Hallo liebes Forum,
mal angenommen, jemand ist von nem Rollerfahrer angefahren wurden und das Fahrrad mußte repariert werden.
A) Die Versicherung fordert die damalige Anschaffungsrechnung - die aber nicht mehr da ist.
B) Versicherung sehr träge - Unfall schon lange her.
Muß die Versicherung z. B. einen Sachverständigen rausschicken zwecks Erstellung eines Wertgutachtens??
Wie lange darf die Versicherung so etwas hinauszögern? Ab wann kann man z. B. über eine Rechtschutzversicherung sein Recht einklagen?
Vielen Dank und mit Gruß
Bernd
Hallo Bernd
A) Die Versicherung fordert die damalige Anschaffungsrechnung
- die aber nicht mehr da ist.
Wenn Du das Fahrrad bei einem Fachhändler gekauft hast, ist der
sicher bereit, Dir nochmal eine Rechnung auszustellen.
Wenn die Reparatur teurer ist, als der ursprüngliche Kaufpreis, wirst
Du ein Problem haben.
B) Versicherung sehr träge - Unfall schon lange her.
Was heisst lange?
Muß die Versicherung z. B. einen Sachverständigen rausschicken
zwecks Erstellung eines Wertgutachtens??
Das liegt im Ermessen der Versicherung.
Wie lange darf die Versicherung so etwas hinauszögern? Ab wann
kann man z. B. über eine Rechtschutzversicherung sein Recht
einklagen?
Frag bei Deiner Rechtsschutzversicherung, ab wann die eine Klage
übernehmen.
Gruss
Heinz