Unfall mit dem Fahhrad

Hallo Leute

Eine Nachbar / Freund von mir ist heute zu mir gekommen und hat gesagt das Er mit dem Fahrrad ein Unfall gebaut hat.
Die sache war so:

Der Kollege ist mit dem Fahhrad unterwegs und kommt auf eine Kreuzung zu, Ampel schaltet auf Rot, er bleibt stehen und denkt : „Fahr ich mal auf der linken Bürgersteig weiter“ (Es war ziemlich stark am regnen). Er sah auch wie von vorne ein Rollerfahrer kommt. Wie Er dachte war noch genug Zeit aber der Rollerfahrer bremste in dem moment wo der Kollege losgefahren ist und legte sich auf die Seite. Ich habe meinem Nachbar gesagt das er Schuldig ist weil er Rot hatte aber ein anderer Freund behauptet das der nicht unbedingt schuldig sein muss wenn der Rollerfahrer weit genug weg war und auch genug Zeit hatte zum bremsen bzw. das Eine Rollerfahrer auch im regen so fahren muss das er „Jederzeit“ schnellstmöglich sicher zum stehen kommen muss.
Er kam , nachdem er gebremst,gerutscht und sich auf Seite legend gerutscht ist , ca. 1-2 meter vor dem Kollege zum stehen.

Das ganze ist ja nicht so schlimm weil der Kollege halt Haftpflicht versichert ist und die Versicherung auch das wohl übernehmen wird. Der Rollerfahrer war bei der Polizei und hat wohl eine Anzeige erstattet wegen Körperverletzung.
1:Muss der Kollege jetzt mit eine Schmerzensgeldforderung rechnen ?
2:Wie hoch kann dieses ausfallen (Er hat wohl eine Schürfwunde/ Kratzer)
3:smiley:ei Private Haftpflichtversicherung, bezahlen die nicht die Schmerzensgeldforderungen ?

Danke schonmla im voraus für eure Mühe.

Ertan Güngör

ps: Sorry für die Rechtschreibfehler :wink:))

Dieser Frage ahbe ich auch im ‚Recht‘ gefragt OWT*
.

hallo Ertan,
wie Du schon bemerkt hast, ist das eigentlich eine Rechts- und keine Versicherungsfrage.
Also, wenn ich dich richtig verstanden habe, ist er bei Rot losgefahren.
Das ist schon mal ein kraaser Verstoß gegen die StVo.
Der RollerfahrerDarf damit rechnen, dass die anderen Verkehrsteilnhmer sich richtig verhalten. § 1 der StVo besagt zwar, dass jeder sich so verhalten muss, dass niemand zu Schaden kommt. Doch wird der hier nicht zum Tragen kommen.
Die Haftpflicht (eine der wichtigsten Versicherungen, die es gibt) prüft das für Deinen kollegen (eine kleine Rechtsschutzversicherung). Sollte er schuldig sein, muss die Versicherung zahlen…auch das Schmerzensgeld. Er ist fein raus: er braucht gar nichts zu zahlen. Ausnahme: man weist ihm mutwilligkeit nach, was ich aber hier ausschließe. Sollte die Haftpflicht nicht zahlen, ist er auch fein raus: er ist nicht schuldig. Er sollte also nie selbst zahlen oder vorrauszahlen. Denn dafür ist er PH-versichert. Die regelt das für ihn. Er soll sich also keine Gedanken machen. Das einzige, wofür die PH nicht eintritt, ist, wenn die Polizei nachprüft, ob er einen Führerschein hat. Wenn ja, könnte sein, muss aber nicht, dass er angklagt wird, bei Rot über die Kreuzung gefahren zu sein. Denn auch als Fußgänger ist der Führerscheininhaber voll haftbar.
Grüße
Raimund

hallo Ertan,

Hallo

wie Du schon bemerkt hast, ist das eigentlich eine Rechts- und
keine Versicherungsfrage.

Deswegen hatte ich hinzugefügt das ich dieses artikel schon im Recht gepostet habe jedoch kein antwort kriegte, naja es ist auf jedenfall so wie ich mir das vorgestellt habe.
Ich danke dir.

Gruss

Ertan