Unfall durch geplatzten Reifen, Alkohol im Blut

Hallo, ich wollte mal fragen:

Wenn aufgrund eines geplatzten Reifens ein Verkehrsunfall geschieht, bei dem Fahrer allerdings noch ein Atemalkoholwert von 1,5 Promille festgestellt wird. Ist dies ein Versicherungsfall, wegen dem geplatzten Reifen oder zählt nur, dass der Fahrer alkoholisiert war und damit die Versicherung nicht zahlt???

MfG

PS: allen ein frohes Fest

Hallo,

also zunächst sollte der Probant in seine Versicherungsbedingungen schauen, wie es mit Unfällen unter Alkoholeinfluss aussieht. 1,5 Promille ist natürlich schon ein heftiger Wert (Straftat §315c).

Jetzt ist fraglich, ob der Unfall auch dann passiert wäre, wenn der Fahrer nüchtern gewesen wäre. Dies stellt in der Regel ein Gutachter im Rahmen des Strafverfahrens fest.

Gruß

Andreas

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heftiger Wert (Straftat §315c).

Jetzt ist fraglich, ob der Unfall auch dann passiert wäre,
wenn der Fahrer nüchtern gewesen wäre. Dies stellt in der
Regel ein Gutachter im Rahmen des Strafverfahrens fest.

Spielt das bei einer Straftat eine Rolle ? Meine Gesellschaft hat einen KFZ-Haftpflichtschaden in voller Höhe vom VN zurückgefordert, mit der Begründung, es wäre eine Straftat (hier: Fahrerflucht) begangen worden.

Würde das also auch in diesem Fall gelten ?

heftiger Wert (Straftat §315c).

Jetzt ist fraglich, ob der Unfall auch dann passiert wäre,
wenn der Fahrer nüchtern gewesen wäre. Dies stellt in der
Regel ein Gutachter im Rahmen des Strafverfahrens fest.

Spielt das bei einer Straftat eine Rolle ? Meine Gesellschaft
hat einen KFZ-Haftpflichtschaden in voller Höhe vom VN
zurückgefordert,

Naja, wollen wir ml nicht übertreiben, Regress ist bis € 5000,- möglich.

Schöne Weihnachten
Mike

mit der Begründung, es wäre eine Straftat
(hier: Fahrerflucht) begangen worden.

Würde das also auch in diesem Fall gelten ?

Naja, wollen wir ml nicht übertreiben, Regress ist bis € 5000,- möglich.

Mein Guter, ich weiß, wovon ich schreibe, sie haben den gesamten Betrag zurückgefordert.

Mein Guter, ich weiß, wovon ich schreibe, sie haben den
gesamten Betrag zurückgefordert.

Hi Nordlicht,

fordern kann man ja vieles… möglicherweise sprichst Du von der Kaskoleistung, die könnte voll zurückgefordert werden bei Alkohol, in KH ist es begrenzt.

Grüße, M

Hallo,

den Schaden des Dritten übernimmt der KH-Versicherer, so oder so. Und sehr wahrscheinlich wird dieser dann bis zu 5000 EUR vom Fahrer zurückfordern.

Ist dies ein
Versicherungsfall, wegen dem geplatzten Reifen oder zählt nur,
dass der Fahrer alkoholisiert war und damit die Versicherung
nicht zahlt???

Den Haftpflichtschaden zahlt die Versicherung immer, s. o.

Grüße, M