Unfall: Fenster fällt aus Rahmen - Schmerzensgeld?

Guten Tag zusammen!

Auf der Arbeit fällt einfach so aus heiterem Himmel das Bürofenster samt Rahmen raus und jemandem auf den Kopf. Wie viel Schmerzensgeld kann man fordern? Hat man eine Chance? Das Gebäude gehört der Stadt.

Es stand auf kipp und fällt einfach so raus, die Schrauben haben sich wohl gelöst. Ein Monat vorher ist bei einem Kollegen schon mal dasselbe passiert, davon wusste man vor dem Unfall aber nichts, sonst hätte man sein Fenster nicht geöffnet… Ihm ist das Fenster aber nicht auf den Kopf, sondern auf einen Schrank gefallen, der direkt davor stand, er hatte Glück… Hausmeister sollten alle Fenster kontrollieren, das haben sie aber innerhalb eines Monats nicht geschafft, sonst hätte dieser Unfall verhindert werden können, von dem man immer noch Schmerzen und einen großen Schrecken hat…
Ist das nicht fahrlässig?

Vielen Dank für eure Tipps!

hi… wenn es ein arbeitsunfall ist ( bei der arbeit oder besondere gefahr der arbeitsstelle ) gibt es gar kein schmerzensgeld.

Warum das denn nicht?

Hallo,

Auf der Arbeit fällt einfach so aus heiterem Himmel das
Bürofenster samt Rahmen raus und jemandem auf den Kopf. Wie
viel Schmerzensgeld kann man fordern?

5 Euro? 5000 Euro? Oder kommt das vielleicht doch eher auf die Art der Verletzung an?

Gruß

S.J.

Richtig, aber das Fenster war 65kg schwer, und wenn man doch noch Schmerzen hat? Deswegen heißt es doch so???
Halswirbelstauchung und ne Schädelprellung ist nicht ohne…

Wenn man doch in einem Büro sitzt und wenn es schon vorher mal passiert ist und dann nichts unrternommen wurde? Wieso nicht, das ist doch fahrlässig???

ist ein BGH Urteil, steht im Gesetz, die Richter haben so entschieden, aber in meinem Fall sehe ich das etwas anders…

Richtig, aber das Fenster war 65kg schwer

Das ist doch völlig egal. Meinst Du, es gibt einen Schmerzensgeldkatalog in dem steht:

Grundbetrag:
Fenster auf Kopf: 100 Euro
Fenster auf Finger: 50 Euro
Fenster auf Fuss: 75 Euro

Aufschlag je Kilo Gewicht des Fensters 10 Euro

Mit Schmerzen plus 300 Euro
Mit starken Schmerzen 400 Euro
Mit unglaublichen Schmerzen 500 Euro
Mit ein wenig Aua und Gejammer 50 Euro

Wären dann also 100 plus 65 plus 300 = 465 Euro

So geht es natürlich nicht. Es ist völlig egal wie schwer das Fenster war und auf welches Körperteil dies fiel. Entscheidend ist, welches Verletzungen daraus resultierten. Im Klartext: Blauer Fleck oder Schädelbruch. Und selbst wenn dies klar ist, kann eine solche Frage nicht in einem Forum beantwortet werden. Selbst Gerichte sind sich darüber uneins. Der einzige der dazu halbwegs vernünftige Aussagen treffen kann ist ein Rechtsanwalt, wenn er die ganze Geschichte kennt.

Gruß

S.J.

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Richtig, aber das Fenster war 65kg schwer, und wenn man doch
noch Schmerzen hat? Deswegen heißt es doch so???
Halswirbelstauchung und ne Schädelprellung ist nicht ohne…

dazu gibt es schmerzensgeldtabellen.
das olg zelle hatte bspw. 2004 4000€ für eine Mittelschwere Distorsion der Halswirbelsäule (HWS); Schädelprellung und Prellung der Schulter veranschlagt.

das ist aber natürlich stark einzelfallabhängig.

Vielen Dank erstmal vorab. Ich werde mich natürlich auch noch bei einem Anwalt erkundigen…

Es gibt in der Tat Schmerzensgeldkataloge, aber klar doch!

Na ja, ich werde ja noch zu einem Anwalt gehen, aber ich darf doch mal so nach anderen meinungen fragen oder?

Also ich denke mal, dass eine Schadelprellung und eine Einblutung schon ziemliche krasse Dinge sind und besonders, wenn man ja immer noch Schmerzen hat, die man vorher nicht hatte, darauf kommt es ja an…

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Herzlichen Glückwunsch, Sie haben gewonnen
Hi,

Wie viel Schmerzensgeld kann man fordern?

127 Mrd US$, wenn Du 1. in den USA lebst und 2. beweisen kannst, dass Du seit dem nicht mehr an Fenstern vorbeilaufen kannst ohne Panikattacken zu erleiden.

und einen großen Schrecken hat…

Das zieht vor Gericht besonders!

Aber mal ernst. Der Ausgang einer Schmerzensgeldforderung ist komplett ungewiss. Ich gehe mal davon aus, das die Stadt ein besonders knausriger Schmerzensgeldzahler ist, besonders im Vergleich zu privaten Unternehmen oder Versicherungen (ja auch die Stadt wird versichert sein). Ich habe mal nach einem Verkehrsunfall für eine mini Platzwunde am Kopf (die nicht mal genäht wurde) 2.000 DM bekommen. Mein Vater hat für mich einfach einen Antrag auf Schmerzensgeld gestellt, ich wußte nicht einmal etwas davon.

Sprich also mit einen Fachmann, sonst hilft nix.

Gruß
C.

Es gibt in der Tat Schmerzensgeldkataloge, aber klar doch!

Aber nicht welche, aus denen du mit den von dir gemachten kargen Angaben irgendetwas entnehmen könntest.

Na ja, ich werde ja noch zu einem Anwalt gehen, aber ich darf
doch mal so nach anderen meinungen fragen oder?

Klar darfst Du fragen. Aber erwartest Du im ernst, dass jemand sagt: Fenster/Kopf/65 Kilo, macht 5678,99 Euro?

Also ich denke mal, dass eine Schadelprellung und eine
Einblutung schon ziemliche krasse Dinge sind und besonders,
wenn man ja immer noch Schmerzen hat, die man vorher nicht
hatte, darauf kommt es ja an…

Eben. Darauf kommt es an und nicht auf das Gewicht des Fensters.

ist ein BGH Urteil, steht im Gesetz, die Richter haben so
entschieden, aber in meinem Fall sehe ich das etwas anders…

im prinzip geht es um § 104 I 1 SGB VII :
Unternehmer sind den Versicherten, die für ihre Unternehmen tätig sind oder zu ihren Unternehmen in einer sonstigen die Versicherung begründenden Beziehung stehen, sowie deren Angehörigen und Hinterbliebenen nach anderen gesetzlichen Vorschriften zum Ersatz des Personenschadens, den ein Versicherungsfall verursacht hat, nur verpflichtet, wenn sie den Versicherungsfall vorsätzlich oder auf einem nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 versicherten Weg herbeigeführt haben.

dieser umfasst auch schmerzensgeld, was durch das bverfg als verfassungsgemäß festgestellt wurde
(Der Ausschluß des Schmerzensgeldanspruchs durch § 636 Abs. 1 Satz 1 und § 637 Abs. 1 RVO verstößt nicht gegen das Grundgesetz.-BVerfGE 34, 118)

warum der geschilderte fall hier nicht passen sollte, weiß ich nicht…

grüße

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ach, endlich einmal jemand der Ahnung hat… während oben schon über die Höhe des Schmerzensgeldes verhandelt wird… :smile:))

Es ist nun einmal so, dass die Berufsgenossenschaft, die vermutlich bereits Leistungen aufgrund des Arbeitsunfalles erbringt ( und dass es sich dabei um einen Arbeitsunfall handeln dürfte, ist ja wohl unbestritten ) , auch die Regressansprüche an den Unfallverursacher erhält. Dabei ist das Schmerzensgeld bereits enthalten.

Für Unfälle ab 1.7.83 ordnet § 116 Abs. 1 SGB X den Übergang der zivilrechtlichen Ansprüche des versicherten Sozialleistungsberechtigten auf den Sozialleistungsträger an, solange und soweit der sachlich und zeitlich kongruente Leistungen erbringt.

Der Übergang auf den SVT erfolgt im Zeitpunkt des Schadeneintritts („juristische Sekunde“) und nicht erst mit der Bewilligung oder Erbringung der Leistung. Der Geschädigte ist folglich mit seinen - auf den SVT übergehenden oder übergegangenen - Forderungen gegenüber dem Schädiger nicht mehr aktivlegitimiert.

Der Forderungsübergang bewirkt dabei dreierlei:

  1. Für den Geschädigten bzw. seine hinterbliebenen Anspruchsberechtigten werden die zustehenden Sozialleistungsansprüche durch den SVT sofort und i.d.R. von Amts wegen und in voller Höhe erbracht. Damit ist eine Regulierung ohne Prüfung der Haftungs- und Verschuldensfrage durch einen solventen und eintrittspflichtigen und damit zur Zahlung bereiten Leistungsverpflichteten sichergestellt.

  2. Durch den Forderungsübergang wird ausgeschlossen, dass der Geschädigte doppelt, nämlich durch den Schädiger (i.d.R. Haftpflichtversicherer) und zusätzlich durch den SLT, entschädigt wird. Gleichzeitig resultiert daraus zugunsten des Schädigers, dass er den von ihm zu vertretenen Schaden insgesamt nur insoweit ersetzen muss, wie er dazu nach zivilrechtlichen Grundsätzen und ohne das Eintreten eines SLT verpflichtet ist.

  3. Die Einnahmen des SVT aus dem realisierten Regress mindern direkt und in voller Höhe umlagewirksam die Beitragslast: Die Solidargemeinschaft wird entlastet.

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