UNFALL Ja oder Nein ?

Hallo zusammen,
ich hatte einen Einsatz (Verkehrsunfall mit Todesfolge ) im Dienst für die Freiwillige Feuerwehr. Aufgrund dieses Unfalles erlitt ich ein Trauma ( Postraumatische Belastungsstörungen) mit anschließender schwerer Depression, Panikstörung und Suizidneigung. Ich konnte nicht mehr arbeiten und wurde auf Grund dieses Ereignisses Arbeitsunfähig/Krank( 180 Tage )- ich verlor auch meinen Arbeitsplatz dadurch. Vor dem Einsatz war ich Kerngesund und litt unter keinen psychischen Vorerkrankungen. Zum heutigen Zeitpunkt bin ich wieder Gesund und größtenteils belastbar. Die zuständige Behörde ( Feuerwehr ) hat erst ein Jahr nach dem Unfall/Einsatz Meldung bei der zuständigen Unfallkasse gemacht. Es wurde alles über meine normale/gesetzliche Krankenasse abgewickelt und dieses Ereignis ist bis zum heutigen Zeitpunkt nicht als Unfall anerkannt worden. Jetzt habe ich hierzu ein paar Fragen, vielleicht kann mir die Community hierbei helfen:

  1. Zählt dieser Vorfall im Sinne des Sozialgesetzes als UNFALL bzw. als Dienstunfall im Rahmen der Feuerwehr. Und ist dieses Trauma eine Verletzung ( seelische Verletzung ) ? Es entstanden ja auch gesundheitliche Schäden…

  2. Besteht Anspruch auf Verletztengeld, Tagegeld und Überbrückungsgeld bzw. auch einen Anspruch auf Rehabilitation.

  3. Wie ist die Meldepflich bei solchen Unfällen ?

Vielen Dank für die Mithilfe

Beste Grüße aus dem Schwarzwald

Hallo,

ich möchte vorausschicken, dass ich kein Experte in diesem speziellem Bereich bin!

Dein von Dir geschilderter Fall ist kein Unfall.(Definition: http://de.wikipedia.org/wiki/Unfall#Unfallarten)
Meines Erachtens hätte hier entweder eine Krankenzusatzversicherung und/oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung greifen können.
Der Unfall hätte sofort gemeldet werden müssen.

Lieber Arkas, ich hoffe dass ich kein Recht behalte und wünsche Dir alles Gute!

Hallo,

der Unfallbegriff ist hier nicht erfüllt, das hat mein Vorredner schon richtigerweise festgestellt. Allerdings deckt die Unfallkasse auch „Berufskrankheiten“ ab. Dies könnte hier durchaus zutreffen.

Wenn die Krankenkasse sich nicht mehr meldet kann man sich auch mit der betroffenen Unfallkasse in Verbindung setzen, da wird dir geholfen werden.

Grüße

Lars

Hoi.

  1. FAQ1129

  2. Ja, eine PTBS kann ein Arbeitsunfall sein, da gibt es schon einiges an Rechtsprechung.
    Es muß eben nur nachweisbar sein, dass die gesundheitlichen Störungen ursächlich auf das Ereignis zurüchzuführen sind. Und das Ereignis muß generell dazu geeignet sein, die PTBS auszulösen.

  3. Wenn der Arbeitsunfall anerkannt wird, dann besteht Anspruch auf die genannten Leistungen.

  4. Nach Kenntnis des Unfalles(der Folgen der PTBS) muß der AG bzw. hier die FFW die Unfallanzeige binnen drei Tagen an die Unfallkasse übersenden.

Weitere Infos unter
http://www.sauerborn.de/sozialrechts-info/362-mehrer…

oder unter google: „ptbs arbeitsunfall“

Ciao
Garrett

ich möchte vorausschicken, dass ich kein Experte in diesem speziellem Bereich bin!

Warum antwortest Du dann ? Was soll der Frager von Deiner Antwort halten, wenn Dein erster Satz ist, dass Du Dich nicht auskennst ?