da fährt jemand ( der selbst ein eigenes Auto fährt und damit haftpflichtversichert ist ) mit einem anderen Auto auf ein anderes auf und verursacht einen entsprechenden Schaden.
jetzt kommt die Frage auf, wer bzw. wessen Haftpflichtversicherung den Schaden ausgleichen muß und wer in der Folge die prozentuale Höherstufung tragen muß.
…da fährt jemand ( der selbst ein eigenes Auto fährt und damit
haftpflichtversichert ist ) mit meinem Auto auf ein anderes
auf und verursacht einen entsprechenden Schaden.
Es mag sein, dass der schuldige Fahrer (Privat-)haftpflichtversichert ist, spielt aber hier keine Rolle.
Es zahlt die Haftpflicht des schädigenden Fahrzeugs. Der VN dieses Fzgs zahlt dementsprechend die neuen, höheren Prämien und ist somit mitgeschädigt.
Den Fahrer kann der Halter privat verklagen (Schaden, Ausfall…) oder zunächst ohne Klage fordern.
Hallo,
hätte wohl besser gebremst und so nicht verloren …
Es ist ein Fall für die Kfz-Haftpflicht des versicherten Fahrzeuges. Insbesondere für den Geschädigten ist es erst mal wurscht, wer das gefahren hat, selbst wenn es ein unberechtigter Fahrer war, hat er erst mal einen Direktanspruch an die Kfz-Haftpflichtversicherung des unfallverursachenden Fahrzeuges.
Da schließe ich mich Nordlicht an, wer sein Fahrzeug anderen überlässt muß damit rechnen das so etwas passiert. Da wird es mit Sicherheit entsprechende Urteile geben.