Unfall durch Hund / Schadenersatz /Schmerzensgeld

Guten Tag,folgender Sachverhalt:
Eine Person geht auf einem „Trampelpfad“ an einem Fluß (Grünanlage). Plötzlich wird diese von hinten durch eine Hund (Dobermann) umgelaufen. Folge-> Wadenbeinbruch, Sprunggelenksüberdehnung, Endgliedbruch 2. Finger rechts, Prellungen…
Anschließend ambulante Behandlung im Krankenhaus, mehrfache Wiedervorstellung, 6 Wochen Krankenschein anschließend Krankengymnastik.
In der Zwischenzeit kommt es zum Verdienstausfall, Absage des Jahresurlaubs, Betreungskosten für den eigenen Hund und Unterstützungskosten für dessen Haushalt, da Alleinlebend.
Wie sollte jetzt ein angemessenes Schreiben an den Hundehalter bzw. dessen Versicherung aufgesetzt werden, ohne zunächst einen Rechtsanwalt zu beauftragen(Schadensminderungspflicht).
Was kann der Geschädigte an Schmerzensgeld und sonstigen Schadenersatz / Ausgleich erwarten?

Für ein paar sachgerechte Infos wäre ich dankbar.

Gruß
maddog69

bzw. dessen Versicherung aufgesetzt werden, ohne zunächst
einen Rechtsanwalt zu beauftragen(Schadensminderungspflicht).

Diese Pflicht verpflichtet Dich nicht dazu, auf einen Rechtsbestand zu verzichten, das wäre am falschen Ende gespart. Bei dem hier vorliegenden Personenschaden würde ich auf einen Anwalt nicht verzichten. Der bringt mehr, als er kostet.

Was kann der Geschädigte an Schmerzensgeld und sonstigen
Schadenersatz / Ausgleich erwarten?

Das wird man Dir aus der Ferne kaum sagen können.

Auch ich würde dies über einen Rechtsanwalt laufen lassen. Lt. BGB unterliegt der Hundeseigentümer der sog. Gefährdungshaftung. Hier stellt sich zunächst mal die Frage, ob der Vorfall beweisbar ist und ob der Hundehalter eine Tierhaftpflichtversicherung hat.
Aufgrund der Komplexibilität würde ich einen Rechtsanwalt empfehlen

Als erstes möchte ich Sonilagoa mal beipflichten. Mich hat mal ein Hund (altdeutscher Schäferhund)
ohne ersichtlichen Grund in meinen linken Oberschenkel gebissen (er hat nur einmal zugebissen). Zeugen gab es zm Glück genug.
Aufgrund dieses Bisses war ich 8 Wochen krank geschrieben. Da es sich bei mir um einen ,Arbeitsunfall`` handelte war für mich die Berufsgenossenschaft zuständig.
Zum einen hatte ich einen Ausfall von 15% meines Bruttolohnes und zum
anderen musste ich mein Schadensersatzanspruch bei der Versicherung der Hundehaftpflichtversicherung geltend machen.
Dies habe ich aber von Anfang an durch eine Anwältin machen lassen.
Genau das würde ich ir auch empfehlen.
Denn ein Rechtsanwalt kennt sich bestens aus und wird bei der Forderung des Schmerzensgeldes ect. mehr erreichen als du.
Bei der Höhe des Schmerzengeldes erwarte nicht soviel.

Grüsse

Bei so einem Vorfall musst Du unbedingt zum Anwalt gehen. Die Schadensminderungspflicht geht nicht soweit, als dass Du auf einen RA verzichten müsstest. Einzige Gefahr ist nur - im Gegensatz zu einem verkehrsunfall - dass man auf diesen Kosten sitzen bleiben könnte, wenn beim Gegner wirklich nichts zu holen ist. Aber wer einen Dobermann ernähren kann, kann sich auch so ein Verfahren leisten.
Bei Deinen Verletzungen kommt schon einiges an Schmerzensgeld zusammen. Einen Überblick über die mögliche Höhe des Schmerzensgeldes kannst Du Dir bei www.schmerzensgeld.info holen.
Weiterhin gute Besserung!
Olli