Unfall mit Auto von meiner Mutter/ Versicherung

Hallo Leute,
Ich habe heute einen Unfall mit dem Auto von meiner Mutter gebaut. Das Problem ist, dass sie eine spezielle Frauenversicherung hat. Weiss jemand ob ich überhaupt mit dem Wagen fahren durfte und wenn ja, was das für die Versicherungssumme und so bedeutet?

Hallo Unexim,

mit Frauenversicherung meinst Du vermutlich einen Einzelfahrertarif, der nur Deine Mutter als berechtigten Fahrzeugführer vorsieht.

Bezüglich der Konsequenzen, wenn eine andere Person als die Mutter den PKW fährt, hilft nur ein Blick in die Versicherungsbedingungen.

Einen Haftpflichtschaden muss die Versicherung in jedem Fall trotzdem ersetzten, allerdings behalten sich viele Gesellschaften vor eine Vertragsstrafe zu erheben, wenn das Fahrzeug nicht von dem Einzelfahrer geführt wurde.

Empfehlung: Beim Vertreter nachfragen.

Hallo,

die Deckung verweigern wird die Versicherung sicher nicht, es könnte aber zu einem Regress oder zu Nach- bzw. Strafzahlungen, z. B. in Höhe einer Jahresprämie kommen.

Gruß

A. Haid

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Hallo,

gebaut. Das Problem ist, dass sie eine spezielle
Frauenversicherung hat. Weiss jemand ob ich überhaupt mit dem
Wagen fahren durfte

also das kommt immer darauf an, wer als berechtigter Fahrerkreis im Vertrag festgehalten wurde. Sollte deine Mutter als einzige Fahrerin eingetragen sein, sieht es schlecht aus. Wie dann vorgegangen wird hängt von der Versicherung selbst ab (zum Beispiel Vertragsstrafe, Nachbelastung, Leistungsverweigerung, etc.). Am besten mal im Vertrag und in den Bedingungen schauen…

Gruß,
Micha

hallo,
ganz genau kann dir das wohl keiner beantworten, weil das von dem versicherungsvertrag deiner mutter abhängig ist. dann kommt es darauf an, ob du überhaupt der schuldige bist und wie der schaden von der gegenseite gemeldet wurde (mit oder ohne polizeiprotokoll oder im einvernehemen mit der gegenseite, sodass keine fahrer angegeben wurden und das automatisch deine mutter als versicherungsnehmerin des wagens ist).
es könnte hilfreich sein, wenn du den wagen nur „ausnahmsweise“ gefahren bist. im besten fall hat dich deine mama in ihrem vertrag neben sich selbst auch als fahrer angegeben. wie gesagt, wenn du nur ausnahmsweise gefahren bist und den unfall hattest, dann hat deine mutter nicht gegen irgendwelche besonderen versicherungsbedingungen verstoßen und die versicherung zahlt halt den schaden wenn du wirklich alleiniger schuldiger dabei gewesen bist. deine mama wird dann in ihrer schadensfeiheitsklasse abhängig von der schadenshöhe zurückgestuft und zahlt eine höhere jährliche versicherungsprämie als bisher.

lieben gruß

vita

Hier würde ich mir gerne die Police ansehen bevor ich eine klare Aussage treffen kann. Aber soviel sei gesagt - in der Regel handelt es sich um sog. weiche Tarifmerkmale und hier kann auch in Ausnahmefällen eine andere Person das Fahrzeug bewegen.

Um aber eine klare Aussage zu treffen muss ich mir die Bedingungen ansehen.

Meine Email in der Firma : [email protected] oder www.kundler.com

Hallo,
da musst Du in die Police schauen, was da vereinbart wurde. Danach würde ich nochmals mit dem Versicherungsvertreter reden, was Du machen sollst. Ich vermute mal, wenn Deine Mutter nur das Auto fahren darf, dann wird es leider teuer!

„Vielleicht musstest Du dringend das Auto fahren, weil es Deiner Mutter gesundheitlich nicht so gut ging…“

Gruß
Josch

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Hallo und besten Dank für die Anfrage.

Auf Zuruf kann man hier keine Antwort geben. Hierfür muss man die Bedingungen der Versicherungen kennen.

LG

Stephan Brückner

Hallo,

aus deiner Schilderung entnehme ich, dass du entweder keine Frau bist oder deine Mutter als Alleinfahrerin eingetragen ist?

Die Versicherung ist bei Fremdschäden zuerst einmal in der Pflicht, muss also zahlen. Sie kann allerdings im Nachhinein bei dir Regress nehmen, so dass du den Schaden an die Vers. zurück zahlen müsstest oder eine Vertragsstrafe verlangen (in Höhe von ca. 200 - 500 €) verlangen, weil gegen die Auflagen verstoßen wurden.
Dies ist aber von Vers. zu Vers. unterschiedlich.

Grüße

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Auch hallo und guten Tag Anonymus,

es ist immer wieder erfrischend lustig, wenn man anonyme und im Ton sehr unpersönliche Anfragen erhält. Die Beantwortung dieser Anfragen macht auch noch besonderen Spaß, wenn zudem dann nie eine Reaktion auf die Beantwortung erfolgt.
Es fehlt nur noch eine Fristsetzung zur Beantwortung der Frage.

Aber nun zu Ihrer Anfrage:

ganz eindeutig: Sie durften nicht fahren! Insofern kann die Versicherung Sie auch in Regress nehmen.
Für die Mutter wird es erheblich teurer weil sie die Vergünstigungen aus dem so genannten Frauentarif verliert, außerdem wird sie in der SF-Klasse zurückgestuft.

M.f.G.

Horst Heydeck

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Heydeck & Partner

  • Jutta Heydeck, Horst Heydeck -
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Für die private Kranken- und Pflegeversicherung:
Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung
Kronenstr. 13, 10117 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de

Einen speziellen Frauentarif kenne ich nicht!
Bei meinem vorigem Arbeitgeber der Victoria und meine, jetzigem AG der Allianz gibt es einen solchen Tarif nicht und ich kenne keine Versicherung die den hat.

Wenn die Versicherung Deiner Mutter einen solchen Tarif hat könntest Du mir bitte mitteilen wie die Versicherung heißt.

Du musst bei der Versicherung anrufen und fragen ob Du als fahrer eingetragen bist.

Du kannst aber auch in der Police nachschauen und wenn sie es nachträglich gemacht hat müsste Deine Mutter eine Ersatzpolice erhalten haben in der dies zu erkenn ist.

Wenn das nicht der Fall ist, habt ihr ein kleines Problem!!!Leider!!!

Das wichtigste ist aber Deine Gesundheit, hoffe Dir ist nichts passiert, denn das andere ist nur Materiell.

LG

Florian