Unfall in der Schule - Brille kaputt

Liebe/-r Experte/-in,

mein Sohn (12) wurde in der Schule von einem Mitschüler getreten. Durch den extremen Schmerz hat er einen Kreislaufkollaps erlitten, ist auf eine Treppenstufe mit dem Kopf aufgeschlagen. ER hat eine 5 cm Platzwunde erlitten, war über Nacht im Kankenhaus, man mag gar nicht darüber nachdenken, was sonst noch hätte passieren können.
Bei dem Sturz wurde seine Brille stark verbogen. Wer muss dafür aufkommen? Die Mutter des Mitschülers hat schon mal alle Schuld von sich und ihrem Sohn gewiesen.

Wäre nett, wenn mir jemand helfen könnte.

Vielen Dank schon mal!
LG Alexa

hallo alexa

erst mal vorweg - gute besserung für deinen sohn!

und nun zu deiner frage. das die mutter von dem kind das getreten hat alle schuld von sich und ihrem sohn gewiesen hat ist relativ egal. wenn es unbestritten ist, das ihr sohn zugetreten hat und dadurch ein schaden entstanden ist, dann muss sie bzw ihr haftpflichtversicherung den schaden bezahlen. damkit meine ich die brille UND das schmerzensgeld für die platzwunde! eure krankenversicherung wird gegebenenfals noch auf euch zukommen, um den unfallhergang zu hinterfragen. die werden sich eventuell ihre kosten von dem verursacher wiederholen aber das ist nicht deine sache.

ich würde zu der mutter gehen und sie um die daten ihrer hafpflichtversicherung bitten. dann kannst du selbst bei ihrer versicherung anrufen und einen sach- sowie einen personenschaden melden. die versichewrung wird dir dann eine schadenmeldung zuschicken in der du alles schildern kannst was passiert ist. zu bedenken ist dabei das dir „nur“ der zeitwert der brille zusteht. also sollte die brille nicht durch eine reperatur wiederhergestellt werden können, wird vom neupreis in der regel ein betrag x in abzug gebracht, der dem alter der brille entsprechend sein sollte…

beim personenschaden würde ich für eine nacht im krankenhaus und einer platzwunde die mit 5 bis 8 stichen genäht bzw geklammert wurde mit einem schadensersatz in höhe von 1.500 euro anfangen. eventuell macht dir aber auch die versicherung von sichaus einen vorschlag.

wenn du von der mutter keine daten bekommst, würde ich überlegen, ob du eine anzeige wegen gefährlicher körperferletzung machst. dann bekommst du die versicherungsdaten durch die akte.

wenn ich mir eine kurze persönliche bemerkung erlauben darf. ich finde es immer sehr schade wenn man so eine angelegenheit nicht vernünftig lösen kann aber du hast ein recht auf schadensersatz! also wenn sich die mutter quer stellt versuch es doch einfach mit dem angebot das sie die kosten für die brille übernimmt und du auf schadenersatz für die platzwunde verzichtest.

so nun hab ich auch schon genug geschrieben :smile: ich hoffe das ich dir etwas weiterhelfen konnte. wenn du noch weitere fragen hast kannst du mich gerne wieder anschreiben.

wünsche dir einen erfolgreichen tag!

lg mathias

Hallo Alexa,

die private Familienhaftpflichtversicherung kommt dafür auf. Diesen Vorfall haben doch bestimmt andere Schüler gesehen (Zeugen). Zur Not nimm Dir einen RA. Die Mutter muß den Schaden nur ihrer PHV melden, die regelt dann alles.

LG
Doris

Sorry, das weiß ich auch nicht. Würde aber meinen, dass die Eltern des anderen Kindes haften sollten. Aber ob das rechtens ist, kann ich nicht sagen.

Hallo Alexa.

Tut mir leid wenn ich jetzt erst antworte, war im Urlaub.

Also zu Ihrer Frage.
Zunächst einmal tut es mir leid, was Ihrem Sohn passiert ist.
Aber die Privathaftpflicht der anderen Mutter muss hier für den Schaden aufkommen. Für Brille als auch für andere Schäden. Vorausetzung ist natürlich, dass diese eine Privathaftpflichtversicherung hat. Wenn nicht, dann muss sie aus eigener Tasche bezahlen.

Ich hoffe ich konnte Ihnen weiter heöfen. Wenn Sie noch Fragen haben sollten, dann stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Viele Grüße
Carolin