Hallo!
Mein Sohn wurde von einem Mitschüler getreten. Durch den extremen Schmerz hat er einen Kreislaufkollaps erlitten und ist mit dem Kopf auf eine Treppenstufe aufgeschlagen. Dabei hat er eine 5cm lange Platzwunde erlitten, 1 Nacht im Krankenhaus verbracht und Gott sei Dank ist nicht mehr passiert.
Nun meine Frage: Bei dem Sturz ist auch seine Brille stark verbogen worden. Habe bereits mit der Mutter des anderen Kindes gesprochen, sie möchte das ganze nicht an ihre Versicherung weitergeben. Woher gibt es Ersatz? Von der Unfallversicherung der Schule? Oder müssen wir selbst leisten?
Mir ist bewusst, dass der gesundheitliche Schaden hier natürlich sehr viel erheblicher ist als der Schaden an der Brille.
Ich sage schon mal vielen Dank im Voraus!
Liebe Grüße
Alexa
Meiner Meinung nach ist die Mutter schadensersatzpflichtig. Wenn sie das nicht über ihre Haftpflichtversicherung machen möchte, dann muss sie das grundsätzlich aus eigener Tasche zahlen. Ich gehe mal davon aus, dass die beiden das 7. Lebensjahr schon vollendet haben?
Inwieweit die Unfallversicherung der Schule etwas zahlt kann ich dir leider nicht sagen.
Ja, die 2 Jungs sind 12 Jahre alt.
LG Alexa
Hallo,
Mein Sohn wurde von einem Mitschüler getreten. Durch den
extremen Schmerz hat er einen Kreislaufkollaps erlitten und
ist mit dem Kopf auf eine Treppenstufe aufgeschlagen. Dabei
hat er eine 5cm lange Platzwunde erlitten, 1 Nacht im
Krankenhaus verbracht und Gott sei Dank ist nicht mehr
passiert.
Mal abgesehen von der Brille, wie kann ein Mitschüler einen anderen so treten, so dass der Kreislauf kollabiert?
Mit Deinem Sohn ist aber alles iO?
Nun meine Frage: Bei dem Sturz ist auch seine Brille stark
verbogen worden. Habe bereits mit der Mutter des anderen
Kindes gesprochen, sie möchte das ganze nicht an ihre
Versicherung weitergeben.
Wenn sie eine Haftpflicht (PHV) hat, söllte sie es aber tun!
Es kommt folgender Kostenblock sonst auf sie zu (kann auch so geschehen, wenn die PHV sagt, es war Vorsatz!!)
- Brille
- Schmerzensgeld
- Krankenhauskosten
- Folgeschäden
usw.
Unfallversicherung der Schule?
Auch melden, denn Folgeschäden sind so auch abgesichert! Die Brille übernehemen sie allerdings nicht!
Oder müssen wir selbst leisten?
Ggf. ja, wenn andere Mutter keine PHV hat und auch nicht zahlen kann!
Ich wünsche Deinem Sohn gute Besserung und Dir viel Erfolg!
VG René
Vielen Dank! Da werde ich mich wohl auf einen Streit mit der anderen Mutter einlassen. Habe erst mal im guten versucht. Aber sie hat da keinen Zusammenhang gesehen. Ihr Sohn hätte meinen ja nicht auf die Nase gehauen. Es sind auch ca. 10 sek. vergangen zwischen dem Tritt und dem Umfallen meines Sohnes.
Meinem Sohn geht es übrigens überraschenderweise sehr gut, er hat noch nicht mal Schmerzen. Unvorstellbar, was der Körper eines Kindes einfach mal so wegsteckt!
LG Alexa
Hallo,
Meiner Meinung nach ist die Mutter schadensersatzpflichtig.
nein, ist sie (leider für den Geschädigten) nicht, da sie weder den Schaden selber verursacht hat noch ihre Aufsichtspflicht über ihren Sohn verletzt hat.
Aber, und das ist die gute Nachricht, der tretende Sohn selbst ist hier möglicherweise haftbar zu machen, da er aufgrund seines Alters über die Einsichtsfähigkeit für die Folgen seines Handeln im konkreten Fall verfügen sollte.
Im Streitfall klärt dies ein Gericht.
(Ergänzender Hinweis: Wenn der Sohn zum Schadenersatz „verdonnert“ wird, selber aber nicht zahlen kann, „erwischt´s“ auf diesem Wege dann natürlich doch die Mutter.
Persönlicher Hinweis: Was auch nicht schlimm ist, denn AK´s haben meist auch A-Eltern, wie man sieht…)
Wenn sie das nicht über ihre Haftpflichtversicherung machen
möchte, dann muss sie das grundsätzlich aus eigener Tasche
zahlen. Ich gehe mal davon aus, dass die beiden das 7.
Lebensjahr schon vollendet haben?
Ist hier unerheblich, da die Haftpflicht Vorsatz nicht deckt. Die PHV kommt also nicht zum Tragen.
Viele Grüße
Loroth
Hoi.
Sorry, aber die Unfallkasse übernimmt durchaus den Brillenschaden. Eine Brille gilt als „orthopädisches Hilfsmittel“ und wird ersetzt.
Siehe www.123recht.net/article.asp?a=1100&ccheck=1
und auch
wikipedia(„Arbeitsunfall“):
„Es muss ein Gesundheitsschaden vorliegen (regelwidriger Körper- oder Geisteszustand). Dem Körperschaden gleichgestellt ist die Beschädigung eines Hilfsmittels (Brille, Prothese). Dieses Hilfsmittel muss allerdings für seinen herkömmlich bestimmten Gebrauch verwendet werden (z. B. die Brille muss auf der Nase sitzen und darf nicht am Hemdkragen eingehängt sein; Prothese z. B. am Arm oder Bein und nicht auf einer Bank liegend), sonst werden keine Entschädigungsleistungen erbracht.“
Ciao
Garrett
Da sollte die Einsicht eigentlich da sein.
Es wird (und sollte) kein Weg an einer Auseinandersetzung mit der anderen Familie vorbeiführen. Auch Ihre Krankenkasse/versicherung müsste sich für den Unfallhergang interessieren und Regress zu nehmen versuchen.
Einen Hinweis möchte ich noch einwerfen: Wenn das Gericht Schadenersatz zuspricht, die beklagte aber keine PHV hat gibt es die Möglichkeit der sog. „Forderungsausfalldeckung“.
Wenn Sie so etwas bei Ihrer eigenen PHV vereinbart haben, dann übernimmt diese gem. Versicherungsbedingungen den Schadenersatz und holt sich das von der anderen Mutter zurück.
Also einfach mal in die Police schauen.
Hallo,
Einen Hinweis möchte ich noch einwerfen: Wenn das Gericht
Schadenersatz zuspricht, die beklagte aber keine PHV hat gibt
es die Möglichkeit der sog. „Forderungsausfalldeckung“.Wenn Sie so etwas bei Ihrer eigenen PHV vereinbart haben,
dann übernimmt diese gem. Versicherungsbedingungen den
Schadenersatz und holt sich das von der anderen Mutter zurück.
leider gilt auch hier: eine PHV deckt grundsätzlich keinen Vorsatz. Auch nicht beim Forderungsausfall-Einschluss (hier wird lediglich der Leistungsumfang der eigenen PHV auf den Schädiger gespiegelt).
Viele Grüße
Loroth
Guten Tag,
was bedeutet denn hier überhaupt Vorsatz? Der Tritt ist sicherlich mit Vorsatz ausgeführt worden, die letztendliche Folge, nämlich der Kreislaufkollaps und dann der Sturz, die Platzwunde und die kaputte Brille waren aber, davon gehe ich mal aus, nicht beabsichtigt und auch nicht gewollt. Mit dieser „Reaktion“ konnte der andere Junge doch eigentlich auch nicht rechnen. Handelt es sich dann nicht letztendlich doch um einen Unfall und die Unfallversicherung der Schule tritt ein???
LG Alexa
Hallo,
ich bin etwas erstaunt, dass bislang noch keiner auf die Schule selbst angesprochen hat. Was ich sehe ist, dass es sich um ein strafunmündiges Kind handelt, somit scheidet eine Strafanzeige zumindest aus. Aber die Aufsichtspflicht liegt bei einem Kind in der Schule doch bei der Schule, also warum denkt keiner daran die Schule in die Schadenersatzbetrachtungen mit einzubeziehen.
Viele Grüße
Andreas
Hoi.
Naja, ich schrob ja schon, dass das hier als Schulunfall gilt und daher die Unfallkasse des Landes/Gemeinde als Versicherer einspringt.
Die Mutter muß das nur bei der Schule melden.
Ob sich die Unfallkasse wegen Regreßforderungen an die Eltern des Verursachers wendet wird sich zeigen und kann der Mutter ja egal sein.
Ciao
Garrett
Aufsichtspflichtverletzung - kann nur den Kopf…
…schütteln.
Hallo,
warum wird ständig nach Aufsichtspflicht geschrien, wenn sich Kinder gegenseitig schädigen?
Es sind 12jährige! Diesen ist durchaus zuzumuten, 3 Minuten ohne Lehrkraft zu sein. Und es braucht bei 12jährigen nicht mal 3 Minuten, um einen Streit eskalieren zu lassen.
Nicolle