Nehmen wir folgenden fiktiven Fall an:
Autofahrer A hat einen Unfall mit einem anderen PKW, der Gegner G ist eindeutig Schuld.
Er hält kurz an, weist sich als ausländischer Diplomat aus und fährt weiter.
Die Behörden können gegen ihn nicht ermitteln, da er Immunität genießt.
Natürlich hat A das Kennzeichen.
Wer zahlt nun den Schaden, an wen kann er sich wenden? Eine Vollkasko will er natürlich nicht unbedingt nutzen, entweder hat er keine oder will nicht hochgestuft werden.
Grüße
Holygrail
Wer zahlt nun den Schaden, an wen kann er sich wenden?
Hi,
zuerst einmal an die Botschaft.
Q-Gruß
Hallo,
Autofahrer A hat einen Unfall mit einem anderen PKW, der
Gegner G ist eindeutig Schuld.
Er hält kurz an, weist sich als ausländischer Diplomat aus und
fährt weiter.
Die Behörden können gegen ihn nicht ermitteln, da er Immunität
genießt.
Natürlich hat A das Kennzeichen.
Wer zahlt nun den Schaden, an wen kann er sich wenden? Eine
Vollkasko will er natürlich nicht unbedingt nutzen, entweder
hat er keine oder will nicht hochgestuft werden.
Hier mal ein Link: http://www.anwalt24.de/rechtsanwalt/fachanwalt-fuer-…
Quintessenz: Strafrechtlich ist da nichts zu machen. Aber da das fahrzeug natürlich versichert sein dürfte, kann man sich an die gegnerische Versicherung wenden.
Gruß
Zivilrechtlich?
Hallo!
Die Behörden können gegen ihn nicht ermitteln, da er Immunität
genießt.
Straf- und auch Ordnungsrechtlich stimmt das. Doch gilt es auch Zivilrechtlich?
Gruß
Paul
Mir hat’s gereicht.
Hallo!
hast Du es eilig… ?!
Meine Frage wurde dadurch eindeutig und ausreichend beantwortet.
Gruß
Paul
Nun, ich hielt das schlicht für eine erschöpfende Auskunft zu der Frage, ob das nur im Strafrecht gilt oder allgemein.
Levay