Unfall im Ladengeschäft , Betriebshaftpflicht ?

Hi zusammen

Ich bin mir nicht ganz sicher ob es in diese Sparte passt oder besser in die Rubrik Arbeitsrecht .
im bedarfsfalle möge der Mod es versetzen.

Eine Person macht einen Stadtbummel und kommt an einem Sonderposten Billigmarkt vorbei .
Die Neugierde führt Sie in das Geschäft und eine kleine Stereoanlage weckt das Interesse .
Sie fasst diese Stereoanlage an , weil Sie Sie etwas umdrehen will um zu sehen wie tief dieses Gerät ist , ob es zuhause auf das Sideboard passt.
bei diesem Handling rutscht an anderer Stelle , vermutlich weil sich Kabel verhäddert hatten , ein Lautsprecher aus dem Regal , fällt herunter und der Kundin auf den Zeh .
Folge : Blutung , Arztbesuch .

Der Händler weisst alle Schuld von sich , beruft sich auf betreten auf eigene Gefahr , da es ja nur ein Lager mit Kundenzugang wäre und ein Lager keine Betriebshaftpflicht benötige .
des weiteren verlangt jetzt sogar der Händler Schadensersatz für den beschädigten Lautsprecher .

Wer muss jetzt wen eine Schadensgutmachung bezahlen.

der Händler , bzw dessen nicht vorhandene Betriebshaftpflicht den Arztbesuch und deren Folge ( 2 Tage Arbeitsunfähig )

die Kundin , weil Sie unabsichtlich Ware herunter geworfen hat .

Toni

Hallo,

Wer muss jetzt wen eine Schadensgutmachung bezahlen.

der Händler , bzw dessen nicht vorhandene Betriebshaftpflicht
den Arztbesuch und deren Folge ( 2 Tage Arbeitsunfähig )

die Kundin , weil Sie unabsichtlich Ware herunter geworfen hat

oder vielleicht c): jeder bleibt auf seinem Schaden sitzen.

M.E. ist der Kunde Opfer des allgemeinen Lebensrisikos geworden und ob der Kunde schuldhaft gehandelt hat, läßt sich der Schilderung nicht zweifelsfrei entnehmen.

Gruß
Christian