Guten Tag,
ich sitze im Rahmen einer Hausarbeit vor folgender Fragestellung: Person A geht zu einer Blutuntersuchung in die Apotheke. Während der Blutabnahme wird A ohnmächtig und fällt vom Stuhl, der keine Armlehne hat, auf den Boden und schlägt sich beim Aufprall zwei Zähne aus.
Kann die Apotheke in diesem Fall haftbar gemacht werden, da Schwächeanfälle bei Blutabnahmen öfters auftreten, und bestehen ggf. Schadensersatzansprüche?
Falls Ihr zwar keine Einschätzung geben könnt, aber vielleicht ein
Forum, wo diese Frage besser aufgehoben ist, wäre ich auch hierfür
dankbar.
Danke schon einmal und viele Grüße,
F.