Unfall mit bus an einer haltestelle

hallo ich habe letzte woche mit einem omnibus einen unfall an einer haltestelle gehabt.
ich bin schon fast an dem bus vorbei und er zieht raus.
er hat mich regelrecht in den gegenverkehr gedrängt.
und dann hat er mich mit dem hinterenteil des busses noch erwischt.
gibt es ein paar urteile von haltestellen unfälle

Gerichtsurteile zu solchen Fällen sind mir nicht bekannt. Auf die Schnelle habe ich jetzt auch nix in der Volltextsuche zur StVO gefunden.

Allerdings weiß ich von verschiedenen Busfahrern, die ich privat kenne und von meiner Fahrlererin (Führerschein habe ich vor 6 Monaten bekommen) das der Bus bei der Ausfahrt aus einer Haltestelle Vorfahrt hat.

Blinkt der Fahrer nach links darf er sofort einfahren. Natürlich muss der Fahrer das Fahrzeug neben ihm noch vorbei lassen. Er muss aber nicht warten, bis alle Fahrzeuge hinter ihm an ihm vorbeigefahren sind, denn diese haben zu warten.

Bist Du in voller Fahrt wärend der Bus anfährst, kannst Du diesen schon fast überholt haben und bist trotzdem noch Schuld am Unfall, weil Du nicht gewartet hast und aufgefahren bist. Bis der schwere Bus angefahren ist bist Du mit 50-60 km/h schon fast an ihm vorbei, aber der Sachverhalt ist trotzdem der selbe wie beim Auffahrunfall weil der Bus Vorfahrt hat.

Wie oben geschrieben, habe ich auf die Schnelle nichts schwarz auf weiß gefunden. Darum frag bitte mal einen Anwalt oder die Verkehrspolizei.

Wenn Du nur Sachschaden hattest, dann leg dich besser nicht mit öffentlichen Verkehrsbetrieben an. Deren Fahrer sind sehr gut ausgebildet und fahren definitiv mehr als Du. Außerdem geht es beim Unfall auch um die Sicherheit der Fahrgäste und da sind die Richter verdammt hart. Erspar Dir den Ärger und die Kosten.

Hallo
An Bushaltestellen ist immer Vorsicht geboten es ist immer darauf zu achten ob der Bus die Warnblinkanlage betätigt hat wenn ja wärend der Fahrt generrelles Überholverbot, bei stehenden Bus 5km/h für beide Richtungen. Bei Ausfahrt von einer Bushaltestelle ist dem Bus die Vorfahrt zu gewähren,er darf sie aber auch nicht erzwingen.
Hoffe ich habe dir ein wenig helfen können
mfg georg

Hallo David,
ich war zwar mal Busfahrer, bin aber kein Anwalt. Wenn der Bus geblinkt hat, dann hatte er Vorfahrt.
Über Urteile kann ich nichts sagen.
Mit freundlichen Gruessen

Dr.Volker Wehler

Bitte beachten Sie, dass eine Auskunft per Internet niemals einen Besuch beim Frauenarzt ersetzen kann.
Zu mir: Nach Studium in Heidelberg, Uni-Klinik Ulm, Krankenhaus Ruesselsheim und 25 Jahren eigener Praxis habe ich mich nach Frankreich zurückgezogen, dann aber doch wieder eine Praxis eröffnet.
Seit Juli 2008 bin ich nicht mehr taetig. Durch die Beantwortung Ihrer Fragen bleibe ich der deutschen Gynaekologie noch ein wenig verbunden.

Hallo,

leider hast du zu wenig Infos über diesen Vorfall geschildert. Ich kann mir so nicht vorstellen, wie das abgelaufen sein könnte.
Und so wie das klingt, hättest du dabei umkommen können.
Ich fürchte, das ist ein spezieller Fall, der mal genauer untersucht werden muss.
Gehe zur Polizei, um eine Anzeige zu erstatten.
Merke dir Busnummer (oder Kennzeichen) sowie zeitpunkt des Unfalls. Da müssen die Verkehrsbetriebe (wie auch immer die heißen) der Sache nachgehen.

danke an alle für die antworten habe mir jetzt einen anwalt genommen…

Hallo,

ich bin leider kein Rechtsexperte, aber normalerweise bekommt man , ohne klagen, auch so von den Verkehrsbetrieben ein Schmerzensgeld!

Gruß

Hallo Dautdavid,

wie ist Dein Fall nun ausgegangen?
Hatte nämlich jetzt auch so einen Unfall.

Grüße
Poldinus