Unfall - Gutachter - und nun?

Hallo!

Folgendes:
Ein Fahrzeug parkt aus u erwischt ein noch parkendes Fahrzeug (2 Personen im Fond, niemand am Lenkrad) vorne links. Fahrer tauschen die Personalien einseitig (Opfer erhält nur von Verursacher Name, Tel etc pp, Verursacher will Opferdaten gar nich haben…) u Opfer meldet den Unfall der über den Zentralruf der Versicherer eruierten Versicherung des Verursachers. Versicherung schickt tags darauf nen Gutachter, der auch Beschädigungen feststellt u sich nach Schadensaufnahme wieder verabschiedet. Wie geht das Prozedere nun weiter? Der Gutachter meinte noch, dass er dem „Opfer“ das Gutachten zukommen liesse, aber mehr nich. Muss das Opfer nun noch zusätzlich in eine Werkstatt gehen u einen Kostenvoranschlag machen lassen? Oder reicht ein Gutachten zur Schadensregulierung aus?

Gruss

Mutschy

na dann werde ich mich mal für gestern revanchieren :smile:

das gutachten reicht zur schadensregulierung. es wird an die gegenerische versicherunbg weitergeleitet. im regelfall sollte nun die gegenerische versicherung an das opfer herantreten und die erstattung ankündigen. dafür muss das opfer nicht noch in eine werkstatt. es muss auch den schaden gar nicht oder nicht vollständig reparieren lassen, sondern kann einfach das geld nehmen und damit machen, was es will. (ich gehe jetzt mal davon aus, dass der schaden den wert des autos nicht erreicht). allerdings kann die versicherung in diesem fall die mehrwertsteuer abziehen.

ich hoffe das hilft weiter. liebe grüße