Angenommen, ein 20-jähriger lässt einen 17-Jährigen Freund, der auch einen entsprechenden Führerschein besitzt, auf einem Hof mit dessen Roller fahren.
Der 17-Jährige setzt daraufhin den Roller an die Wand. Die Reperatur würde ca. 450 Euro kosten.
Haftet die Versicherung des 20-Jährigen, weil es sein Fahrzeug ist, oder die des 17-Jährigen, weil er Schuld trägt und gefahren ist?
Antworten wären nett!
Die
Reperatur würde ca. 450 Euro kosten.
Hi,
die Wand oder der Roller?
Es zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung falls die Wand beschädigt ist, sonst falls vorhanden die Vollkasko.
Q-Gruß
Hallo
Es zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung falls die Wand
beschädigt ist, sonst falls vorhanden die Vollkasko.
Letzeres aber problemlos nur, wenn es bzüglich der Person des Fahrzeugführers keine Einschränkungen im Versicherungsvertrag gibt.
Gruß
smalbop