Im November hatte ich einen Unfall mit meinem PKW durch einen morschen Telefonmast, welcher über die ganze Fahrbahnbreite lag. Der Mast war mit dem Aufkleber „Gesperrt“ versehen.
Am gleichen Tag war auch das Sturmtief „Carmen“ unterwegs, das aber meiner Meinung nach in unserer Gegend relativ mild aufgetreten ist.
Trotz angepasster Fahrweise konnte ich den Mast erst spät erkennen. Bei dem Versuch dem Mast auszuweichen, kollidierte ich mit dem auf der Straße liegenden Mast und mit einem am Rande stehenden Baum.
Es entstand ein Sachschaden von 3000,00 EUR.
Letztendlich wurde der Schaden an meinem PKW durch meine Vollkaskoversicherung und nicht durch meine Teilkaskoversicherung getragen, weil der Mast nicht direkt mein Auto getroffen hatte, sondern bereits schon auf der Straße lag.
Dadurch sind für mich Kosten in Höhe von 300,00 EUR SB sowie weitere zu erwartende Kosten für die Höherstufung den SF entstanden.
Um einer Höherstufung der SF zu entgehen, müsste der Betrag von 3000,00 EUR bei meiner Versicherung beglichen werden.
Kann ich die Telekom für den Schaden verantworlich machen, oder besteht für mich die Möglichkeit den Schaden doch noch über die Teilkasko abzurechnen?
Erste Anrufe bezüglich der Teilkasko sind bereits gescheitert.
Hallo!
Leider kann ich dir dazu nix sagen. Frag doch mal beim ADAC. Vllt. können sie dir weiterhelfen.
Gruß
Silviu
Hallo Robbi,
ich bin kein Versicherungsexperte, daher empfehle ich dir, dich an einen Anwalt mit Schwerpunkt Verkehrsrecht zu wenden.
Die Teilkasko wird deshalb nicht zahlen, weil der Mast bereits auf der Straße lag. Wäre er auf deinen Wagen gefallen, dann wäre es ein Fall für die Teilkasko (Sturmschaden).
Mit freundlichem Gruß
Günther
Rechtlich kling das etwas komplizierter. Auch hier müsste man die Einzelheiten kennen. Seit wann wußte wer wie morsch der MAst war? Wurde die gefahr missachtet, etc.?
Ich kann Dir nur raten, einen Anwlat zu konsultieren. Ich denke aber, das hier schon jemand die Verantwortung für eine solche Gefahrenquelle übernehmen muss.
es handelt sich im höhere gewalt, also um einen grenzfall. der schaden kann über die teilkasko abgewickelt werden. auch hier gibt es eine selbsbeteiligung. möglich ist, dass schon eine verjährung eigetreten ist. sinnvoll ist ein wiederspruch einzulegen. dann muss die regulierung anhand der bedingungen erklärt werden.
gerald veeh