Falls folgender FAll eintritt, wie ist der Stand der Dinge?
Es ist Winter, es ist glatt draußen. Der Geschäftswagen hat - trotz mehrmaliger Aufforderung - noch keine Winterreifen aufgezogen.
Man muss diesen Wagen benutzen, um zum KUnden zu fahren.
Ein Unfall mit Personenschaden (Fahrer) geschieht aufgrund der mangelhaften Bereifung.
- Wer ist verantwortlich?
- Kann man den Arbeitgeber auf Schadenersatz verklagen?
- Was geschieht in diesem FAlle beim tödlichen Ausgang?
Grüße Netti
Hallo,
ohne Garantie meine Einschätzung der Dinge. Ist zwar schon eine Weile her aber ich glaube mich so zu erinnern.
Der Fahrer des Fahrzeuges hat sich vor Fahrtantritt von der verkehrstauglichkeit seines Fahrzeuges zu überzeugen. Es geht sicherlich etwas am realen Leben vorbei aber ich glaube die Chance den Arbeitgeber verklagen zu können ist nicht sonderlich hoch. Da muss der Fahrer bei Schneetreiben eben die Fahrt verweigern.
mit besten Grüßen Steffen B.
- Wer ist verantwortlich?
- Kann man den Arbeitgeber auf Schadenersatz verklagen?
- Was geschieht in diesem FAlle beim tödlichen Ausgang?
Grüße Netti
Hi,
es sind Fahrer und Halter für die Betriebssicherheit des Fahrzeugs verantwortlich.
Eine Klage gegen den Arbeitgeber auf Schadensersatz bringt nichts ein.
Die Versicherung wird Abzüge bei der Schadensregulierung machen.
Bei einem Todesfall wird sich die Berufsgenossenschaft einschalten.
Der Arbeitgeber wird nichts zugeben und der Fahrer nimmt sein Geheimnis mit in das Grab.
nicki
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