Hallo zusammen,
ich hatte einen Einsatz (Verkehrsunfall mit Todesfolge ) im Dienst für die Freiwillige Feuerwehr. Aufgrund dieses Unfalles erlitt ich ein Trauma ( Postraumatische Belastungsstörungen) mit anschließender schwerer Depression, Panikstörung und Suizidneigung. Ich konnte nicht mehr arbeiten und wurde auf Grund dieses Ereignisses Arbeitsunfähig/Krank( 180 Tage )- ich verlor auch meinen Arbeitsplatz dadurch. Vor dem Einsatz war ich Kerngesund und litt unter keinen psychischen Vorerkrankungen. Zum heutigen Zeitpunkt bin ich wieder Gesund und größtenteils belastbar. Die zuständige Behörde ( Feuerwehr ) hat erst ein Jahr nach dem Unfall/Einsatz Meldung bei der zuständigen Unfallkasse gemacht. Es wurde alles über meine normale/gesetzliche Krankenasse abgewickelt und dieses Ereignis ist bis zum heutigen Zeitpunkt nicht als Unfall anerkannt worden. Jetzt habe ich hierzu ein paar Fragen, vielleicht kann mir die Community hierbei helfen:
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Zählt dieser Vorfall im Sinne des Sozialgesetzes als UNFALL bzw. als Dienstunfall im Rahmen der Feuerwehr. Und ist dieses Trauma eine Verletzung ( seelische Verletzung ) ? Es entstanden ja auch gesundheitliche Schäden…
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Besteht Anspruch auf Verletztengeld, Tagegeld und Überbrückungsgeld bzw. auch einen Anspruch auf Rehabilitation.
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Wie ist die Meldepflich bei solchen Unfällen ?
Vielen Dank für die Mithilfe
Beste Grüße aus dem Schwarzwald