Unfall im Halteverbot

Hallo
Ich wende mich an dieses Forum weil mir gestern folgendes passiert ist:
Ich habe gegen 19Uhr eine Wohnungsbesichtigung gehabt und habe vor dem Haus mein Auto geparkt obwohl da ein Schild für ein beschränktes Halteverbot stand. Als ich von der Besichtigung wieder runter kam und am Auto stand rief ein Anwohner aus dem Fenster ob ich der Besitzer des Astras sei. Es sei ein Mann im Haus der den Besitzer des Fahrzeuges suche, weil der diesem drauf gefahren sei. Der Unfallverursacher kam im selben Moment aus dem Haus und schilderte mir den Fall.
Er ist ca. 50m hinter meinem Auto von einer roten Ampel losgefahren. Die Strasse auf der er fuhr war sehr breit weil in der Mitte auch noch eine Spur für eine Strassenbahn ist. Diese Strassenbahnspur ist auf einer Art Erhöung errichtet die an der seite so ganz flache aber runde bordkanten hat. Rechts und links neben der Erhöhung ist noch normale Strasse. Der Fahrer ist nun vom normalen Strassenteil auf diese Erhöhung aufgefahren und weil es gestern sehr glatt und matschig war vom vielen Schnee ist ist sein Auto durch das schräge Auffahren ins schleudern gekommen und hat mein Auto dabei am Kotflügel erwischt. Wir haben gegenseitig unsere Personalien aufgenommen haben aber nicht die Polizei gerufen weil die Schuldfrage bis dahin geklärt war/schien.
Ich habe mein Auto heute von einem Gutachter untersuchen lassen und der Schaden beläuft sich auf ca. 1000 Euro.

Nun rief mich der UNfallverursacher aber an und meinte ich könnte, dadurch dass ich im Halteverbot stand und er quasi wegen mir auf die Erhöhung in der Mitte der Strasse fahren musste, eine Mitschuld an der Sache haben und ob wir uns einigen könnten dass ich auch einen Teil der Reparatur übernehme.

Wie schaut es aus? Habe ich eine Mitschuld an der Sache weil ich im Halteverbot stand (ich war auch der letzte in der Reihe der Autos die alle im Halteverbot standen) und muss ich einen Teil der Kosten übernehmen. Wie sollte ich vorgehen.

Würde mich freuen wenn mir jemand helfen könnte und Tipps geben könnte.

MfG
Christoph

Halteverbot oder Parkverbot???
hi Christoph,

war es eingeschränktes Halteverbot? DANN nämlich darfst Du da ja zum Be- und Entladen stehen bzw. bis zu 3 Minuten, wenn Du Dich nicht außer Sichtweite begibst - halten eben, aber nicht parken. Insofern hast Du ja keinen erwiesenen Bruch der StVO begangen.

Bei absolutem Halteverbot sieht das natürlich anders aus!

Falls natürlich Schnee lag, könnte die Sache anders aussehen, da soweit ich mich erinnere durchs Halten/Parken eine Fahrspur von 3 m nicht eingeschränkt werden darf… Wenn er sagt, er „mußte“ Deinetwegen ausweichen, könnte das doch der Fall sein?

Also wären noch ein paar Infos nötig!

ciao,
erik

Hallo erik

Danke für deine Antwort. Also es lag gestern sehr wohl schnee, es hat glaub ich auch noch geschneit aber es war durch die autos ein ziemlicher Matsch auf den Strassen so dass es sau glatt war. Er hat bis jetzt nicht direkt gesagt dass er wegen mir ausweichen musste, da er erst heute früh durch einen Kollegen drauf aufmerksam gemacht wurde, dass ich im Parkverbot stand. Er rief mich daraufhin an und teilte mir dies mit und sagte halt, dass man das ja theoretisch so auslegen könnte, dass er wegen mir ausweichen musste, weil mein Auto nun unglücklicherweise das letzte Auto in der Reihe der ganzen falsch parkenden Autos stand. 20m weiter ist ein Pizzadienst wo u.a. viele Autos halten.

Normalerweise bekommt man bei falsch parken im beschränkten Halteverbot (ich bin mir fast sicher dass es beschränktes Halteverbot war, wegen dem Pizzadienst) doch einen Strafzettel oder wird im schlimmsten Falle abgeschleppt? Hat das im Falle eines Unfalls aber solch umgekehrte Wirkung, dass ich quasi mitschuld bin wenn mir jemand reinrutscht ? Es war wie gesagt sehr glatt und das Auto des anderen ist ins schleudern geraten und hat dabei mein Auto am Kotflügel über dem Radkasten erwischt.

MfG
Christoph

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Christoph,

laß Dich auf keine Kuhhandel ein und schalte einen RA ein.

Nur weil Du im Parkverbot gestanden hast (auch länger als 3min) gibt es ihm kein Recht bei dieser Witterung Dein Auto anzurempeln.

gruß

dennis

Hi!

Es gibt wenige Ausnahmen in denen du durch falsche Parken eine Mitschuld bekommst - dafür muss das Auto aber an einer Stelle stehen, wo es nicht zu sehen ist und dadurch zur Gefährdung wird. Prinzipiell kannst du es mitten auf die Strasse stellen und bekommst keine Schuld!

Der Andere hat dein Auto ja sehen können und von daher brauchst du dir keinerlei Sorgen machen!

Gruß

Bernd

Hallo,

Vom reinen Rechtsempfinden würde ich Dir die komplette Schuld
geben, es wäre nur ein Schaden an seinem Fahrzeug entstanden, er
kann bei Glatteis fahren wie eine Sau, muß aber auch dafür
einstecken wie selbige.
Du hast im eingeschränkten Halteverbot genau 3 Min. etwas zu
suchen, im absoluten Halteverbot garnichts.
Wenn Du länger als 3 Min. dort gestanden hast und es noch jemand
bezeugt wird es bestimmt besser sein einen Anwalt aufzusuchen.

Nichts für ungut, aber immer sollen andere Schuld sein.
m.f.G.
T.K.

Hallo und danke für die Antworten.
Also ich hab mir bis jetzt auch so gedacht:
Der andere Fahrer meinte dass er theoretisch wegen meinem Auto auf diese mittlere Erhöhung musst, weil ich ja der letzt in der Schlange der Autos im „PARKVERBOT“ war. Aber theoretisch ist das doch ein Parkverbot wo man 3 min halten darf. Dann müsste er doch theoretisch mit „haltenden“ Autos rechnen. Das Problem könnte für mich jetzt sein, dass ich gerade in einem Hauseingang drinstand und vom Unfall nichts mitbekommen habe und auch keinen Sichtkontakt hatte (war vielleicht 50m davon entfernt.

Hmm naja mal schaun. Ich werde erstmal versuchen meine Versicherung zu erreichen , dass die das Untereinander klären. Würde nur im Notfall einen Anwalt einschaltet, nicht dass ich dann am Ende noch Versicherung und Anwaltskosten übernehmen muss. Oder was meint ihr. Hab keine Ahnung was in so einem Falle ein Anwalt kostet. Oder wäre es vielleicht Ratsam noch schnell eine Rechtschutzversicherung abzuschließen ?

Mannomann , so schnell kanns gehen und man ist in so einer verzwickten Lage.
Ok also danke und würde mich über weitere Tips freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Christoph

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo T.K.,

deine rechtsempfinden ist zumindestens hier schlichtweg falsch.
Denn Selbstjustiz sollte es in Deutschland eigentlich schon lange nicht mehr geben.

Der Fahrer kann nicht einfach ein Auto anfahren und dann behaupten er dürfe das weil es ja im Halteverbot stand…
So kann sich ja jeder über die Versicherung des parkenden Autos
finanziell sanieren, dem Betrug wären Tür und Tor offen!

Natürlich ist es nicht richtig im Halteverbot zu stehen!

Viele Grüße
Michael

PS: Stell dir mal vor da hätte eine Schulgruppe bestehend aus lauter Kindern gestanden, hätte der Fahrer diese dann auch umfahren dürfen weil sie im Halteverbot standen???

Vom reinen Rechtsempfinden würde ich Dir die komplette Schuld
geben, es wäre nur ein Schaden an seinem Fahrzeug entstanden,
er
kann bei Glatteis fahren wie eine Sau, muß aber auch dafür
einstecken wie selbige.
Du hast im eingeschränkten Halteverbot genau 3 Min. etwas zu
suchen, im absoluten Halteverbot garnichts.
Wenn Du länger als 3 Min. dort gestanden hast und es noch
jemand
bezeugt wird es bestimmt besser sein einen Anwalt aufzusuchen.

Nichts für ungut, aber immer sollen andere Schuld sein.
m.f.G.
T.K.

1 „Gefällt mir“

Ich sage auch nicht dass ich keine Schuld habe und es ist auch nicht richtig im Parkverbot zu stehen.
Schaden ist auch nur an meinem Auto entstanden, weil er mit irgendnem Plastikteil dagegen geknallt ist (wahrscheinlich Stoßstange).
Ich wollte lediglich rausfinden wie ich mich verhalten soll und wie die Rechtslage aussieht. Ich habe auf jedenfall meine Versicherung jetzt mit dem Fall beauftragt und diese sagte schon am Telefon dass eine Mitschuld höchstwahrscheinlich besteht, ich aber mit maximal 20% beteiligt werde - wenn überhaupt.
Sie sagte, im Parkverbot muss man mit haltenden Autos rechnen genauso wie man immer damit rechnen muss, dass ein Kind von der Seite auf die Strasse rennt.

Im Prinzip war mir nur mulmig im Bauch, weil der andere Fahrer wollte, dass wir die Sache untereinander regeln weil er nicht hochgestuft werden wollte. Das ganze wurde mir dann aber irgendwie komisch, als er sagte ich stand ja im Parkverbot und dass ich nun einen Teil der Kosten übernehmen soll und ob wir das nicht ausserhalb der Versicherungen klären könnten.

Deshalb bin ich jetzt erstmal auf Nummer sicher gegangen und lass die Versicherungen jetzt die jeweiligen Anteile klären.

Ich will das ganze auf jeden Fall ordentlich und seriös über die Bühne bringen. Naja mal schaun was dabei rauskommt.

Danke für eure Hilfe.

Christoph

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

Falle ein Anwalt kostet. Oder wäre es vielleicht Ratsam noch
schnell eine Rechtschutzversicherung abzuschließen ?

Darauf kann man sehr leicht antworten: ob sie grundsätzlich für Dich sinnvoll ist, mußt Du selber wissen. Für den vorliegenden Fall wird sie aber nicht aufkommen. Es gibt eine Wartefrist für Rechtstreitigkeiten - und für Fälle, die vor dem Versicherungsbeginn ursächlich liegen greift sie natürlich auch nicht. Wäre auch zu einfach … ;o)

Deine KFZ-Versicherung ist aber schon mal ein guter Anlaufpartner.

Grüße,
Snoef

Hochstufung
Hallo!

Im Prinzip war mir nur mulmig im Bauch, weil der andere Fahrer
wollte, dass wir die Sache untereinander regeln weil er nicht
hochgestuft werden wollte. Das ganze wurde mir dann aber

Das ist auch nach Klärung der Sachlage noch möglich. Der Unfallverursacher kann bei seiner Versicherung sagen, dass er den Schaden doch selbst begleichen möchte, wenn die Schadenshöhe mal fest steht. Ein „geheim halten“ ist also nicht notwendig.

Brauchst also kein schlechtes Gewissen zu haben.

Deshalb bin ich jetzt erstmal auf Nummer sicher gegangen und
lass die Versicherungen jetzt die jeweiligen Anteile klären.

Das war imho auf jeden Fall die richtige Entscheidung in dem Fall.

Viele Grüße,
Snoef

1 „Gefällt mir“

Muss mich doch mal kurz einmischen:
Hallo Christoph,
ich muss doch ein paar anmerkungen loswerden, da die Begriffe etwas durcheinander gehen.

Der andere Fahrer meinte dass er theoretisch wegen meinem Auto
auf diese mittlere Erhöhung musst, :

hier kommt es auf die örtlichen Gegebenheiten an und wird notfalls vor Gericht zu entscheiden sein.
Ich hoffe, dass du den Vorfall rechtzeitig deiner Haftpflichtversicherung gemeldet hast, die wehr unberechtigte Ansprüche gegen dich ab.

der Schlange der Autos im „PARKVERBOT“ war.

Es gibt kein Schild "Parkverbot"
Du meinst ein eingeschränktes Haltverbot (rund, blau, roter Rand ein Diagonalbalken)

Aber theoretisch
ist das doch ein Parkverbot wo man 3 min halten darf.

auch hier: nein
Für Zeichen 286 gilt: Es verbietet das Halten auf der Fahrbahn über 3 Minuten, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen.
Dabei ist Halten so definiert, dass das Fahrzeug nicht verlassen werden darf - der Fahrer muss unmittelbar auf das KfZ einwirken können (Beispiel: Aussteigen zum Zigarettenziehen: ja
Aussteigen zum Einkaufen: nein)
Etwas diferenzierter ist das beim Be- und Entladen zu sehen, aber darum geht es ja hier nicht.

Dann
müsste er doch theoretisch mit „haltenden“ Autos rechnen.

Aber nicht mit parkenden.

Das
Problem könnte für mich jetzt sein, dass ich gerade in einem
Hauseingang drinstand und vom Unfall nichts mitbekommen habe
und auch keinen Sichtkontakt hatte (war vielleicht 50m davon
entfernt.

Somit hast du geparkt und nicht gehalten.
(Ich wiederhole mich, ich weiß :wink: )

Gruß
HaWeThie

Hi,

Somit hast du geparkt und nicht gehalten.

und wer will das beweisen? Was, wenn Christoph zum Be-/Entladen in der Wohnung war???

Ganz abgesehen davon: Auch, wenn Du Gegenteiliges schreibst (vielleicht aus Versehen): Im eingeschränkten Halteverbot ist drei Minuten bzw. zum Be- und Entladen HALTEN erlaubt.

Theoretisch hätte doch Christoph auch drinsitzen können im Auto, das hätte nichts daran geändert, daß das Auto da steht. Anders gesagt, die Möglichkeit, daß ein Auto rechtmäßig an dieser Stelle steht, IST GEGEBEN. Der andere Fahrer muß somit damit rechnen. Wie sich der Typ dann da rausreden will und Ch. eine Mitschuld geben, ist mir schleierhaft.

Aber worauf keiner eingeht - wenn er wirklich zum Ausweichen gezwungen war, weil weniger als 3m Platz waren - dann durfte Christoph doch trotz gegenteiligem Schild auch keine Sekunde halten - in diesem Fall wäre doch die Sachlage anders, oder?

ciao,
erik

Hallo!

Dich trifft in diesem Fall kein Mitverschulden, weil es ja nur ein eingeschräktes Haltverbot war.

Es macht nämlich keinen Unterschied für den dahinterkommenden ob du vor dem Unfall länger oder kürzer als 3 Minuten dagestanden bist. Daher fehlt der Rechtswidrigkeitszusammenhang und du hast kein Mitverschulden.

Gruß
Tom

Hallo!

Also auf so einen Blödsinn kommt man ja weder nach der Rechtslage noch nach dem gesunden Menschenverstand. Natürlich darf man nicht länger als 3 Minuten dort stehen, aber der Unfall ist ja nicht deshalb passiert.

Gruß
Tom

bitte richtig lesen
Hallo

Ganz abgesehen davon: Auch, wenn Du Gegenteiliges schreibst
(vielleicht aus Versehen): Im eingeschränkten Halteverbot ist
drei Minuten bzw. zum Be- und Entladen HALTEN erlaubt.

Ich habe nichts Gegenteiliges geschrieben.
Nochmal: Halten bis drei Minuten oder zum Be- und Entladen erlaubt.
Parken (auch weniger als drei Minuten) ist dort nicht erlaubt.
Definition Parken: wer länger als drei Minuten hält oder sein Fahrzeug verlässt parkt. Das Fahrzeug gilt als verlassen, wer nicht mehr unmittelbar einwirken kann. Ein Beispiel habe ich oben genannt.

Gruß
HaWeThie

War da jetzt Schnee oder nicht???
Hi,

bevor wir uns totstreiten: Du sagst, da war Schnee und es war glatt. Das halte ich aber für weniger wichtig als die Frage, ob da durch den Schneepflug evtl. am Straßenrand (also zwischen Trambahngleis und Fahrbahn) Schneeberge aufgetürmt waren??? Wenn dadurch nämlich die Fahrspur auf