Unfall im Supermarkt

Hallo

Wenn jemand im Supermarkt auf einem Gemüseblatt ausrutscht und sich verletzt, danach sich vom Arzt hat behandeln lassen und durch die Arztgänge Arbeitszeit verloren hat und 1 Woche kein Auto fahren konnte (Kind in Kiga bringen), kann dafür die Versicherung vom Supermarkt aufkommen?

es muss Kausalitaet bestehen, also die Krankheit als unmittelbare Folge des Unfalls.
Zunaechst haftet dann der Supermarkt als Unternehmen oder Privatperson, je nach Gesellschaftsform. Dieser wird aber die Ansprueche gegen sich an die Versicherung weiterleiten, sodass diese zu regulieren hat.

Also bei dem Sturz entstand eine schwere Prellung und ein Bluterguss, so auch im Bericht des Arztes.

Als die gestürzte Person wieder auf den Beinen war ging sie zum Kassierer (der das bestimmt mitbekommen hat) und sagte, dass dort ein Blatt liegt und ausgerutscht ist. Vom Kassierer kam ein Danke. Eine halbe Std. später lag das Blatt immer noch da

Hallo,
man muss allerdings mit Blättern in der SB Gemüseabteilung rechnen. Schon im Salatblattfall vor 50 Jahren war 1/4 Mitverschulden angenommen worden. Es setzt aber schon früher an, ob überhaupt eine Pflichtverletzung vorliegt. Weil man von einem Betreiber keinen zeitlich lückenlosen Schutz verlangen darf, kommt es darauf an, wie der dieses Risiko zu beherrschen versucht (Putzplan, Kontrollgänge durch Personal?). Denn der Supermarkt war es ja im Zweifel nicht, sondern ein Kunde, der das Blatt hat fallen lassen.

http://www.telejura.de/filme/salatblatt.html

VG
EK

Hallo,

Zunaechst haftet dann der Supermarkt als Unternehmen oder
Privatperson, je nach Gesellschaftsform. Dieser wird aber die
Ansprueche gegen sich an die Versicherung weiterleiten, sodass
diese zu regulieren hat.

Deine Aussage stimmt, falls der Supermarktbetreiber tatsächlich haftbar ist. Allerdings ist er nicht für alles, was im Supermarkt passiert, haftbar. Es wird vermutlich auf eine Haftungteilung hinauslaufen.

Die Frage erinnert mich an die demnächst wieder in Massen gestellten Fragen nach der Haftung bei Unfällen auf nicht von Eis und Schnee geräumten Gehwegen - zuerst ist man selbst dran, sich zu fragen, ob man was falsch gemacht hat und ob mit solchen Gefahren zu rechnen war.

Gruss

Iru

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Dieser wird aber die Ansprueche gegen sich an die Versicherung weiterleiten,

Davon ist auszugehen.

so dass diese zu regulieren hat.

Richtig muss es heißen: So dass diese die Haftung prüft und ggf. die gestellten Ansprüche ganz oder teilweise zurückweist. (Passiver RS)

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Link
Hallo EK,

hast du vielleicht noch einen anderen Link? Bei diesem kommt lediglich der Spruch: „Dieses Video ist nicht mehr verfügbar“.

Gruss

Iru

Hallo Iru,

hast du vielleicht noch einen anderen Link? Bei diesem kommt
lediglich der Spruch: „Dieses Video ist nicht mehr verfügbar“.

http://www.youtube.com/watch?v=AEIqItxor7w
http://www.youtube.com/watch?v=tt4vZJbZbN8

War nicht gar nicht schwer. :wink:

Gruß

osmodius

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Danke. owT
nix

Supermarkt ist immer schmutzig/schmuddelig
Blatt lag vorne im Kassenbereich
Auch durch Hinweis, dass es da liegt, wurde es nicht weggeräumt
Gekauft wurde was

Danke für die Antworten, mal sehen, was die Versicherung sagt.