Unfall/Fahrezeugdefekt von Steuer absetzten

Folgendes Beispiel: Jemand fährt mit dem Auto zur Arbeit und parkt sein Fahrzeug auf einem Park and Ride Parkplatz. Jemand anderes beschädigt den Kühler dieses Fahrzeuges mit seiner Anhängerkupplung und verschwindet. Bei der Heimfahrt verliert das Fahrzeug Kühlwasser, der Kühler ist hat einen Totalschaden und das Fahrzeug muss abgeschleppt und repariert werden. Anzeige wurde keine erstattet. Kann man diesen Schaden von der Steuer absetzten?

Hallo
Also meines Eachtens nein
weil du in der Beweislast bist.
Es könnte ja sein das du zum einkaufen auf dem Park und Ride Parkplatz gefahren sein könntest und mit anderen dann in die Stadt gefahren bist (das wäre dann privat).Da hast du glaub ich sehr schlechte Chancen.
Aber weist du was probiere es einfach den das einzigste was dir passieren kann ist das sie es dir streichen und dann bekommst du gleich ne Begründung dazu.
Leider kann ich dir da nicht viel mehr weiterhelfen.
LG Mausi123

Hallo,
Sie können den Schaden unter WERBUNGSKOSTEN Unfallkosten PKW normal absetzen.Die gesamten Rechnungen beilegen.Falls eine Rückfrage vom Finanzamt kommt,dann geben Sie an das ein Fremdverschulder mit der Anhängerkupplung den Schaden verursacht hat und Fahrerflucht begangen hat.

Gruß
monika61

Hallo Jan,

der Unfallhergang ist eigentlich egal, wichtig ist, daß der Unfall auf dem Weg zur Arbeit war und nicht auf dem Rückweg! Nur für den Hinweg können die Kosten bei den Werbungskosten angesetzt werden, also ist das Beschädigen vormittags passiert! :wink: Wie genau der einzelne Finanzbeamte den Nachweis haben will ist unterschiedlich, manche fragen garnicht nach und andere sind sehr kleinlich, also einfach versuchen.

Liebe Grüße,
C.

ich glaube nicht

Folgendes Beispiel: Jemand fährt mit dem Auto zur Arbeit und
parkt sein Fahrzeug auf einem Park and Ride Parkplatz. Jemand
anderes beschädigt den Kühler dieses Fahrzeuges mit seiner
Anhängerkupplung und verschwindet. Bei der Heimfahrt verliert
das Fahrzeug Kühlwasser, der Kühler ist hat einen Totalschaden
und das Fahrzeug muss abgeschleppt und repariert werden.
Anzeige wurde keine erstattet. Kann man diesen Schaden von der
Steuer absetzten?

Sorry, keine Ahnung, aber ich glaube nicht.
Gruß Claus

Hallo Jan,

ich würde die Kosten als Werbungskosten Anlage N geltend machen; alternativ als Sonderausgaben.

Aber Deine Beweislast wird schwierig mangels Anzeige - Zeugen.

Warte ab was das FA sagt.

MfG

Stefan Seidel

Wenn das Finanzamt dies noch als Unfallkosten ansieht dann ja.

Hallo,

Sorry, das ich mich jetzt erst melde, aber ich war in der Reha.

Ein Versuch ist es immer Wert, bitte unter aussergewöhnliche Belastungen den Betrag eintragen und Rechnung in Kopie beifügen.

Mfg

Angela06

Ja, Unfallkosten sind wieder von der Steuer als Werbungskosten absetzbar. Muss natürlich alles nachweisbar sein - am besten mit einer Anzeige von der Polizei

Hallo,

Entschuldigung für die späte Anqort die ursprüngliche ist wohl untergegangen. Ich hoffe Sie haben inzwischen eine zufriedenstellende Antwort erhalten.