Guten Tag ,
Ich hätte da mal eine Frage , undzwar :
Nehmen wir an Person 1 vergisst seine Angel vor seiner Keller Tür , und am Nächsten Tag Fegt ein Nachtbar staub und haut sich einen Haken von der Angel in denn Finger .
Hat diese Person ein Recht auf Schadensersatz oder hat der Nachtbar an den Sachen nichts zu suchen ?
Wieso Keller, ich denke es passierte in einer Nachtbar ?
Person 1 hat die Ursache für den Schaden gesetzt, also haftet er auch dafür, jedenfalls grundsätzlich. Angel mit dem gefährlichen Haken hat dort nichts verloren.
Es geht nichts ums anfassen.
Es geht darum, es ist ungesichert und man könnte es anfassen oder sonst unachtsam drankommen. Hier muss man mit Verletzungsgefahr rechnen und deshalb darf es dort nicht stehen.
Eben weil der Haken so klein und unscheinbar ist, kann er übersehen werden und Schaden anrichten.
sehe ich teilweise auch so.
Andererseits müsste man die Situation genauer kennen, denn der Putzer hat auch eine Verpflichtung zum Selbstschutz. Wenn er den großen gefährlichen Drillingshaken ignoriert hat, um sich aufgrund des erwarteten Schadensersatzes einen geruhsamen Lebensabend zu sichern, sollte das Gericht ihn daran erinnern, dass er vor der Putzaktion für die Beseitigung der Gefahr hätte sorgen können.
Anderes Extrem: Er war aufgrund der Nachlässigkeit des Hauswarts gezwungen, im Dunkeln zu putzen und konnte deshalb Nichts sehen, so dass der Hauswart und vielleicht der Eigentümer belangt werden könnten. Aber auch da hätte der Putzer vielleicht besser ´was gesagt…