichtversicherung.
Wichtig ist, sich sofort einen Anwalt zu nehmen, wenn man einen Unfall mit einem Radler oder Fußgänger hatte.
Off the record: man könnte dem Radfahrer für seine Blödheit noch ein paar langen…
Man fragt sich manchmal, weshalb manche Radler so fahren, als ob sie einen 11 Tonner unter dem Hintern hätten…
Grüße,
Mathias