Unfall-gegn. Versicherung will nur 50% regulieren

Hallo an alle Experten…

angenommen, ein Unfall zwischen zwei Deutschen in Österreich ereignet sich, die Polizei wird gerufen, Protokoll aufgenommen. Während dieser Befragung ergibt sich, dass Fahrer Opel den Fahrer Mercedes angefahren hat. Mercedes fuhr mit Wohnanhänger auf Waldstraße ca 20 kmh, sah Opel und kam zum Stillstand, da Straße nur 4 Meter breit. Opel sah Mercedes mit Anhänger (Breite: 2,50 m, bremste jedoch zu spät (fuhr ca. 50 kmh)
Versicherung Opel schreibt nun, Mercedes sei zu weit links gefahren, drum übernehmen sie nur 50% des Schadens. Was meint Ihr, wäre es ratsam den Opel anzuzeigen? Oder gleich Anwalt einschalten. Leider hat der Mercedes keine Rechtschutzversicherung.

Viele Grüße
Max

Huhu!

Was meint
Ihr, wäre es ratsam den Opel anzuzeigen?

Ist zwar nicht gerade meine Lieblingsmarke, aber warum sollte man das arme Auto anzeigen?

Oder gleich Anwalt
einschalten.

Natürlich! Und zwar schon vor der Korrespondenz mit dem Versicherer.

Leider hat der Mercedes keine
Rechtschutzversicherung.

Ist auch unüblich, dass Autos Verträge abschließen. Den Anwalt bezahlt aber die gegenerische Versicherung - zumindest nach der Quote, auf die man sich dann einigt oder die gerichtlich festgestellt werden wird.

Ist zwar nicht gerade meine Lieblingsmarke, aber warum sollte
man das arme Auto anzeigen?

Scherzkeks :wink:
Trotzdem dankeschön für die Antwort.

Hallo,

die Polizei wird gerufen, Protokoll aufgenommen.

Wurde wer verwarnt?

Versicherung Opel schreibt nun, Mercedes sei zu weit links
gefahren, drum übernehmen sie nur 50% des Schadens.

Wie kommen die darauf?

Was meint Ihr, wäre es ratsam den Opel anzuzeigen? Oder gleich Anwalt
einschalten.

Grundsätzlich kannst Du Schadenersatzansprüche auch ohne Anwalt geltend machen, nur als Laie in einem strittigen Fall läufst Du in Gefahr „unter Wert“ aus dem Schaden herauszukommen.

Leider hat der Mercedes keine
Rechtschutzversicherung.

Wie vom Vorredner beschrieben: Anwalt wird (anteilig) übernommen. Interssant wäre noch die Schadenhöhe für´s Gesamtbild.

Gruß
Andreas

Hallo,

die Polizei wird gerufen, Protokoll aufgenommen.

Wurde wer verwarnt?

Nein, es wurde niemand verwarnt. Aber der Polizist in Österreich sagte, der Fall sei klar. Leider nahm er ja nur den Unfall auf und hat keine Schuldfrage geklärt. Im Protokoll steht allerdings, dass Mercedes mit Wohnwagen beim Aufprall stand, der andere Fahrer hat angegeben, zu schnell gewesen zu sein, um noch bremsen zu können. Und das auf einer Waldstraße. Polizist sagt, dass jeder nur so schnell fahren darf, dass er jederzeit anhalten kann vor einem Hindernis…

Versicherung Opel schreibt nun, Mercedes sei zu weit links
gefahren, drum übernehmen sie nur 50% des Schadens.

Wie kommen die darauf?

Versicherung schreibt nur zwei Sätze, Mercedes sei nicht weit genug rechts gefahren, deshalb 50%. Aber das ist Unsinn, Versicherung urteilt nur nach Fotos des Opels. Keine Info über Straßenbreite oder sonstiges liegen vor. Akte aus Österreich wurde nicht angefordert. Der Opel hat wohl angegeben, er sei doch nicht schuldig. Darum meine Frage, ob es ratsam ist, ihn anzuzeigen, dann bräuchte ich ja keinen Anwalt, oder doch?

Was meint Ihr, wäre es ratsam den Opel anzuzeigen? Oder gleich Anwalt
einschalten.

Grundsätzlich kannst Du Schadenersatzansprüche auch ohne
Anwalt geltend machen, nur als Laie in einem strittigen Fall
läufst Du in Gefahr „unter Wert“ aus dem Schaden
herauszukommen.

Leider bin ich genau der LAIE…

Leider hat der Mercedes keine
Rechtschutzversicherung.

Wie vom Vorredner beschrieben: Anwalt wird (anteilig)
übernommen. Interssant wäre noch die Schadenhöhe für´s
Gesamtbild.

Schadenshöhe liegt wohl bei mindestens 3.500 Euro. Das mit dem Anwalt ist sehr interessant, dann kann Mercedes im schlimmsten Fall mit 50% Kosten rechnen?

Sorry für Bezeichnungen, habe keine Ahnung, ob das hier im Forum so üblich ist.
Viele Grüße und ganz herzlichen Dank an Dich.
Max

Hallo,

Nein, es wurde niemand verwarnt. Aber der Polizist in
Österreich sagte, der Fall sei klar. Leider nahm er ja nur den
Unfall auf und hat keine Schuldfrage geklärt.

Das macht ein Polizist auch nicht.

Im Protokoll steht allerdings, dass Mercedes mit Wohnwagen beim Aufprall
stand, der andere Fahrer hat angegeben, zu schnell gewesen zu
sein, um noch bremsen zu können.

Also, dann der Versicherung das Protokoll schicken. Vielleicht mit dem Hinweis, dass man es gerne, sofern der Bearbeiter dessen nicht mächtig ist, vorliest.

Versicherung Opel schreibt nun, Mercedes sei zu weit links
gefahren, drum übernehmen sie nur 50% des Schadens.

Wo steht das? Wie kommen die drauf? Waren die dabei? Filme, Fotos, Skizzen?

Akte aus Österreich wurde nicht angefordert.

Das können diese Menschen aber nachholen.

Der Opel hat wohl angegeben, er sei
doch nicht schuldig.

Ist das sicher? Woher weißt Du das? In den zwei Sätzen von der Versicherung steht ja nichts.

Darum meine Frage, ob es ratsam ist, ihn anzuzeigen, dann bräuchte ich ja keinen Anwalt, oder doch?

Weswegen anzeigen?

Anwalt einschalten.

Wie schon gesagt, macht man eigentlich immer. Muss man aber nicht. Wenn die weiter auf 50 % bestehen und es dieses Protokoll gibt, dann ab zum Anwalt.

lg
Tina

Hallo,

Der Opel hat wohl angegeben, er sei
doch nicht schuldig. Darum meine Frage, ob es ratsam ist, ihn
anzuzeigen, dann bräuchte ich ja keinen Anwalt, oder doch?

Nee, nix anzeigen. Du wirfst da alles in einen Topf was Strafrecht und Zivilrecht betrifft*g*

Wende dich (äh nein, Mercedes) an einen Anwalt, der fordert dann das Protokoll an (kann dauern), schickt in der Regel ein Anspruchsschreiben an die gegnerische Versicherung und wenn die dann nicht wollen, bleibt der zivile Rechtsweg.

Wenn die Polizei jedoch den Unfall im Protokoll so festgehalten hat, wie Mercedes ihn beschreibt, wird sich das wohl zum Vorteil von Mercedes auswirken, was die Anspruchsstellung bei der gegn.Versicherung betrifft.

Liebe Tina,

lieben Dank für Deine Antwort. Es ist zum Haare raufen.

Also, dann der Versicherung das Protokoll schicken. Vielleicht
mit dem Hinweis, dass man es gerne, sofern der Bearbeiter
dessen nicht mächtig ist, vorliest.

Das Protokoll (Kopie) haben wir im Anhörungsbogen beigefügt. Liegt also vor. Habe mit dem Bearbeiter gesprochen. Er sagt, er urteilt nach den Bildern, die ihm von seinem Versicherten vorliegen. Und nach Skizzen, die ihm dieser angefertigt hat. Wir übrigens auch, aber wie er da sehen kann, dass wir nicht weit genug rechts gefahren sein sollen… Ph.

Akte aus Österreich wurde nicht angefordert.

Das können diese Menschen aber nachholen.

Wie können sie gezwungen werden?

Der Opel hat wohl angegeben, er sei
doch nicht schuldig.

Ist das sicher? Woher weißt Du das? In den zwei Sätzen von der
Versicherung steht ja nichts.

Darum meine Frage, ob es ratsam ist, ihn anzuzeigen, dann bräuchte ich ja keinen Anwalt, oder doch?

Weswegen anzeigen?

Naja, weil er doch behauptet, dass er nicht schuldig sei. Dann ists Sache der Polizei die Schuldfrage zu klären, dachte ich. Kann aber auch Unsinn sein.

Anwalt einschalten.

Wie schon gesagt, macht man eigentlich immer. Muss man aber
nicht. Wenn die weiter auf 50 % bestehen und es dieses
Protokoll gibt, dann ab zum Anwalt.

Ich hatte gehofft, drumrum zu kommen, aber das macht mir Mut. Oder eher Verzweiflung…

Würdet Ihr denn vorher nochmal etwas schreiben? Der Anruf bei der Versicherung ist ja heute erfolgt und es wird keine Nachbesserung geben. Was meint Ihr?

Liebe Grüße
Max

Liebe Birgit,

danke für die Antwort. Es ist wirklich zum Verzweifeln. Der Versicherung liegt das Protokoll vor und es wurde genau wie beschrieben ausgefüllt. Natürlich ohne Schuldzuweisung, aber mit Eingeständnis des Opels, zu schnell gefahren zu sein, um noch anhalten zu können. Was kann ich, also Mercedes, eigentlich alleine ohne Anwalt noch tun?

Und danke für den Hinweis mit der Anzeige, aber ich weiß nicht weiter, also der arme Mercedes natürlich…

Liebe Grüße
Max

hallo,

Würdet Ihr denn vorher nochmal etwas schreiben?

Dann nein.

Der Anruf bei der Versicherung ist ja heute erfolgt und es wird keine
Nachbesserung geben. Was meint Ihr?

Dann gibts nur eins: Einen Anwalt einschalten, der sich auf solche Dinge spezialisiert hat. Die Anwaltskammer hilft zur Not bei der Suche.
Und lass da mit dem Haare raufen, schadet der Frisur. Wenn die Dinge so wie beschrieben liegen, würde ich mir sehr wenig Sorgen machen.

lg
Tina

Moin,

Scherzkeks :wink:
Trotzdem dankeschön für die Antwort.

Recht hat er aber.
Dass die gegnerische Versicherung es auf diese Tour versucht ist normal, die wollen natürlich auch ihre Knete zusammenhalten, ist auch verständlich. Und wenn die ihnen vorliegenden Fakten die Sache so darstellen erst recht.
Ich kann mich den anderen damit nur anschliessen. Ab zum Anwalt.

Gruss Jakob

Ok Ihr Lieben,

dann muss ich also das erste Mal im Leben zum Anwalt. Bisher konnte ich alles alleine regeln. Mist.
Lieben Dank an Euch alle für die vielen Antworten.

Max

Ok Ihr Lieben,

dann muss ich also das erste Mal im Leben zum Anwalt. Bisher
konnte ich alles alleine regeln. Mist.
Lieben Dank an Euch alle für die vielen Antworten.

Irgendwann ist immer das erste Mal. Zahnärzte tun einem oft sogar noch richtig weh, und trotzdem geht man immer wieder hin.

Hallo,
in Deutschland gilt, wer steht, darf nicht angefahren werden, egal wo und wie. Wer faehrt, muss gucken, dass da frei ist, oder in der Sichtweite anhalten koennen. Das duerfte in Oesterreich kaum anders sein, fuer die Schuldfrage jedoch entscheidend.
Gruss Helmut

Hi Max,

wg. Rechtsberatungsgesetz nichts konkretes, sondern ganz allgemein… also:

Wenn es Fotos gibt, ist es vollkommen legitim, dass diese auch beachtet werden. Ein Polizei-Protokoll ist keinesfalls „mehr Wert“ als sauber dokumentierte Tatsachen (nur, weil ein Polizist schreibt, die Erde ist eine Scheibe, wird die Weltsicht nicht angepasst…). Vermutlich ist den Fotos mehr Beweiskraft beizumessen als dem Protokoll, insofern würde ich mir da schon Sorgen machen, entgegen meiner Vorrednerin.

Und natürlich kann auch einem stehenden Fahrzeug (bzw. dem Halter/Fahrer) eine Mithaftung aus der Betriebsgefahr angerechnet werden. Zumal es sich ja um fließenden Verkehr gehandelt hat, das Fz war ja keineswegs geparkt.

Wenn Du nun also die Quote angreifen willst (oder zumindest überprüfen lassen willst), dann ab zum RA, im Ergebnis also wie gehabt.

Grüße, M

Hallo.

in Deutschland gilt, wer steht, darf nicht angefahren werden

Ich verstehe nicht, was damit gemeint ist. Soweit mir bekannt, darf in Deutschland (und sehr wahrscheinlich auch überall sonst) überhaupt niemand angefahren werden.

Gruß,
Zeh_14

Hallo,

in Deutschland gilt, wer steht, darf nicht angefahren werden,
egal wo und wie. Wer faehrt, muss gucken, dass da frei ist,
oder in der Sichtweite anhalten koennen.

Wo ist das geregelt? Das heißt, ich darf auf der Autobahn bei dichtem Nebel auf der linken Spur anhalten? Sicher ist deine Aussage in vielen Fällen nicht falsch, gilt so grundsätzlich wie du es darstellst, sicher nicht.

Gruß

S.J.

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der arme Opel. Muss er dann ins Gefängnis ;-(
Hallo,

gefahren, drum übernehmen sie nur 50% des Schadens. Was meint
Ihr, wäre es ratsam den Opel anzuzeigen?

der arme Opel. Muss er dann ins Gefängnis ;-(

Im Ernst: Selbst wenn es um den Fahrer geht. Auf welcher Grundlage wäre hier eine Anzeige möglich? Es geht hier wohl um Zivilirecht und der Anspruchsgegner ist die Versicherung.

Gruß

S.J.

Ich verstehe nicht, was damit gemeint ist.

Hallo,
ein Gespann steht auf schmaler Strasse so weit ueber die Mitte, dass der Gegenverkehr bewusst ohne Anzuhalten dagegengefahren ist und die Versicherung meint, das Gespann haette Mitschuld am >sich gegenfahren lassen