Unfall gelbes Blinklicht wen muss ich durchlassen?

Hallo an alle,

ich frage mich seit geraumer Zeit ob es irgendein Gesetz gibt das „sogenannten“ Presseleuten (egal ob TV oder Printmedien) ein Recht gibt, sich mit gelbem Blinklicht durch den Stau zu drängeln um als erster den Toten zu interviewen.

Mir ist das im Januar passiert (ich wollte die Frage nun mal endlich loswerden). Ich stehe im ellenlangen Stau, Regen, dunkel - gaanz vorne sehe ich schon das Polizeiblaulicht. Aha - Unfall. Nachdem ein Polizeiwagen durch war, ein Abschleppdienst auch, sah ich hinter mir wieder ein gelbes Blinklicht. Weil ich dachte das ist noch ein Helfer (wegen der Dunkelheit sah ich die TV Sender Werbung nicht auf dem Auto), ließ ich das Auto durch.

Als es vorbei kam sah ich das es ein TV Sender war, der da nach vorne drängelte. Das die keine Rettungsmannschaft bildeten war mir dann auch klar.

Jetzt frage ich mich, muss man diese Leute durchlassen? Und ist es erlaubt das die sich mit einem gelben Blinklicht „getarnt“ durchmogeln? Ein Polizist den ich fragte murmelte etwas von „Pressefreiheit“. Allerdings weiss ich nicht was sowas mit Pressefreiheit zu tun hat.

Kann ich mir als freie Journalistin jetzt im Baumarkt auch son Blinklicht holen und mich überall durchdrängeln, im Auftrag der heiligen Pressefreiheit? Nur um durchzugeben das es das arme Opfer in 4 statt 2 Teile zerissen hat?

Danke für eure Antworten

Grüsse
Helena

Hallo Helena,

die Geschichte hat sich nicht rein zufällig im Raum Osnabrück zugetragen, oder? Hier haben wir nämlich auch solche Spezis…

Um es kurz zu machen: M.E. (ich bin kein Jurist!!!) gibt es keinerlei rechtliche Grundlage hierfür - wenn ich Polizist wäre, würden die das auch sicherlich merken.

Kurz mal ein paar Passagen aus der StVO:

§ 35 Sonderrechte:

(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung (gemeint ist hier die StVO als solche) sind die Bundeswehr, der Bundesgrenzschutz, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

(…) (2-4 betreffen Kolonnen, Bundeswehr und den KatFall)

(5a) Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.

(6) Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen und durch weiß-rot-weiße Warneinrichtungen gekennzeichnet sind, dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen und auf jeder Straßenseite in jeder Richtung zu allen Zeiten fahren und halten (…)

(7) Messfahrzeuge der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (§ 66 des Telekommunikationsgesetzes) dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr hoheitlicher Einsatz dies erfordert.

(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.

Ich lese hier nix von Presse…
Übrigens: Sonderrechte heißt erst mal nur, dass diese Fahrzeuge bzw. deren Fahrer sich über die StVO im Einsatz hinwegsetzen können - nicht aber, dass Du ihnen Platz machen mußt!

Dies regelt § 38:

§38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht

(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

Es ordnet an:

„Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“.

(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.

(3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.

In Zusammenfassung: Die Herrschaften wollen mit dem Gelblicht eine Art Sonderrecht markieren, was ihnen nicht zusteht - zudem darf Gelblicht nicht für diesen Zweck genutzt werden. Mehr als dünnes Eis…

Wie gesagt, ich bin kein Jurist, sondern lediglich jemand, der berufsbedingt des Öfteren diese beiden §§ in Anspruch nimmt :smile:

Gruß, Claus

Hallo Claus,

die Geschichte hat sich nicht rein zufällig im Raum Osnabrück
zugetragen, oder? Hier haben wir nämlich auch solche Spezis…

nee, das war in Bayern, Gebiet Unterfranken und dieser hochmotivierte TV Sender nennt sich TV Touring.

Vielen Dank für deine Infos!!!

Wenn du irgendwann eine Skandalsendung siehst über eine Frau die einen Pressemensch in „wichtiger Mission“ nicht zum Unfallopfer durchlässt, bin ich das…*gg*

Grüsse
Helena

Hallo Helena,

durchlassen mußt Du nur Blaulicht zusammen mit Martinshorn.

Das gelbe Blinklicht dient nur zum Aufmerksam machen auf besondere Situationen. Sonderrechte nach §35StVO hat die Presse nicht.

gruß

dennis

Hallo an Alle
Schön zitiert aus den §§
Aber bitte macht trotzdem allen Blaulichtwägen platz, auch wenn sie kein Horn anhaben. Mache Polizisten, Ambulanzfahrer und Feuerwehrmänner denken nämlich mit, wenn sie nachts über leere Straßen fegen (leider nur manche). Wer mal in der Nähe eines Krankenhauses, der Polizei oder einer Feuerwache gewohnt hat, weiß solches nicht ganz § reines Verhalten sehr zu schätzen.
Herzlichen Dank Zig

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Hallo an Alle
Schön zitiert aus den §§
Aber bitte macht trotzdem allen Blaulichtwägen platz, auch
wenn sie kein Horn anhaben. Mache Polizisten, Ambulanzfahrer
und Feuerwehrmänner denken nämlich mit, wenn sie nachts über
leere Straßen fegen (leider nur manche). Wer mal in der Nähe
eines Krankenhauses, der Polizei oder einer Feuerwache gewohnt
hat, weiß solches nicht ganz § reines Verhalten sehr zu
schätzen.

Dieses nicht ganz §-reine Verhalten ist ziemlich zweifelhaft. Natürlich muß man nicht permanent mit Dauerhorn fahren - das Horn gehört nur dazu, wenn ich Wegerecht in Anspruch nehmen möchte, d.h., solange die Straßen leer sind, braucht’s kein Horn - das schnelle Fahren wird durch die Sonderrechte legitimiert (noch nichtmal Blaulicht notwendig).

Ich brauche das Horn nur, wenn ich wo längs will, wo eigentlich jemand anderes längs möchte und darf. Sollte das denn der Fall sein, gehören bitte auch nachts die Hörner angeschmissen - die Unfallgefahr ist ja per se erstmal nachts nichts gringer, pro Verkehrsteilnehmer betrachtet.

Soll heissen: Wer nachts vor unübersichtlichen Kreuzungen oder auf eher unübersichtlichen Gegenfahrspuren ohne Horn fährt, ist wahnsinnig und nicht rücksichtsvoll. Ganz davon ab, daß man das sowieso eher nicht tun sollte.

Langer Rede, kurzer Sinn:

Rücksicht bitte ja, aber nicht um jeden Preis.

Gruß,

-doc.

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Hi Doc,

ich glaube ihr habt gerade aneinander vorbei geredet.

Selbstverständlich gehört die Sondersignalanlage auf der Einsatzfahrt grundsätzlich immer komplett eingeschaltet, und in entsprechenden Verkehrssituationen wäre es erst recht unverständlich auf das Martinshorn zu verzichten.

Aber es ist ja in der Tat richtig daß auf manchen Einsatzfahrten das Martinshorn zeitweise abgeschaltet wird weil man entweder auf einer einsamen Straße, erkennbar menschenleer, unterwegs ist oder auch weil es aus taktischen Gründen sinnvoll ist seine Annäherung nicht gleich mittels Martinshorn meilenweit im Vorraus anzukündigen.
Insbesondere bei Straftaten, die sich vielleicht noch im Gange befinden, ist es manchmal nicht sinnvoll wenn Täter lange im Vorraus durch ein Martinshorn darauf aufmerksam gemacht werden daß die Polizei anrückt. Zu manchen Straftaten wird bekanntlich auch der Rettungsdienst gerufen und da z. B. ein Bankräuber oder Geiselnehmer dem Martinshorn nicht anhören kann ob es zur Polizei, zum Rettungsdienst oder der Feuerwehr gehört ist auch bei diesen manchmal der Einsatz des Martinshorns nicht sinnvoll.

Im ursprünglichen Posting ging es wohl nicht darum die Rechtslage dergestalt zu verdrehen daß jeder glauben soll daß Blaulicht alleine Sonderrechte eröffne, sondern gemeint war daß Verkehsteilnehmer aus den geschilderten Gründen gut daran tun das Auftauchen eines Blaulichts doch schon als Signal zum Freimachen der Bahn zu betrachten.

In meinem Revier gibt es z. B. an einer oft benutzten Straße eine Familie mit einem behinderten Kind, welches selbst im Haus panische Angst bekommt wenn ein Fahrzeug mit Martinshorn vorbeifährt. Man hat uns diesen Sachverhalt geschildert, so daß jeder Fahrer in Abhängigkeit von der Verkehssituation und nach eigenem Ermessen entscheiden kann ob es vielleicht auch möglich ist das Horn dort abzuschalten. Sofern das wirklich unproblematisch möglich erscheint nehmen wir Rücksicht auf das Kind.

Ich habe das ursprüngliche Posting auch nur so verstanden daß Verkehrsteilnehmer nicht auf der Rechtslage herumhaken sollten, sondern prinzipiell davon ausgehen sollten daß man auch dann Sonderrechte in Anspruch nehmen möchte wenn man das Horn aus bestimmten Gründen nicht eingeschaltet hat.

Schönen Gruß,

MecFleih

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Hi,

Insbesondere bei Straftaten, die sich vielleicht noch im Gange
befinden, ist es manchmal nicht sinnvoll wenn Täter lange im
Vorraus durch ein Martinshorn darauf aufmerksam gemacht werden
daß die Polizei anrückt. Zu manchen Straftaten wird
bekanntlich auch der Rettungsdienst gerufen und da z. B. ein
Bankräuber oder Geiselnehmer dem Martinshorn nicht anhören
kann ob es zur Polizei, zum Rettungsdienst oder der Feuerwehr
gehört ist auch bei diesen manchmal der Einsatz des
Martinshorns nicht sinnvoll.

Klaro, aber: Ohne Horn kein Wegerecht!
Wenn da andere die Bahn frei machen, ist es nett, aber kein Recht, welches man in Anspruch nimmt.

Im ursprünglichen Posting ging es wohl nicht darum die
Rechtslage dergestalt zu verdrehen daß jeder glauben soll daß
Blaulicht alleine Sonderrechte eröffne, sondern gemeint war
daß Verkehsteilnehmer aus den geschilderten Gründen gut daran
tun das Auftauchen eines Blaulichts doch schon als Signal zum
Freimachen der Bahn zu betrachten.

Klar, hab auch gemerkt, daß ich n bischen in die falsche Richtung gedriftet bin :smile: Sorry :smile:

Ich habe das ursprüngliche Posting auch nur so verstanden daß
Verkehrsteilnehmer nicht auf der Rechtslage herumhaken
sollten, sondern prinzipiell davon ausgehen sollten daß man
auch dann Sonderrechte in Anspruch nehmen möchte wenn man das
Horn aus bestimmten Gründen nicht eingeschaltet hat.

Sonderrechte ja, Wegerecht nein. Wie gesagt, es ist höflich und hilfreich, auch bei stummem Blaulicht Platz zu machen, viel wichtiger erscheint es mir aber, den Verkehrsteilnehmern endlich mal beizubringen, wie man überhaupt richtig reagiert, wenn Tüta kommt…

Naja, was soll’s, die ursrüngliche Frage wurde wohl beantwortet :smile:

sonnigen Gruß,

-doc.

nurmalso
hi,

also, den unterschied zwischen feuerwehr und polizei erkennste kilometerweit, soundtechnisch gesehen.zumindest in berlin.
anderswo hat die feuerwehr wohl auch diese kindertröten wie die polleßei.
aber da bankräuber u.ä. ja nicht allzu schlau sind(sonst würden sie es ja nicht machen), gebe ich dir natürlich recht.

strubbel
§:o)

Hallo Doc hallo McFly
McFly hat mich glaube ich besser verstanden. Mir ist durchaus klar daß die Gesetzeslage so ist, daß ohne Horn keine Wegerechte bestehen.
Ich krieg bloß die Krise, wenn sie nachts um 4 mit vollem Tatütata bei uns vorbeirauschen obwohl weit und breit niemand sonst auf der Straße ist. Nachts sieht man üblicherweise das Blaulicht allein ja auch ganz gut. Der Hund unserer Nachbarn heult jedesmal 20 min wenn die mit Sirene vorbeirauschen. Stöhn.

Hi,

Insbesondere bei Straftaten, die sich vielleicht noch im Gange
befinden, ist es manchmal nicht sinnvoll wenn Täter lange im
Vorraus durch ein Martinshorn darauf aufmerksam gemacht werden
daß die Polizei anrückt. Zu manchen Straftaten wird
bekanntlich auch der Rettungsdienst gerufen und da z. B. ein
Bankräuber oder Geiselnehmer dem Martinshorn nicht anhören
kann ob es zur Polizei, zum Rettungsdienst oder der Feuerwehr
gehört ist auch bei diesen manchmal der Einsatz des
Martinshorns nicht sinnvoll.

Klaro, aber: Ohne Horn kein Wegerecht!
Wenn da andere die Bahn frei machen, ist es nett, aber kein
Recht, welches man in Anspruch nimmt.

Aber es ist doch nicht zu viel verlangt mal nett zu sein beim Auto fahren oder?

Im ursprünglichen Posting ging es wohl nicht darum die
Rechtslage dergestalt zu verdrehen daß jeder glauben soll daß
Blaulicht alleine Sonderrechte eröffne, sondern gemeint war
daß Verkehsteilnehmer aus den geschilderten Gründen gut daran
tun das Auftauchen eines Blaulichts doch schon als Signal zum
Freimachen der Bahn zu betrachten.

Klar, hab auch gemerkt, daß ich n bischen in die falsche
Richtung gedriftet bin :smile: Sorry :smile:

Ich habe das ursprüngliche Posting auch nur so verstanden daß
Verkehrsteilnehmer nicht auf der Rechtslage herumhaken
sollten, sondern prinzipiell davon ausgehen sollten daß man
auch dann Sonderrechte in Anspruch nehmen möchte wenn man das
Horn aus bestimmten Gründen nicht eingeschaltet hat.

Sonderrechte ja, Wegerecht nein. Wie gesagt, es ist höflich
und hilfreich, auch bei stummem Blaulicht Platz zu machen,
viel wichtiger erscheint es mir aber, den Verkehrsteilnehmern
endlich mal beizubringen, wie man überhaupt richtig reagiert,
wenn Tatüta kommt…

Ja da muß ich dir jetzt recht geben. Soviel Hirnlosigkeit wie beim auftauchen von Tatütata und Blaulicht gehört eigentlich verboten. Am allerliebsten sind mir die mit Vollbremsung auf den Randstein/ Mittelstreifen Fahrer. Ist ja wurscht, wenn der nachfolgende Verkehr keinen Platz mehr hat die Bahn freizumachen und der Einsatzwagen trotzdem nicht durchkommt - Hauptsache man selber hat neben sich 2 Meter Platz. Herr wirf Hirn vom Himmel!
Grüße Zig

Naja, was soll’s, die ursrüngliche Frage wurde wohl
beantwortet :smile:

sonnigen Gruß,

-doc.

ober McFly bitte durch MecFleih ersetzen sorry!
sorry Mec Fleih war keine böse Absicht!

Kein Problem :smile: (owT)
Kein Problem :smile:

Hi,

ich hab auf engen Serpentinenstrassen oder einspurigen, engen Landstraßen Horn und Licht ausgemacht, um Folgeunfälle zu vermeiden.
Auch wenns Blaulichtjunkies gibt, ich finds sehr risikoreich, und mein Ziel sollte es sein, zügig beim Patienten oder sonstigem Einsatz anzukommen, denn wenn ich den RTW gegen den Baum setze, hat da keiner was von. Zuletzt der Patient, der auf mich wartet.

Grüße,

Marcus

Hallo,

wie seht Ihr das denn, wenn ich einen Notfallkoffer an Bord habe, Rettungsassistent bin, auf der Autobahn kein Stau bemeldet ist, der offensichtlich auf der Anhöhe 4 km entfernt auch nicht existiert (da da wenig/ kein Verkehr mehr ist) und ich Warnblinker anmache und den Standstreifen benutze, um gegebenfalls Hilfe zu leisten?
Wie sieht es das Gesetz?
Das ich nicht die eventuelle Einsatzstelle behindere, dürft Ihr getrost voraussetzen.

Grüße,

Marcus

Hi,

wie seht Ihr das denn, wenn ich einen Notfallkoffer an Bord
habe, Rettungsassistent bin, auf der Autobahn kein Stau
bemeldet ist, der offensichtlich auf der Anhöhe 4 km entfernt
auch nicht existiert (da da wenig/ kein Verkehr mehr ist) und
ich Warnblinker anmache und den Standstreifen benutze, um
gegebenfalls Hilfe zu leisten?

Ich verstehe die Frage nicht so ganz - das ist doch das übliche, vorgesehene Verhalten, auf der Fahrbahn den Warnblinker einschalten und abbremsen und kurz vor der Unfallstelle auf den Standstreifen fahren.

Wie sieht es das Gesetz?
Das ich nicht die eventuelle Einsatzstelle behindere, dürft
Ihr getrost voraussetzen.

Was genau hat das mit gelben Rundumkennleuchten zu tun und was erscheint Dir fraglich an diesem Verhalten?

Gruß,

Malte.

Hi, Malte,

Situation anhand Realfall:
10 Minuten etwa nach dem letzten Verkehrsfunk auf der A 7 plötzlich Stau. Brav angestellt. Da die A7 bei Kassel etwas hügelig ist, konnte ich sehen, daß etwa 4 km weiter, dort ging es bergauf, nur noch wenige bzw. kaum Autos fuhren gemessen mit der Verkehrsdichte vor Auftreten des Staus. Da ich Rettungsassistent bin und im Kofferraum einen Notfallkoffer mitführe, habe ich von der Warnblinkanlage gebrauch gemacht und bin am Stau vorbeigefahren, um nach etwa 2 km an einen „frischen“ Verkehrsunfall zu kommen. Ich habe bei einem eingeklemmten Unfallopfer erweiterte erste Hilfe geleistet, bis die Kollegen mit RTW da waren und anschließend die Freundin des Unfallopfers betreut und vom Einsatz abgelenkt.
Gab Lob von der Polizei, aber wie ist die rechtliche Lage wirklich? Ich konnte einen Unfall ja nur annehmen, nicht wissen. Hätt ichs gewußt, hätte ich von Sonderrechten bzw. rechtfertigendem Notstand Gebrauch machen können, und hätt ich ne gelbe Kennleuchte gehabt, ich hätte sie mir aufs Dach gepackt, nur um den Zusammenhang wieder herzustellen:smile:

Lieb grüßt,

Marcus

Hi,

Gab Lob von der Polizei, aber wie ist die rechtliche Lage
wirklich? Ich konnte einen Unfall ja nur annehmen, nicht
wissen. Hätt ichs gewußt, hätte ich von Sonderrechten bzw.
rechtfertigendem Notstand Gebrauch machen können, und hätt ich
ne gelbe Kennleuchte gehabt, ich hätte sie mir aufs Dach
gepackt, nur um den Zusammenhang wieder herzustellen:smile:

die gelbe Rundumkennleuchte hättest Du Dir dann auch sparen können - sie hat absolut keinen Wert außer einer zusätzlichen Warnfunktion.

Ich bin kein Jurist, aber die Situation in dem von Dir geschilderten Fall lässt mit hinreichender Sicherheit vermuten, daß dort vorn im nicht einsehbaren Bereich irgendetwas geschehen ist - als Rettungsassistent mit Notfallkoffer (beides kannst Du ja nachweisen) ist Dein Verhalten nach meinem Rechtsemfpinden durch den rechtfertigendem Notstand gedeckt, solange Du niemanden gefährdest (also entsprechend langsam auf dem Standstreifen fährst).

Wie so oft scheint es hier so zu sein, daß wenn da tatsächlich ein Unfall ist, alles gut ist, wenn dort jedoch „nur“ eine Baustelle ist oder Rest-Abräumarbeiten eines vergangenen Unfalls bspw., also kein tatsächliches Ereignis, welches Deine Aktion rechtfertigt, Du dann Schwierigkeiten bekommen könntest.

Für diesen Fall (der natürlich der weitaus interessantere ist) steck ich in den §§ nicht tief genug drin. Allerdings (Vermutung!) würde mich doch sehr interessieren, wie ein Richter hier eine Verurteilung begründen will, da ja Deine „gute Absicht“ kaum anzuzweifeln ist - in dem von Dir beschriebenen Szenario - und der Schutz menschlichen Lebens ja nun ein recht hohes Rechtsgut bei uns ist.

Vielleicht kommt ja noch ein Jurist hier unten vorbei, ansonsten poste das doch mal im Rechtsbrett, würde mich auch interessieren.

Gruß,

Malte (auch RettAss, auch Notfallkoffer on Board)