Hallo zusammen,
folgender Fall:
Man baut während der Probezeit aufgrund einer Vorfahrtsmissachtung einen Unfall und bekommt deswegen einen Bußgeldbescheid sowie Punkte in Flensburg. Zusätzlich muss man wegen der Verkehrsordnungswidrigkeit ein Aufbauseminar für Fahranfänger machen.
Der Bußgeldbescheid wird jedoch genau am Tag des Probezeitendes zugestellt und er wird erst nach der zweiwöchigen Einspruchsfrist rechtskräftig.
Meine Frage lautet nun: Muss man die Nachschulung trotzdem machen, weil der Unfall noch während der Probezeit war? Oder muss man sie nicht machen, weil der Bescheid erst nach der Probezeit rechtskräftig wurde und man kann dagegen Einspruch einlegen?
Danke im Voraus für die Hilfe 
Hi,
für die Probezeitverlängerung und die Nachschulung ist entscheidend ob der Verstoß innerhalb der Probezeit war.
Die Nachschulung muss gemacht werden. Die Preise für die Nachschulung differieren sehr, also mehrere Fahrschulen nach den Kosten fragen.
Q-Gruß
Im Schreiben vom Landratsamt steht aber folgendes:
„Eine Äußerung zu dieser Anhörung ist also nur dann erfolgreich, wenn Ihre Probezeit bei Begehung der Tat bereits abgelaufen war oder das Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist.“
Das Verfahren, also der Bußgeldbescheid, war ja erst nach der Probezeit rechtskräftig abgeschlossen. Also könnte ich doch Einspruch einlegen, oder?
Hi,
Anhörung, es bedeutet es kann sich noch zu dem Vorwurf geäußert werden, wenn es um den Bußgeldbescheid geht, solange er noch nicht erlassen wurde.
Dann gibt es noch die Anhörung weil die Nachschulung angeordnet wird. Auch dazu kann man sich äußern, nur ist das sinnlos, weil wenn ein Bußgeldbescheid rechtskräftig wird, mit einem A-Verstoß der in der Probezeit, ist eine Nachschulung und Probezeitverlängerung zwingend. Da gibt es keinen Spielraum.
Um die Nachschulung und Probezeitverlängerung zu vermeiden, müsste der Bußgeldbescheid, bzw. das er rechtskräftig wird, verhindert werden.
Bei Verstößen gilt immer das Tattagprinzip, egal ob es jetzt um Punkte geht, oder um Nachschulung. Es wurde gemacht, damit nicht durch Verzögerungen durch Einspruch usw. die Folgen umgangen werden können.
Q-Gruß
hi,
man hat schlussendlich noch die möglichkeit, wenn die probezeit weitere 2 jahre gilt, ein fsf seminar zu machen und so nur noch 1 jahr zu haben.
hauptmann
Danke für die hilfreichen Antworten!
Da bleibt mir wohl nix anderes übgrig als die Nachschulung zu machen, weil der Bußgeldbescheid bereits rechtskräftig ist… 
Nur ärgerlich, dass der Unfall zwei Wochen vor Ablauf der Probezeit war…
Hab da noch paar Fragen dazu:
- Wenn man die Nachschulung nicht innerhalb der Frist macht, wird doch der Führerschein entzogen. Muss man ihn dann wieder neu machen?
- Wenn man einen weiteren A-Verstoß innerhalb der Probezeit begeht, muss man dann eine weitere Nachschulung machen?
- Kostet das FSF-Seminar zur Verkürzung der Probezeit auch was und wenn ja, wie viel?
Hi,
wird die Nachschulung nicht gemacht, wie schon geschrieben, Führerscheinentzug. Wird die Nachschulung danach gemacht kann ein neuer Führerschein beantragt werden. Kostet etwas und dauert eine gewisse Zeit. Die Restprobezeit wird angehängt.
Jetzt kommt der Haken an der ganzen Geschichte. Nach einem Entzug, führt jeder A-Verstoß, oder zwei B-Verstöße, in der Restprobezeit zur MPU. Deshalb sollte ein Entzug auf jeden Fall vermieden werden.
Jetzt mal ohne Entzug.
Nach der Nachschulung bedeutet ein A-Verstoß, es kommt eine Aufforderung zur freiwilligen Beratung.
Zwei Monate nach der Aufforderung führt jeder weiterer A-Verstoß zum Fahrerlaubnisentzug für drei Monate. Also ein neuer Führerschein kann dann nach 3Monate erteilt werden.
Das FSF verkürzt die Probezeit um ein Jahr. Kostet etwa 250€ kann aber regional sehr abweichen, die Fahrschulen fragen, die so ein Seminar anbieten.
Q-Gruß
hi,
1 a oder 2 b verstoß führt immer zu einem seminar asf ( seminar unter druck und pflicht)
probezeitverlängerung um 2 jahre.
weitere verstöße 1 a oder 2 b nochmals seminar (asf ) plus teilnahme an einer verkehrspsychologischen beratung ( das ist keine mpu) dann bleibt der fs erhalten.
nach weiteren verstößen fahrerlaubnisentzug.
fahrerlaubnisentzug auch bei nichtbesuch des seminars.
dann bleibt nur eine neubeantragung. ( wird behandelt wie ein erstantrag) prüfung braucht nicht neu abgelegt werden
hauptmann
weitere verstöße 1 a oder 2 b nochmals seminar (asf ) plus
teilnahme an einer verkehrspsychologischen beratung ( das ist
keine mpu) dann bleibt der fs erhalten.
Hi,
kleine Korrektur 
die Verkehrspsychologischen Beratung ist freiwillig, muss nicht gemacht werden.
Q-Gruß
hi q
ok wenn er nicht teilnimmt ist der lappen weg § 2a abs.2 punkt 3.stvg
also wäre es besser, in der probezeit nach nochmaligen auffallen teilzunehmen.
hauptmann
Hi,
hier der Text
(2) Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen, die nach § 28 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 in das Verkehrszentralregister einzutragen ist, so hat, auch wenn die Probezeit zwischenzeitlich abgelaufen ist, die Fahrerlaubnisbehörde
1.
seine Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen und hierfür eine Frist zu setzen, wenn er eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat,
2.
ihn schriftlich zu verwarnen und ihm nahezulegen, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen, wenn er nach Teilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat,
3.
ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn er nach Ablauf der in Nummer 2 genannten Frist innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat.
Entscheidend ist bei 2. das Wort nahezulegen.
Sie kann es ihm nur empfehlen an der Beratung teilzunehmen.
Es fehlt die Verpflichtung wie bei 1. die Teilnahme anzuordnen.
Deshalb ist die Teilnahme am Aufbauseminar verpflichtend, an der Beratung freiwillig.
Q-Gruß
ja q - ich kenne den wortlaut.
es wird nahegelegt, bei der ersten anordnung. fällt man wiederholt auf, so kommt zum seminar noch die beratung hinzu. klar ist das freiwillig , nur wenn nicht gehandelt wird, so ist die fahrkarte weg.
so zumindest habe ichs gelernt.
ok aber kein grund jetzt ne doktorarbeit daraus zu machen:smile:
hauptmann