Hallo,
folgendes ist passiert, als ich mein Sohn (4) vom Kindergarten abholen wollte kam er mit Erziehern mir entgegen schrie und blutete aus der lippe. Ich kam gerade rechtzeitig, da wenige Sekunden bevor ich gekommen bin soll ihm ein anderes Kind mit einem Rächen ins Gesicht geschlagen haben, beide Erzieher waren beschäftigt, sodas sie es nicht verhindern konnten.
Ich bin natürlich mit ihm sofort ins Krankenhaus gefahren, die Wunde ist zum Glück nicht so schlimm und konnte geklebt werden. Eine Narbe bleibt wahrscheinlich trotzdem übrig.
Da wollte ich fragen ob mein Sohn nun einen Anspruch auf Schmerzensgeld oder sonstige Leistungen hat, immerhin wurde hier ganz klar die Aufsichtspflicht verletzt. Und warum geben sie den Kindern überhaupt Rächen zum spielen? Was kommt als nächstes? Messer?
Hallo ! Also ich sehe da keine Pflichtverletzung . Solch ein Unfall ist natürlich nicht schön , hätte aber auch passieren können, wenn die Erzieherin daneben steht. Manchmal kann man eben nicht so schnell eingreifen. Warum sollen Kinder nicht lernen mit Gartengeräten umzugehen. Wenn man nicht selber einmal damit gearbeitet hat , kann man nicht geschickt mit Werkzeug arbeiten. Kinder sind unberechenbar und ich glaube beide Kinder haben einen großen Schrecken bekommen. Sie haben aber beide gelernt das man mit solchen Gartengeräten vorsichtig sein muß und nicht schlagen darf. Schmerzensgeld bekommt man sicherlich nicht. Kinder und Erzieher sind Versichert. Gute Besserung dem kleinen. Bitte nocheinmal mit den Erziehern reden .Sie müssen besser aufpassen und mit den Kindern den Unfall besprechen.
Hätte dein Kind im Urlaub beim Sandburgbauen ein anderes derart verletzt, würdest du diese Forderung gegen dich bestimmt nicht gelten lassen
Auch in der KiTa wurde keine Aufsichtspflicht verletzt, weil man nun nicht jede Sekunde jedes Kind und dessen unkalkulierbare Reaktionen verhindern kann.
Da wollte ich fragen ob mein Sohn nun einen Anspruch auf Schmerzensgeld oder sonstige Leistungen hat,
Wenn Du willst, das sich Dein Sohn nicht beim Spielen verletzt, pack ihn in Watte. laß ihn nicht aus dem Haus und keine anderen Menschen in seine Nähe.
immerhin wurde hier ganz klar die Aufsichtspflicht verletzt.
Das ist ja wohl ein schlechter Witz
Und warum geben sie den Kindern überhaupt Rächen zum spielen?
Warum geben sie den Kindern überhaupt etwas zum Spielen, ist doch viel zu gefährlich.
Was kommt als nächstes? Messer?
Nee, Fußball, Fahrrad, Schlitten. Was da alles passieren kann …
Da wollte ich fragen ob mein Sohn nun einen Anspruch auf
Schmerzensgeld oder sonstige Leistungen hat
Dein Sohn hat möglicherweise einen Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Heilbehandlung, auf denen er sitzen bleibt, allerdings nicht wegen der Verletzung der Aufsichtspflicht (die hier vermutlich gar nicht stattgefunden hat), sondern weil Kindergartenkinder normalerweise über die Gemeindeversicherung für den Fall großer Wehwehchen (und auch kleiner, wie dem streitgegenständlichen) versichert sind. Normalerweise zahlt aber die Krankenversicherung anstandslos und nimmt dann gegebenenfalls Regress.
Und warum geben
sie den Kindern überhaupt Rächen zum spielen?
Damit sie den Umgang mit Rechen lernen, ohne andere oder sich selbst dabei zu verletzen.
Was kommt als
nächstes? Messer?
Tja, über kurz oder lang wird auch dein Sohn den Umgang mit einem Messer erlernen müssen, oder wie war das damals bei dir selbst? Und je früher Kinder übrigens etwas lernen, desto einfacher und damit ungefährlicher lernen sie es.
Danke im Vorraus
Bitte sehrrr.
Du scheinst eine typische überbehütende Glucke zu sein. Du solltest nach vier Jahren Mutterschaft gelernt haben, dich etwas zu entspannen…
Da wollte ich fragen ob mein Sohn nun einen Anspruch auf
Schmerzensgeld oder sonstige Leistungen hat,
Schmerzensgeld nicht, aber Anspruch auf Heilbehandlung.
immerhin wurde
hier ganz klar die Aufsichtspflicht verletzt.
Echt? Woher diese Sicherheit?
:Und warum geben
sie den Kindern überhaupt Rächen zum spielen?
Du kannst ja anregen, daß die Kinder nur noch mit Wattebäuschen spielen dürfen. Ach ne, besser nicht die kann man sich und anderen Kindern in die Ohren stecken.
Was kommt als
nächstes? Messer?
Warum nicht? Im Kindergarten meiner Jungs wurden die Speisen von den Kindern zubereitet, dazu gehörte auch das Zerkleinern von Gemüse & Co, mit scharfen Messern.
Solche Unfälle gehören zu den normalen Lebensrisiken!
Du scheinst eine typische überbehütende Glucke zu sein. Du
solltest nach vier Jahren Mutterschaft gelernt haben, dich
etwas zu entspannen…
Nein. Das klingt für mich eher nach diesem Menschenschlag, der versucht aus allem und jedem etwas für sich rauszuschlagen. Die Frage ging ja nicht in die Richtung was geschehen ist und wer schuld hatte (die Frage hat sich der Fragesteller ja schon selbst ‚beantwortet‘) sondern ganz klar: Kann ich aus dem Vorfall Geld rausschlagen.
Hallo,
zwei Erzieherinnen für eine Gruppe von ca. 25 Kindern sind hier normal - da kann nicht jedes Kind im Auge behalten werden - sonst müsste man für jedes Kind eine Kraft einstellen - das kann dann am besten die Mutter allein zu Hause machen.
Im Kiga sollen die Kinder einiges lernen (auch, was zu Hause nicht beigebracht wird, obwohl es müsste). Dazu gehört auch der Umgang mit Werkzeug - hier der Rechen. Kinder spielen halt gerne die „Welt der Erwachsenen“ nach - wozu auch Gartenarbeit gehört - und wer hat als Kind nicht im Sandkasten mit Schippe, Rechen, Hämmerchen etc. gebaut (der würde mir leid tun).
Messer gehören im Kindergarten auch zu den „Werkzeugen“ mit denen im Kiga gearbeitet wird, genau wie Scheren, Prickelnadeln und diverses anderes.
Zur Verletzung: da das im Kindergarten passiert ist, ist deine Krankenkasse/-versicherung nicht für die Heilbehandlung zuständig. Dies übernimmt die Verwaltungsberufsgenossenschaft - hoffentlich hast du im KrHs angegeben, dass es ein KiGa-Unfall war.
Weitergehende Ansprüche bestehen nicht, es sei denn, du kannst nachweisen, dass die Erzieherinnen sich in keinster Weise ihrer Aufgabe gewidmet haben sondern (wie die Werbung uns häufig weismachen will) lieber in der Ecke gesessen und Kaffee getrunken haben.
Gruß
HaWeThie
PS: jetzt folgt ein Schock für dich - Es ist normal, dass Kinder sich verletzen - richte dich schon mal auf Beulen, Kratzer, gebrochene Knochen… ein.
Oder pack dein Kind in Watte
ist die hier zuständige Unfallversicherung tatsächlich die Verwaltungs-BG und nicht der kommunale Unfallversicherer des jeweiligen Bundeslandes, z.B. Gemeinde-Unfallversicherungsverband für Niedersachsen, Unfallkasse NRW für NRW etc.?
ich kann meinen Vorgängern da nur zustimmen. Kleinere Unfälle müssen geschehen, damit ein Kind lernen kann sich in seiner Umwelt zurechtzufinden.
Mehr als die anderen kann ich ihnen da auch nicht weiterhelfen.
Vielleicht hilft ja das Motto: „Was du nicht willst, was man dir tu, das füg auch keinem anderem zu.“
ist die hier zuständige Unfallversicherung tatsächlich die
Verwaltungs-BG und nicht der kommunale Unfallversicherer des
jeweiligen Bundeslandes, z.B.
Gemeinde-Unfallversicherungsverband für Niedersachsen,
Unfallkasse NRW für NRW etc.?
In der Tat, eine BG könnte allenfalls dann zuständig sein, wenn eine dort beschäftigte Erzieherin eins mit dem Rechen eingeschenkt bekommt. Die Berufs genossenschaften heißen ja nicht zufällig so.
Wenn sich in den letzten Jahren da nix geändert hat, ist die Berufsgenossenschaft der zuständige Ansprechpartner - sollte aber auch der KiGa nennen können.
Wie die nun in den einzelnen Ländern heißt: kA.
NB die VBG ist bei Unfällen in Kindergärten, Schulen sowie den Wegen dorthin oder zurück nach hause der erste Ansprechpartner - die werden sich schon wehren, wenn sie nicht zuständig sein sollten.
Hallo lieber Frager,aus der Ferne ist ein solcher Fall immer etwas schwer zu beurteilen.
Dennoch gilt allgemein, dass ein Kindergarten ein geschützter Raum für die ihnen anvertrauten Kinder ist - trotzdem können Unfälle nicht immer 100% ausgeschlossen werden.Wie Sie schildern waren 2 Erzieher im Bereich die sich um Kinder gekümmert haben.Damit ist eine Vernachlässigung der Aufsichtspflicht wohl nicht gegeben.Der Gebrauch eines Kinderrechens im Gartenbereich eines Kindergartens ist generell auch kein bedenklicher Zustand, muss aber vor Ort und im Einzelfall mit der KITA besprochen werden. Sprechen Sie mit den Erziehern, Leitung.Wie kam es zu dieser Verletzung? (beim Spielen, Unachtsamkeit, im Streit,……)Polemik (…das nächste ist ein Messer) sollte man vermeiden, da es nicht zur Problemlösung behilflich ist. Sie haben die Verletzung als „relativ leicht“ beschrieben.Ich glaube Sie sollten Ihr Kind angemessen beschützen und trösten aber auch nicht ins andere Extrem (Hubschraubereltern) abgleiten. Ich hoffe, Sie finden den richtigen Mittelweg. Das wird die Entwicklung Ihres Kindes zur Selbstständigkeit stärken, den die interessanten Jahre liegen noch vor Ihnen (Schulalttag, Pupertät,….) Ich hoffe ich konnte helfen.Mit freundlichem GrußKITA