Hallo erst einmal 
ich habe während mener probezeit einen unfall gebaut.
heute ist dann ein brief von der staatsanwaltschaft gekommen in dem geschrieben steht, das das ermittlungsverfahren gemäß paragraf 153 absatz 1 eingestellt wird.
mir stellt sich jetzt die frage was das genau für mich bedeutet.
heißt dies, das ich glück gehabt habe und sich meine probezeit nicht verlängert oder ich jetzt ein bußgeld bekomme und somit in ein aufbauseminar muss?
weil von einem bußgeld ist hier ja nicht die rede…
vielen dank im vorraus
mfg ceddy
Hallo ceddy14,
dazu kann ich leider keine Auskuft geben.
Gruß
R
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Hallo Ceddy,
das heißt erst einmal, dass der Staatsanwalt kein Verfahren gegen dich einleiten wird.
Viele Grüße
Tizia
Hallo Ceddy,
das heißt erst einmal, dass der Staatsanwalt kein Verfahren
gegen dich einleiten wird.
Viele Grüße
Tizia
hallo tizia
und was bedeutet das höchstwarscheinlich an konsequenzen die ich daraus ziehen muss? muss ich dennoch davon ausgehen das ich ein aufbauseminar machen muss?
viele grüße ceddy
Hallo Ceddy14,
zu diesem Thema kann ich Dir keine verbindlichen Angaben machen. Wenn allerdings ein Ermittlungsverfahren eingestellt wird dürfte es sich auch um keine Verfehlung handeln die den Führerschein „bedroht“. Ein Unfall ohne rechtswidriges Verhalten reicht dafür wohl nicht aus. Genaueres solltest Du Dir ggf. „ergoogle´n“. Eventuell kann auch Deine Fahrschule weiterhelfen.
Viel Erfolg und alles Gute,
viele Grüße,
Roland
hi ceddy,
ich weiß zwar nicht wo du herkommst aber ich gebe dir mal die tel.nr. von meinem anwalt, der weiß mehr oder weniger bescheid, telefonieren geht am schnellsten (hab keine bange, der anwalt ist nett, sag die tel.nr. hast du von mario empting!!)
RA Jan Schweers - tel.nr. 0421 6919295