Liebe Experten,
wenn wir Arbeitgeber sind und eine Mitarbeiterin auf 400€-Basis beschäftigen, so führen wir Beiträge an die Bundesknappschaft ab.
Nun hat diese Mitarbeiterin einen Arbeitsunfall. So weit ich weiß zahlen wir als AG 6 Wochen weiter. Aber was dann? Sind wir dann aller Pflichten entledigt? Soll heißen, die Mitarbeiterin muss sich dann selbst mit Ihrer Krankenkasse auseinandersetzen bezgl. Krankengeld?
Und muss dieser Unfall nicht der Berufsgenossenschaft gemeldet werden?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Anna
Hallo Anna,
wenn wir Arbeitgeber sind und eine Mitarbeiterin auf
400€-Basis beschäftigen, so führen wir Beiträge an die
Bundesknappschaft ab.
Nun hat diese Mitarbeiterin einen Arbeitsunfall. So weit ich
weiß zahlen wir als AG 6 Wochen weiter. Aber was dann? Sind
wir dann aller Pflichten entledigt? Soll heißen, die
Mitarbeiterin muss sich dann selbst mit Ihrer Krankenkasse
auseinandersetzen bezgl. Krankengeld?
Und muss dieser Unfall nicht der Berufsgenossenschaft gemeldet
werden?
M.E. muß dieser Arbeitsunfall komplett über die Berufsgenossenschaft abgerechnet werden. Wie es da mit der Lohnfortzahlung steht weiss ich leider so auf die schnelle nicht.
Grüßle Soni