Unfall mit einem Leihwagen einer KFZ Werkstatt

Hallo Ihr lieben, jetzt brauche ich mal einen Rat.

Mein Fahrzeug war zur Inspektion in der Werkstatt.
Ich habe für die Dauer der Zeit ein Ersatzfahrzeug bekommen.
(Es wurde kein Vertrag abgeschlossen und auch nichts zur Haftung gesagt)

Jetzt hatte ich unglücklicherweise einen Unfall mit Totalschaden, wo ich jemanden „hinten drauf“ geballert bin. Die Werkstatt hat keine Vollkaskoversicherung für das Fahrzeug abgeschlossen. Muss ich in voller Höhe (ca. 4200 EUR) für das Fahrzeug aufkommen? Wie ist die Rechtslage.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Sorry muß ich passen,absolut keine Ahnung wie man sich da verhält und was einen erwartet!
Ich hoffe es findet sich jemand der dir da helfen kann!

Gruß

Also… ich hab mich grad selbst schlau machen müssen…
Mein Nachbar (arbeitet bei der Gothaer) meinte, Du wirst wohl voll zahlen müssen. Also den Schaden am Leihwagen. Eben weil der keine Vollkasko hatte.

Aber vielleicht kannst Du Dich mit den Leuten von der Werkstatt unterhalten, ob die Dir irgendwie entgegen kommen könnten…

„Normalerweise“ haben Leihwagen eigentlich immer ne VK so mit um die 500 SB oder so. Eine Vollkasko-Pflicht gibt es für Leihwagen aber nicht, so ist es eben Dein Risiko, wenn Du damit einen Unfall machst.

Also… tut mir leid, das ich keine positiveren Nachrichten hatte.

Rechtsberatung darf ich als Privatperson nicht geben! Meine Meinung dazu ist, daß derjenige, der einen Schaden verursacht, auch zur Schadensbehebung verpflichtet ist. Wenn es keine Vollkasko gibt, wirst Du wohl die Geldbörse öffnen müssen…

Sorry da kann ich nicht weiterhelfen. Dies ist ein Fall für Rechtsanwälte. Gruß

Hallo,

da ich schon seit über 40 Jahren den Führerschein besitze, mit allen Fahrzeugen die ich hatte „Vollkasko“ versichert war und unfallfrei fuhr, bin ich der Meinung, dass der Halter - also die Werkstatt - eine solche Versicherung für ihre Leihwagen haben müsste. Der Unfallverursacher sollte mit dem Beitrag zur Kasse gebeten werden, den er zahlen müsste, wenn das Auto seins gewesen wäre. Wie es rechtens ist, weiß ich nicht.

Hallo,
ich hoffe dass Du eine private Haftpflichtversicherung hast. Die kommt dann normalerweise für den Schaden auf, ansonsten solltest Du Dich mit der Geschäftsleitung der Werkstatt zusammen setzen und eventuelle Zahlungsmodalitäten aushandeln. Bei der Schadenshöhe war das wahrscheinlich eine alte Karre die Dir mitgegeben wurde. Ferner hat die Werkstatt den Fehler gemacht, Dich nicht über evtl. Folgekosten sowie Versicherungsschutz des Fahrzeugs aufzuklären. Im Fall des Falles kommt es vor Gericht, wo dann mit Glück die Kosten halbiert werden (Werkstatt und Du).
Viel Erfolg!