Hi zusammen
Ich bin mir nicht ganz sicher ob es in diese Sparte passt oder besser in die Rubrik Arbeitsrecht .
im bedarfsfalle möge der Mod es versetzen.
Eine Person macht einen Stadtbummel und kommt an einem Sonderposten Billigmarkt vorbei .
Die Neugierde führt Sie in das Geschäft und eine kleine Stereoanlage weckt das Interesse .
Sie fasst diese Stereoanlage an , weil Sie Sie etwas umdrehen will um zu sehen wie tief dieses Gerät ist , ob es zuhause auf das Sideboard passt.
bei diesem Handling rutscht an anderer Stelle , vermutlich weil sich Kabel verhäddert hatten , ein Lautsprecher aus dem Regal , fällt herunter und der Kundin auf den Zeh .
Folge : Blutung , Arztbesuch .
Der Händler weisst alle Schuld von sich , beruft sich auf betreten auf eigene Gefahr , da es ja nur ein Lager mit Kundenzugang wäre und ein Lager keine Betriebshaftpflicht benötige .
des weiteren verlangt jetzt sogar der Händler Schadensersatz für den beschädigten Lautsprecher .
Wer muss jetzt wen eine Schadensgutmachung bezahlen.
der Händler , bzw dessen nicht vorhandene Betriebshaftpflicht den Arztbesuch und deren Folge ( 2 Tage Arbeitsunfähig )
die Kundin , weil Sie unabsichtlich Ware herunter geworfen hat .
Toni