Hallo, angenommen ein 19 Jähriger baut mit 0,2 Promille einen Unfall. Bekommt er eine Mitschuld, und was für Strafen hat er zu erwarten? Was passiert während der Probezeit und danach?
Gruß
master
Hallo, angenommen ein 19 Jähriger baut mit 0,2 Promille einen Unfall. Bekommt er eine Mitschuld, und was für Strafen hat er zu erwarten? Was passiert während der Probezeit und danach?
Gruß
master
Hallo,
wenn der 19 jährige bei Rot, mit 3 Promille, an der Ampel stand und ihm mit 130 km/h ins Heck gebrezelter wurde, was soll ihn erwarten?
Frage leider zu ungenau!!!
VG René
Hallo, angenommen ein 19 Jähriger baut mit 0,2 Promille einen
Unfall. Bekommt er eine Mitschuld,
Was denkst du dennn? Der andere hat Schuld weil er nicht besoffen war?
und was für Strafen hat er
zu erwarten? Was passiert während der Probezeit und danach?
Hunderte EUR, 2 Punkte, Verlängerung des Probeseit auf 4 Jahre und eine teure MPU sind da mal das Mindeste.
Vielleicht nimmt seine Versicherung auch noch Regreß (Schadenersatz).
Gruß
master
G zurück imager
Ugh.
baut mit 0,2 Promille einen Unfall.
Verursacht einen, oder ist nur in einen verwickelt?
Bekommt er eine Mitschuld
Wenn er den Unfall verursacht, bekommt er die Schuld - vorausgesotzen, der Unfallgegner ist nicht noch besser abgefüllt.
und was für Strafen hat er zu erwarten?
Rübe ab und Fernseher futsch. Hellsehen.de ist woanders … *unzureichende Daten PIEP* — *unzureichende Daten PIEP* —
Was passiert während der Probezeit und danach?
Angenommen, man früge etwas präziser, bekäme man eine Antwort, die des Inhaltes strötze. So aber nicht.
Aga,
CBB
§ 24c StVG
Alkoholverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen
(1) Ordnungswidrig handelt, wer in der Probezeit nach § 2a oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines solchen Getränks steht.
(2) Ordnungswidrig handelt auch, wer die Tat fahrlässig begeht.
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Evtl. kommen 250 € Geldbuße, Punkte in Flensburg, und eine Verlängerung der Probezeit in Betracht.
Mal ganz abzusehen von evtl. zivilgerichtlichen Forderungen Schmerzensgeld etc. …
Wenn der Fahranfänger schuld hat ist auf jeden Fall mal ne MPU angesagt.
Diese muss bis ca. 3 Monaten abgeschlossen sein, sonst ist der Lappen weg!
Dann gibts ne Geldstrafe und Punkte (Höhe je nach Unfall)
Wenn noch eine Person verletzt wurde dann gibts noch noch ne Strafeanzege wegen fahrlässiger Körperverletzung von der Staatsanwaltschaft…
-und ne Probezeitverlängerung von mindestens 2 Jahren.
Alkohol in der Probezeit ist absolut verboten!!! 0,0 Promille.
Das gilt für Fahranfänger. Nicht nur in der Probezeit. Auch für Personen, die die Probezeit überstanden haben und noch unter 21 sind!!
-und ne Probezeitverlängerung von mindestens 2 Jahren.
Kann die Probezeit auch um mehr als 2 Jahre verlängert werden?
Präziser gestellte Frage
Angenommen jemandem wurde die Vorfahrt genommen und dadurch gab es einen Unfall. Eigentlich trägt er keine Schuld. Wenn er nicht mehr unter die 0,0 Promilengrenze fallen würde, hätte dies keine Folgen oder? Da er ja weniger als 0,3 Promille hat. Doch was ist jezt bei einem Fahranfänger, der ja kein Alkohol im Blut haben darf? Gibt es da auch keine Konsequenzen (bis auf die „üblichen“ die er zu erwarten hat weil er unter Alkoholeinfuss gefahren ist)?
Hoffe das die Angaben so ausreichen.
Gruß
master
Hallo Master,
wegen dem Alkohol war der Vorfahrtberechtigte in seinem Reaktionsvermögen eingeschränkt und hätte möglicherweise ohne Alkohol den reagieren können.
Er bekommt also auf jeden Fall eine Mitschuld.
Gruß Michael
Auch wenn man der 0,0 Promillegrenze nicht mehr „unterliegt“?
Gruß
master
Hallo,
es gibt Situationen und auch Urteile ( keine Lust zu suchen, sorry!), da spielte das Blut im Alkohol keine Rolle für die Versicherung, da auch nüchtern der Unfall hätte nie verhindert werden können.
Gutachter sind aber auch teuer! 
Allerdings wird der Fahranfänger wegen dem Alkohol wohl nicht „ungeschadet“ an der Rennleitung vorbei kommen.
VG René
Nunja, der Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass unterhalb von
0.3 Promille nicht von einer alkoholinduzierten Fahruntauglichkeit
auszugehen ist.
Also würde ich sagen, dass die BAK keinen einfluss auf die
Unfallbewertung haben sollte.
Gruss